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Angehörige bei Pflegekosten entlasten

Großer Fortschritt für Eltern und Kinder von Pflegebedürftigen

Der Bundestag hat das Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen. Künftig soll für die Pflege naher Verwandter nur noch zahlen, wer mehr als 100 Tausend Euro im Jahr verdient. Dazu drei Fragen an und drei Antworten von dem arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß.

Herr Weiß, was sind die Ziele des Angehörigen-Entlastungsgesetzes, das ja auch schon im Koalitionsvertrag angekündigt wurde?

Peter Weiß: Das Gesetz bringt einen großen Fortschritt für die Eltern und Kinder von pflegebedürftigen Angehörigen. Denn künftig müssen sie erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro einen finanziellen Beitrag zu den Pflegekosten ihrer nahen Verwandten leisten. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig ist, stellt das ohnehin schon eine starke Belastung für die Familie dar. 

Wird das für alle Angehörigen von Menschen gelten, die Sozialhilfe beziehen? 

Weiß: Ja. Aus Gründen der Gleichbehandlung werden wir die neue Einkommensgrenze auf die gesamte Sozialhilfe ausweiten. Das heißt, dass alle Angehörigen von Sozialhilfeempfängern erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro finanziell herangezogen werden. Eine Ausnahme soll nur für Eltern von Minderjährigen gelten, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. 

Welche Fortschritte sind für Menschen mit Behinderungen geplant?

Weiß: Es ist sehr gut, dass wir mit dem Gesetz jetzt auch die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) für Menschen mit Behinderungen langfristig und flächendeckend sichern können. Außerdem werden wir mit dem neuen Budget für Ausbildung Menschen mit Behinderungen, die eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt machen, noch besser als bisher fördern.