Dr. Volker Ullrich: Wir werden dieses Gesetz fortentwickeln
Redebeitrag zum Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz dient dazu, Parallelverfahren zu bündeln, um damit eine strukturelle Ungleichheit aus der Welt zu schaffen: nämlich dass auf der einen Seite der einzelne Kapitalanleger steht und auf der anderen Seite die falsche Kapitalmarktinformation, gegen die er vorgehen möchte, wobei er aber relativ schwach ist, wenn er nur einzeln klagt. Der Sinn und Zweck des Gesetzes war, dass die Anleger gemeinsam stark sein können. Das ist auch richtig, weil wir auf dem Kapitalmarkt entgegen der wirtschaftswissenschaftlichen Markteffizienzhypothese eben doch Fehlanreize haben, falsche Informationen, die letztlich auch zu Anlegerschäden führen.
Wer es mit dem Finanzplatz Deutschland ernst meint, wer möchte, dass wir einen funktionierenden Kapitalmarkt haben, der muss auch dafür Sorge tragen, dass all diejenigen, die versuchen, sich durch falsche Informationen Vorteile zu verschaffen, letztlich nicht nur vom Kapitalmarkt selbst, sondern auch juristisch belangt werden, weil ein ordentlich funktionierender Kapitalmarkt im Interesse unseres Wirtschaftsstandorts ist, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vor dem Hintergrund war es richtig, im Jahr 2005 dieses Musterverfahren einzuführen. Die Anzahl der Anträge zeigt, dass es auch einen Bedarf daran gibt. Allein seit dem Jahr 2016 bis heute sind über 600 Anträge gestellt worden. Das zeigt, dass die Anleger den Wert dieses Verfahrens erkannt haben. Deswegen ist es richtig, dass wir heute die Befristung bis 2023 fortschreiben.
Ich möchte Ihnen zurufen, Frau Kollegin Willkomm: 2012 war der Hintergrund der Befristung ein Wunsch des FDP-geführten Bundesjustizministeriums.
(Katharina Willkomm [FDP]: Das ist lange her!)
Sie können jetzt nicht so tun, als ob Sie als Fraktion mit diesem Gesetz nichts zu tun haben wollten.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU]: Aha! Bewusst verschwiegen! – Michael Theurer [FDP]: Wie lange ist das her? Acht Jahre haben Sie nicht gehandelt! Acht Jahre Handlungsunfähigkeit!)
Herr Kollege Brandner, Ihnen möchte ich zurufen: Sie haben davon gesprochen, dass es hier um Verbraucher geht. Sie verwechseln hier aber Musterfeststellungsklage und Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Das zeigt, dass Sie sich nie mit dieser Materie zugunsten der Menschen beschäftigt haben. Bei der Musterfeststellungsklage geht es um Verbraucher; hier geht es um Anleger.
(Stephan Brandner [AfD]: Das sind keine Verbraucher, oder was? Anleger sind keine Verbraucher?)
Wer also so tut, als hätte er das alles im Blick, sollte sich zunächst einmal mit der Materie beschäftigen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Auch wir wissen, dass dieses Gesetz nicht optimal ist. Die Verfahren dauern zu lange. Die Bestimmung des Musterklägers hängt zu lange an den Ausgangsgerichten. Es werden den jeweiligen Oberlandesgerichten auch zu viele Fragen vorgelegt. Deswegen muss eine Reform dieses Gesetzes auch diese Punkte im Auge behalten.
Vor dem Hintergrund der Abwägung, ob wir jetzt sehenden Auges dieses Gesetz auslaufen lassen oder ob wir sagen: „Fassen wir doch alle diese Verfahren des kollektiven Rechtsschutzes noch mal stärker ins Auge“, ist es doch angemessen, dass wir sagen: Heute setzen wir die Frist bis 2023 fort,
(Dr. Manuela Rottmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie hatten acht Jahre Zeit!)
und wir nützen die Zeit bis dahin, um die Verfahren, die übrigens mittlerweile auch europarechtlich überprägt sind, ein Stück weit neu zu ordnen und noch effizienter zu machen.
Vor dem Hintergrund möchte ich schon auch sagen, Frau Kollegin Rottmann, dass Ihre Bewertung, das sei alles vollkommen schlecht für den Wirtschaftsstandort Deutschland, nicht zutreffend ist. Das ist eine Fundamentalkritik, die der Wirklichkeit nicht gerecht wird. Gerade die Musterfeststellungsklage hat doch gezeigt, dass von VW geschädigte Kunden zu ihrem Recht kommen können.
(Dr. Manuela Rottmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die funktioniert doch nicht!)
Was werden wir tun? Wir werden die Musterfeststellungsklage fortentwickeln, wir werden dieses Gesetz fortentwickeln. Vor dem Hintergrund wissen wir genau, dass sich sowohl die Verbraucherinnen und Verbraucher als auch die Anleger auf uns verlassen können, weil wir das bewährte Instrument des kollektiven Rechtsschutzes zugunsten der Kleinen fortentwickeln werden. Deswegen bitte ich Sie heute um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
(Beifall bei der CDU/CSU)