
Bundestag befürwortet EU-Abkommen mit London
Bundesregierung zur Zustimmung im Europäischen Rat aufgefordert
Knapp ein Jahr nach dem Brexit ist Großbritannien zum 1. Januar 2021 auch aus der EU-Zollunion und dem europäischen Binnenmarkt ausgeschieden. Seither gilt auf vorläufiger Basis ein Handels- und Kooperationsabkommen zwischen beiden Seiten. Auf Antrag der Koalition (hier) hat der Bundestag die Bundesregierung nun aufgefordert, diesem Abkommen im Europäischen Rat zuzustimmen.
Freundschaftliche Beziehungen bewahren
„Intensive Kooperationen und enge freundschaftliche Beziehungen sowohl der Europäischen Union als auch Deutschlands zum Vereinigten Königreich sind unerlässlich“, heißt es in dem Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Das Handels- und Kooperationsabkommen diene „als Basis für ein dauerhaft trag- und ausbaufähiges Verhältnis“ beider Seiten. Damit das Abkommen endgültig in Kraft treten kann, sind die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates unerlässlich.
Ratifizierung im Parlament nicht nötig
Der Bundestag ist wie die EU-Kommission und die Bundesregierung der Auffassung, dass die Vereinbarung ein reines EU-Abkommen ist. Das bedeutet: Als Mitglied des Europäischen Rates entscheidet die Bundesregierung dort mit über die Ratifizierung. Der Bundestag wirkt nicht unmittelbar an dieser Entscheidung mit. Ihm kommt aber die Aufgabe zu, den Ratifizierungsprozess zu begleiten und dabei seine Integrationsverantwortung wahrzunehmen. Vorläufig angewendet wird das Abkommen, auf das die Einigung buchstäblich erst kurz vor Toresschluss Ende Dezember gelang, bis zum 30. April. Bis dahin war und ist Zeit für eine sorgfältige Prüfung.
Abkommen umfasst Handel und innere Sicherheit
Den Kern des Abkommens bilden Partnerschaften in der Wirtschaft und der Inneren Sicherheit. Die Wirtschaftspartnerschaft umfasst unter anderem Waren, Dienstleistungen und Investitionen sowie Fischerei, Kapital- und Zahlungsverkehr. Die Sicherheitspartnerschaft erstreckt sich auf die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen sowie die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
„Leerstellen“ bedauert
Der Bundestag bedauert, dass die britische Regierung eine Vereinbarung über eine Kooperation in der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik abgelehnt hat. Als „bedauerliche Leerstellen“ nennt er auch den Verzicht Großbritanniens auf die Einbeziehung in das EU-Austauschprogramm für Studierende, Erasmus+, und auf erleichterten Zugang zu den Arbeitsmärkten. Das Parlament bringt die Hoffnung zum Ausdruck, dass ergänzende Vereinbarungen noch zustande kommen.