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Tankred Schipanski: Es müssen neue Kriterien bei der Mittelverteilung im Hochschulpakt gefunden werden

Haushaltsgesetz 2018 - Bundesministerium für Bildung und Forschung

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir arbeiten in einem kooperativen, föderalen System, in dem die Verantwortungsbereiche klar beschrieben sind. Wenn ich auf den Verantwortungsbereich des Bundes schaue, kann ich feststellen, dass unser Haushalt eine ganz klare Botschaft hat: Wir übernehmen Verantwortung.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Entscheidende Gestalter im Bereich der Bildung und Forschung sind aber laut Verfassung die Bundesländer. Am 14./15. Juni 2018 trafen sich die in den Ländern verantwortlichen Minister zur Kultusministerkonferenz, der sogenannten KMK, in Erfurt. Dieses Treffen hat erneut bestätigt, dass wir dringend einen Nationalen Bildungsrat brauchen, und zwar ganz bewusst als Gegengewicht zur KMK, also mit einer starken Stimme des Bundes. Die KMK ist nicht Reformmotor; das kann nur der neue Bildungsrat sein.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, wir sind uns über Fraktionsgrenzen hinweg einig, dass wir einheitliche verbindliche Bildungsstandards brauchen. Das konnte ich der Debatte in den letzten Monaten hier entnehmen. Ich appelliere abermals an die Ministerpräsidenten, derartige Standards in einem Staatsvertrag verbindlich festzuschreiben.

Ein weiteres Thema bei der KMK war der DigitalPakt Schule. Der Bund hat dazu einen klaren Fahrplan vorgestellt. Die Frau Ministerin hat uns das im Ausschuss erläutert. Den Ländern wurde noch einmal bewusst, dass diese Finanzhilfe, die der Bund leisten will, auch an Pflichten vonseiten der Länder gebunden ist. Für uns Fachpolitiker steht nunmehr die Änderung von Artikel 104c Grundgesetz im Mittelpunkt. Ich werbe bei den Grünen und der FDP ganz herzlich um Unterstützung für diese Grundgesetzänderung. Das wird das zentrale Projekt nach der Sommerpause sein. Da kann die FDP ihren Mut zeigen, den sie hier immer wieder einfordert.

Weitere haushaltsrelevante Themen sind die Neuverhandlung des Hochschulpaktes, des Qualitätspakts Lehre und des Pakts für Forschung und Innovation; die Frau Ministerin hat bereits darauf hingewiesen. Zu allen drei Pakten haben wir ganz klare Parameter im Koalitionsvertrag vereinbart, und diese gilt es unbedingt zu beachten. Da in den Beratungen des Haushaltsausschusses die Grünen immer wieder dafür geworben haben, insbesondere über den Hochschulpakt in eine Grundfinanzierung der Hochschulen einzusteigen, darf ich für meine Fraktion festhalten, dass wir dies nicht wollen. Das ist nicht die Aufgabe des Hochschulpaktes.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Länder haben massive Steuermehreinnahmen; darauf habe ich bei der ersten Lesung hingewiesen, Stichwort: Die Länderminister werden in der Presse als ­Dagobert Duck bezeichnet wegen ihrer hohen, massiven Einnahmen.

(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber das stimmt doch so nicht!)

Da dürfen die Bürger zu Recht erwarten, dass diese Länder auch in ihrem Verantwortungsbereich tätig werden und in Schule und Hochschule investieren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Für meine Fraktion ist zudem wichtig, dass bei der Mittelverteilung beim Hochschulpakt neue Kriterien gefunden werden. Die reine Studienanfängerzahl hat sich als untaugliches Kriterium entwickelt. Wir werben vielmehr für Parameter, die auch dem Bundesland Anreize geben, in qualitätsvolle Studienplätze zu investieren. Diese Thematik werden wir, denke ich, auch noch gemeinsam diskutieren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Wiebke Esdar [SPD])

Nach Bildungsrat, DigitalPakt, Hochschulpakt will ich abschließend noch etwas zu den Selbstbewirtschaftungsmitteln sagen; Kollege Meyer von der FDP hat das vorhin schon einmal angesprochen. Die Kollegen Albert Rupprecht, Eckhardt Rehberg und ich haben im Jahr 2012 ganz hart für das Wissenschaftsfreiheitsgesetz gekämpft. Dieses Gesetz war ein Meilenstein für die deutsche Wissenschaft. Ich bedauere sehr, dass die Bundesländer nicht auch den Mut gefunden haben, ihren Hochschulen diese Freiheit und Eigenverantwortung zu geben.

Es ist gesetzesimmanent, dass nunmehr Finanzmittel auch angespart werden können. Dass daraus der Bundesrechnungshof eine Überfinanzierung dieser Einrichtungen schlussfolgert, ist sinnwidrig. Mit Blick auf die Höhe der nicht verbrauchten Selbstbewirtschaftungsmittel erwarten wir einen Bericht vom BMBF, und wir werden das gemeinsam mit dem Haushaltsausschuss konstruktiv gestalten. Ich wollte aber darauf hinweisen, dass es nicht unüblich, sondern gesetzeskonform ist, dass wir diese Mittel haben. Ich werbe herzlich um Zustimmung für diesen Haushalt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)