Dr. Volker Ullrich: "Künftig soll die Vertragslaufzeit grundsätzlich ein Jahr betragen"
Gesetzes für faire Verbraucherverträge
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei fairen Verbraucherverträgen geht es um die Regulierung von Marktmacht. Es geht um die Herstellung der Augenhöhe zwischen den Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Unternehmen.
Vor dem Hintergrund nehmen wir uns des Themas der Vertragslaufzeiten an. Künftig soll die Vertragslaufzeit grundsätzlich ein Jahr betragen. Eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren soll nur dann angeboten werden können, wenn der Vertrag mit einjähriger Laufzeit nicht mehr als 25 Prozent teurer ist als der mit zweijähriger Laufzeit. Das ist eine komplizierte Regelung, die sich aber vielleicht durchaus als eine verbraucherschützende Norm erweisen kann.
Viel entscheidender wird aber in der Praxis sein, aus einem geschlossenen Vertrag wieder rauszukommen. Wenn Sie sich mit Verbraucherschützerinnen und ‑schützern unterhalten, geht es vor allen Dingen darum: Wie kann ich den Vertrag kündigen? Wie kann ich aus einem längeren Vertragsverhältnis herauskommen? – Deswegen, meine ich, sollten wir überlegen, ob die automatische Verlängerung von Verträgen um ein Jahr nicht zu viel ist und ob wir nicht auf drei oder sechs Monate gehen.
(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zu lange! Ein Monat!)
Wichtig ist auch, dass wir über den Kündigungsbutton reden. Das schlagen wir als Union schon seit Langem vor:
(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau wie wir!)
Verträge im Internet müssen so gekündigt werden können, wie sie geschlossen werden können. Es kann nicht sein, dass mit dem Klick auf einen Button ein Vertrag entsteht, man dann aber ein Fax oder gar mehrere Klicks im Internet braucht, um den Vertrag zu kündigen. Hier wollen wir Augenhöhe zwischen den Unternehmen und den Verbrauchern herstellen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Bei der Frage von telefonisch abgeschlossenen Verträgen ist auch aus meiner Sicht die Bestätigungslösung richtig. Sie gilt nach dem Gesetzentwurf für Energielieferverträge. Man kann durchaus überlegen, das auf andere Branchen zu erweitern. Denn die Situation bleibt überall die gleiche: Man wird am Telefon überrascht, schließt einen Vertrag ab und hat dann Schwierigkeiten, aus dem Vertrag rauszukommen. Deswegen müssen wir uns auch das noch mal ganz genau ansehen.
Worüber wir auch sprechen müssen – und das ist perspektivisch –, ist aus meiner Sicht die Frage, wie denn Vertragsleistungen erstattet werden, bei denen Unmöglichkeit vorliegt: wenn ein Flug ausfällt oder die Bahn nicht fährt. Ich meine, die Frage der automatischen Erstattung muss endlich angegangen werden.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Die großen Unternehmen, Bahn oder Lufthansa, haben doch die Kreditkartendaten. Über diese sind ganz automatisch die Kosten abgebucht worden. Und wenn dann das Flugzeug nicht fliegt oder die Bahn nicht fährt, muss man einfach automatisch das Geld zurücküberweisen. Das wäre effektiver Verbraucherschutz, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Letzter Punkt. Wir müssen uns auch überlegen, ob wir die Frage der Vertragsanbahnung – also Vergleichsplattformen, aber auch sogenannte Schattenwebsites – mal in den Blick nehmen. Letztlich geht es um die Frage: Wie kommen Verträge zustande? Auch hier brauchen wir Augenhöhe zwischen Unternehmen und der Verbraucherschaft. Lassen Sie uns über diese Themen intensiv diskutieren.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)