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Antje Lezius: Mit dem Gesetzentwurf stärken wir unser erfolgreiches Instrument der Kurzarbeit

Redebeitrag zu Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Sichert, ich habe ja gewusst, dass Sie gut im Leugnen sind. Ich habe aber nicht gewusst, dass Sie offensichtlich auch blind sind und nicht sehen, was diese Pandemie weltweit anrichtet.

Unser Land, ja die ganze Welt kämpft mit der Ausbreitung einer Infektionskrankheit mit hohen Erkrankungszahlen. Wir befinden uns in einer schwierigen Situation. Aber dank verantwortungsvollem Handeln, gegenseitiger Rücksichtnahme und eines sehr guten Gesundheitssystems ist uns in Deutschland bisher viel Leid erspart geblieben. Dank einer herausragenden Forschungslandschaft – durch BioNTech auch bei mir in Idar-Oberstein – schöpfen wir bereits Hoffnung auf ein Abklingen der Pandemie im kommenden Jahr.

Im Bereich Arbeit und Soziales wurde und wird alles unternommen, um Beschäftigung zu schützen und denen, die Unterstützung brauchen, diese schnell zu gewähren. Möglich ist all das, weil wir jahrelang solide gehaushaltet haben und unser Sozialstaat funktioniert. Dass es bis zum heutigen Tag trotz der Pandemie und all der damit verbundenen Einschränkungen keinen extremen Anstieg der Arbeitslosenzahlen gibt, verdanken wir einem sehr wirksamen Instrument unserer Arbeitsmarktpolitik: der Kurzarbeit.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und Änderungen der entsprechenden Regelungen verlängern wir die Gültigkeit für den erleichterten Bezug und die höheren Bezüge bis zum 31. Dezember 2021. Wir verringern damit die Auswirkungen der Pandemie auf die Beschäftigten, Johannes Vogel, die jahrzehntelang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Auch Selbstständige – das habe ich selbst als Selbstständige erlebt – konnten in die Arbeitslosenversicherung freiwillig einzahlen.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber die haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld! – Gegenruf von der FDP: Genau! – Weiterer Gegenruf des Abg. Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Das ist schon ein wichtiger Fehler hier, Frau Lezius!)

Mit der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge entlasten wir die Unternehmen. Auch bleibt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung weiterhin anrechnungsfrei möglich. Zeitarbeiter können auch im nächsten Jahr Kurzarbeitergeld bekommen. Das alles baut eine wichtige Brücke – das hat der Minister schon gesagt –, die die Pandemiezeit überspannt und bis in die konjunkturelle Erholung hineinreichen soll.

Auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ist Kurzarbeit von Bedeutung, weil sie den Unternehmen erlaubt, ihr qualifiziertes Personal zu halten und die Kapazitäten, sobald sich die Auftragslage verbessert, wieder hochzufahren und zum Aufschwung beizutragen.

Uns ist wichtig, dass während der Kurzarbeit Weiterbildungen stattfinden. Deshalb haben wir im parlamentarischen Verfahren dafür gesorgt, dass Qualifizierung während der Kurzarbeit zukünftig deutlich einfacher umgesetzt werden kann. Um weitere Anreize zu schaffen, während der Kurzarbeit in Weiterbildung zu investieren, sieht der Gesetzentwurf neben der 50-prozentigen Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen auch eine pauschale Lehrgangskostenerstattung vor.

Ebenfalls erwähnen möchte ich das Budget für eine digitale Weiterbildungsplattform. Zwar haben wir in Deutschland bereits eine Vielzahl von digitalen Weiterbildungsangeboten, es fehlt jedoch an einem Einstiegsportal. Die Bundesagentur erhält durch das Gesetz die nötigen Mittel, um Aufbau und Betrieb eines Weiterbildungsportals zu prüfen sowie gegebenenfalls zu entwickeln und zu betreiben. Innerhalb der CDU/CSU-Fraktion setzen wir uns bereits seit Längerem für den Aufbau einer übergeordneten Weiterbildungsplattform ein, und ich hätte mir gerade jetzt – während der Pandemie – gewünscht, dass diese Plattform schon Realität wäre.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn wir eine Kultur der Weiterbildung erreichen wollen, wenn wir erreichen wollen, dass lebensbegleitendes Lernen digital und über Digitales in der breiten Gesellschaft ankommt, ja zu einer Selbstverständlichkeit wird, muss der Einstieg attraktiver sein, muss die Plattform übersichtlich sein, muss sie Lust auf Lernen machen. Diese Plattform braucht keineswegs zwingend bei der Bundesagentur für Arbeit beheimatet zu sein. Aber ich bin gespannt, zu welchen Ergebnissen die Projektphase führt.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stärken wir unser erfolgreiches Instrument der Kurzarbeit und verbinden es stärker mit der Möglichkeit der Qualifizierung, damit die Krise nicht nur überwunden, sondern auch eine Chance wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)