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Axel E. Fischer: Die Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Haushaltsgesetz 2018 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! In einem Punkt haben Sie, Herr Theurer, recht: Der vorliegende Haushaltsentwurf für den Einzelplan 11 spiegelt in der Tat die derzeit gute wirtschaftliche Lage wider.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Er ist ein zukunftsorientiertes, ein gelungenes Werk geworden. Die ohnehin bereits ausgewogene Vorlage der Bundesregierung vom vergangenen Jahr und diesem Frühjahr konnten wir in den vergangenen Wochen weiter an die sich positiv veränderten Rahmenbedingungen anpassen. Aufgrund der weiterhin brummenden Wirtschaft – das wurde schon mehrfach von Vorrednern bestätigt – konnten wir die im ersten Regierungsentwurf geplanten Ausgaben von knapp 141 Milliarden Euro auf nur noch rund 139 Milliarden Euro erheblich reduzieren. Unsere Wirtschaft wächst weiter. Dies geht auch auf die gelungene Wirtschaftspolitik der CDU-geführten Bundesregierung der letzten 13 Jahre zurück. Seit acht Jahren haben wir einen durchgehenden Aufschwung. Da haben wir doch einiges geleistet; das muss man hier auch ansprechen können, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

So haben wir derzeit – die Zahlen sprechen für sich – die geringste Arbeitslosigkeit und den höchsten Beschäftigungsgrad seit der Wiedervereinigung. Im Juni dieses Jahres waren mit knapp 33 Millionen Menschen sage und schreibe 770 000 Personen mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt als noch im Vorjahr.

(Zuruf von der LINKEN: Teilzeit!)

Die Zahl der Erwerbstätigen ist auf knapp 44,7 Millionen gestiegen. Gleichzeitig ist die Zahl der Hartz-IV-Bezieher um mehr als 200 000 gesunken. Unser wirtschaftlicher Fortschritt kommt also insbesondere auch bei den sozial Schwächeren an. Daher konnten wir den ohnehin bereits reduzierten Ausgabenansatz für das Arbeitslosengeld II, Hartz IV, um weitere 500 Millionen Euro absenken. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung konnten ebenfalls um 100 Millionen Euro abgesenkt werden.

Die Einführung des Mindestlohns, der auf Vorschlag der Mindestlohnkommission weiter erhöht werden soll, hat darüber hinaus dazu geführt, dass sich die Verdienste der unteren Einkommensgruppen spürbar erhöht haben und sich gemäß den aktuellen Empfehlungen der Kommission wohl weiter erhöhen werden.

Meine Damen und Herren, so positiv die derzeitige Entwicklung auch ist, wir verschließen die Augen vor den zukünftigen Herausforderungen nicht. Zum Erhalt unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist angesichts der Entwicklung der Altersstruktur unserer Bevölkerung eine verbesserte Ausschöpfung des Arbeitspotenzials der in Deutschland lebenden Menschen sinnvoll. Deshalb haben wir damit begonnen, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Leistungen für die Eingliederung in Arbeit zu erhöhen. In diesem Jahr – die Hälfte des Jahres ist schon vorbei – steigen sie um 300 Millionen Euro.

Unser Ziel ist und bleibt es, auf diese Weise möglichst vielen Menschen den Weg in den ersten Arbeitsmarkt freizumachen. Ein selbstbestimmtes Leben ohne Abhängigkeit vom Amt ist unser Ziel, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Macht doch mal!)

Dafür gehen wir jetzt neue Wege, insbesondere für den Kern von rund 150 000 schwerstvermittelbaren Langzeitarbeitslosen. Es ist klar, dass wir dabei alle an einem Strang ziehen müssen: Bund, Länder, Kommunen sowie Unternehmen und auch die Bundesagentur für Arbeit.

Wichtig ist mir, in dem Zusammenhang festzuhalten: Die Mitarbeiter bei der BA und in den Jobcentern tragen die Verantwortung für die Vergabe der Mittel. Sie haben vor Ort nämlich den Überblick über lokale wirtschaftliche Strukturen und die Fähigkeit ihrer Kunden, sodass sie Personen und Maßnahmen so am besten zusammenbringen und die vorhandenen Mittel gut angelegt sind.

