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Antje Lezius: "Eine schnelle Eingliederung von Ausländern in den Arbeitsmarkt ist wichtig"

Rede zum Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz

Etwa 11 Millionen Ausländer leben in Deutschland. Davon sind 7,6 Millionen Europäer, von denen wiederum kommen knapp 5 Millionen aus unseren EU-Mitgliedstaaten. In den letzten Jahren haben auch viele Flüchtlinge in unserem Land Schutz gefunden.

Die große Mehrzahl unter den erwerbsfähigen Ausländern, die hier in Deutschland leben, arbeitet. Die Arbeitslosenquote ist in den letzten Jahren zurückgegangen und könnte noch wesentlich stärker zurückgehen. Denn der Arbeitskräftemangel, vor allem der Fachkräftemangel, ist real. Er betrifft nicht das ganze Land und nicht jede Branche, schadet aber sowohl den kleinen Handwerksbetrieben als auch den großen Unternehmen. Und er ist besonders kritisch dort, wo wir so händeringend nach Personal suchen: im Pflegebereich.

Es ist also in unserem eigenen Interesse, dass wir den Personenkreis, der erwerbsfähig ist und der die aufenthaltsrechtlichen Kriterien erfüllt, auch in Arbeit bekommen. Einige Maßnahmen aus unserem Arbeitsförderungsrecht stehen Ausländern, vor allem Geflüchteten, jedoch nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Eine Reihe von unübersichtlichen Regelungen erschwert den Zugang zur Förderung. In vielen Fällen gibt es enge Voraussetzungen. Aus diesem Grund beinhaltet der vorliegende Gesetzesentwurf Öffnungen und Vereinheitlichungen.

Ausländer, die kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben, müssen unser Land verlassen. Hierzu wurde heute Vormittag ebenfalls ein Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht, das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Es wird Abschiebungen in Zukunft erleichtern und beschleunigen.

Personengruppen, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, sollen die Zeit bis zur endgültigen Feststellung ihres Status jedoch sinnvoll nutzen können. Eine schnelle Eingliederung von Ausländern in den Arbeitsmarkt ist wichtig. Die frühzeitige Unterstützung durch bestimmte Leistungen der aktiven Arbeitsförderung war bisher eine Sonderregelung. Der Gesetzesentwurf sieht nun eine Entfristung vor.

Fehlende oder mangelnde deutsche Sprachkenntnisse von Ausländern sind nach Einschätzung der Arbeitsagentur und vieler Arbeitgeber das größte Hindernis für die Aufnahme einer bedarfsdeckenden Beschäftigung. Dies wird auch durch zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse belegt.

Jedoch haben viele Geflüchtete trotz Arbeitsmarktzugang keinen Zugang zur Sprachförderung. Die Personen können und dürfen also arbeiten, sprechen aber nicht unsere Sprache.

Vorgesehen ist hier, dass die Integrationskurse und berufsbezogenen Deutschsprachförderungen weiter geöffnet werden. Dabei sind die neuen Regelungen so ausgestaltet, dass es nicht zu einer Verfestigung von Rechten oder einer Gleichstellung mit Personen kommt, die bereits eine gesicherte Bleibeperspektive haben.

Es geht nicht darum, allen zu uns gekommenen Ausländern irgendwelche Wohltaten und großen Förderungen zuteilwerden zu lassen. Es geht vor allem darum, diejenigen, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, bei der Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft zu unterstützen. Und es geht darum, Ausländern, gerade auch jungen Menschen aus der Europäischen Union, den Zugang zu wichtigen Ausbildungs- und Beschäftigungsinstrumenten leichter zu ermöglichen.