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Antje Lezius: Dieser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt hin zu einer angemessenen Vergütung

Rede zum Pflegelöhneverbesserungsgesetz

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Mitte des 20. Jahrhunderts haben wir das große Glück, dass immer mehr Menschen in Deutschland ein hohes Alter erreichen. Wir profitieren von unserem steigenden Wohlstand, vom medizinischen Fortschritt, von besseren Arbeitsbedingungen und einer gesünderen Lebensweise. Vielen von uns werden Jahre, wenn nicht Jahrzehnte geschenkt. Das bedeutet jedoch auch, dass wir uns in allen Bereichen diesen gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen anpassen müssen.

Ein höheres Alter bringt nicht nur Ruhe und Gelassenheit und im besten Falle auch etwas Weisheit mit sich, sondern oft auch körperliche und geistige Einschränkungen. Wir sind auf Unterstützung angewiesen, auf helfende Hände. Sie ermöglichen uns ein Leben bis ins hohe Alter. Einer Prognose des Instituts der deutschen Wirtschaft zufolge werden bis 2035 4 Millionen Menschen in Deutschland auf Pflege angewiesen sein. Im Vergleich: 2015 waren es erst rund 3 Millionen Menschen. Und das wiederum waren bereits 50 Prozent mehr als 1999. Das heißt auch: Die Zahl der Beschäftigten im Pflegesektor muss massiv zunehmen – um bis zu 150 000 in den nächsten 16 Jahren.

Für die Pflege haben wir in den vergangenen Jahren viele wichtige Verbesserungen beschlossen: die Pflegestärkungsgesetze, das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe, das Triple-Win-Programm zur Anwerbung von Arbeitskräften für den Gesundheitsbereich, seit diesem Jahr die Konzertierte Aktion Pflege. Was will die gemeinsame Aktion der Ministerien für Gesundheit, Arbeit und Soziales sowie Familie erreichen? Einen besseren Personalschlüssel, die schnellere Anwerbung ausländischer Pflegekräfte, mehr Auszubildende und Ausbildungseinrichtungen, eine angemessene Bezahlung in der gesamten Branche. Dass es bisher keinen bundesweiten Tarifvertrag in der Pflege gibt, liegt an der Struktur der Branche. Hier sind private, kommunale, freigemeinnützige und kirchliche Arbeitgeber vertreten. Mit dem nun vorliegenden Entwurf zum Pflegelöhneverbesserungsgesetz – Bundesminister Heil hat es anfangs erläutert – sollen bessere Löhne in der Pflegebranche durchgesetzt werden. Zwei Wege führen hier zum Ziel:

Zum einen der allgemeinverbindliche Tarifvertrag. Die Tarifparteien schließen einen flächendeckenden Vertrag ab, den das Bundesarbeitsministerium für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflege für allgemeinverbindlich erklärt. Wichtig ist, dass das kirchliche Selbstbestimmungsrecht dabei gewahrt bleibt. Vor Abschluss des Tarifvertrags müssen die kirchlichen Pflegelohn-Kommissionen angehört werden. Mindestens zwei von ihnen müssen zustimmen, damit die Tarifpartner die Ausdehnung des Vertrages auf die gesamte Branche beantragen können.

Zum anderen soll über höhere Lohnuntergrenzen die Bezahlung in der Pflege insgesamt angehoben werden können; wir haben davon schon mehrfach bei den Vorrednern gehört. Die Vorschläge hierfür kommen von der paritätisch besetzten Pflegekommission, die zukünftig als ständiges Gremium etabliert und für die Dauer von fünf Jahren berufen wird – eine gute Neuerung, um die Funktionsfähigkeit der Kommission zu verbessern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Attraktivität eines Berufes bemisst sich nicht nur an der Bezahlung. Gerade in der Pflege bedarf es neben medizinischem Interesse auch Empathie, bedarf es Nächstenliebe, oft einer Engelsgeduld und körperlicher und seelischer Belastbarkeit.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber auch ausreichend Personal!)

Ich danke allen, die sich für diesen Beruf entschieden haben.

Dass diese so wichtige Tätigkeit jedoch sehr unterschiedlich und häufig zu niedrig entlohnt wird, das darf nicht sein. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu einer angemessenen Vergütung in der Pflege.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)