Denn 150 000 Menschen zeitlich begrenzt in einem staatlich bezuschussten Arbeitsmarkt durchzufüttern und irgendwie zu beschäftigen, mag zwar die Statistik verschönern, hilft aber letztendlich niemandem. Es verhilft weder den Betroffenen zu mehr Selbstwertgefühl noch dem Steuerzahler zu mehr Netto vom Brutto. Es hilft definitiv auch denjenigen nicht, die mit einer Maßnahme hätten erfolgreich integriert werden können, für die dann aber kein Platz oder kein Geld mehr da war und die deshalb ihr Dasein unnötig lange als SGB-II-Empfänger fristen müssen.

Meine Damen und Herren, das heute vorhandene Arbeitskräftepotenzial in Deutschland wird mittel- bis langfristig aber nicht ausreichen, um die Wirtschaftskraft zu erhalten, der wir unseren Wohlstand heute verdanken. Wir brauchen schon heute Zuwanderung, weil wir in vielen Bereichen, insbesondere im Dienstleistungsbereich, nicht genügend Arbeitskräfte haben.

Ich gebe Ihnen ein aktuelles Beispiel: Bundesgesundheitsminister Spahn möchte Pflegekräfte aus Südeuropa anwerben. Deshalb ist es wichtig, die heute schon hier lebenden Zugewanderten möglichst gut und zügig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

(Beifall des Abg. Michael Theurer [FDP])

– Herr Theurer hat Ähnliches ja auch schon angesprochen. – Ich begrüße daher ausdrücklich, dass wir im Bundeshaushalt für Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen und für die berufsbezogene Deutschsprachförderung nach SGB II und SGB III mehr als 530 Millionen Euro zur Verfügung stellen können. Damit ermöglichen wir mehr gesellschaftliche Teilhabe, die Heranführung an den Arbeitsmarkt sowie den Spracherwerb derer, die sich integrieren wollen. Die Integration der Menschen, die bei uns bleiben dürfen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die weiterhin nicht zulasten der Arbeitslosen und der Schwächsten in unserer Gesellschaft finanziert werden darf.

Wenn wir ein bisschen weiter in die Zukunft schauen, dann sehen wir, dass erhebliche Herausforderungen im Bereich der Ausbildung der Migrantenkinder liegen. Ein, wenn nicht sogar das wesentliche Element zur Integration, ist auch für sie das Erlernen der deutschen Sprache und die Vermittlung unserer nicht gesetzlich normierten Werte.

Ich begrüße von daher das Ziel des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, dass nur diejenigen Schüler in den Regelklassen unterrichtet werden, die unsere Sprache sprechen und unsere Werte verstehen. Die anderen werden in getrennten Klassen Sprache und Werte vermittelt bekommen. Damit werden nicht nur Chancen von Zugewanderten gefördert, sondern insgesamt auch Lehrer entlastet und das Lernen für Schüler in Regelklassen erleichtert. Das ist der richtige Ansatz, meine Damen und Herren.

Die Zuschüsse zur Rentenversicherung sowie die Mittel für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellen mit 100 Milliarden Euro den größten Block im Bundeshaushalt. Sie machen knapp ein Drittel der Ausgaben des Bundes aus. Mütterrente und Rente mit 63 erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit und haben in den vergangenen Jahren für milliardenschwere Mehrausgaben der beitragsfinanzierten Rentenversicherung gesorgt. Die gute wirtschaftliche Entwicklung hat dazu beigetragen, dass die Renten aktuell um über 3 Prozent steigen konnten.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Und immer noch der Entwicklung der Löhne hinterherhinken!)

Die auch zukünftig absehbar ansteigenden Bundeszuschüsse sind derzeit solide finanziert und erscheinen aus heutiger Sicht auch in den kommenden Jahren finanzierbar. Meine Damen und Herren, das Wohl unserer Senioren liegt uns am Herzen.

Ich möchte abschließend sehr herzlich allen Kolleginnen und Kollegen, insbesondere den Mitberichterstattern, namentlich unserer Hauptberichterstatterin Ekin Deligöz, für die hervorragende Zusammenarbeit danken. Mein Dank gilt auch der Bundesregierung und dem ganzen Team im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und in den nachgeordneten Behörden für eine ausgezeichnete Zusammenarbeit. Vielen Dank an die Mitberichterstatter und die Hauptberichterstatterin, dass wir bei der Besprechung im Arbeits- und Sozialministerium viele Dinge einstimmig beschließen konnten und deshalb bei der Bereinigungssitzung mit relativ wenigen Anträgen auskamen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)