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Johannes Selle: "Deutschland ist Filmland"

Änderung des Filmförderungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Selten sprechen wir hier über das Filmförderungsgesetz. Dem steht gegenüber, dass Millionen Menschen täglich Filme schauen und in der Filmbranche 125 000 Menschen beschäftigt sind.

Deutschland ist Filmland. Das begann in der Geschichte, und in den letzten Jahren haben wir uns mit deutschen Filmen auch immer besser präsentiert. Deutschland ist beliebter Filmproduktionsstandort, nicht nur in den Zentren, sondern auch im Kindermedienland Thüringen.

Die Gültigkeit des aktuellen Gesetzes endet am 31. Dezember dieses Jahres; denn seine Laufzeit ist auf fünf Jahre begrenzt. Der deutsche Film bedarf der Förderung, so wie es in den anderen europäischen Ländern auch ist. Deshalb brauchen wir ein fortentwickeltes Filmförderungsgesetz. Denn auch die Erhebung der Abgaben und damit die Grundlage der Finanzierung würden enden.

Demgegenüber steht nun, dass wir nicht, wie es eingeübte Praxis war, aus den aktuellen Erfordernissen das Gesetz in Abstimmung mit den Filmschaffenden novellieren können. Die Branche ist von den Einschränkungen, die durch Corona notwendig sind, mit am meisten betroffen. Allein der Filmförderungsanstalt fehlen 2020 20 Millionen Euro an Einnahmen. Die gesamte Filmbranche erleidet einen Einbruch von 70 Prozent, circa 7 Milliarden Euro.

Zusätzlich erhöhen sich die Kosten durch Hygieneauflagen, dann, wenn ein ganzes Set in Quarantäne gehen muss, Schlüsselpositionen ausfallen, die Premieren nicht stattfinden können und in der Folge auch keine Einnahmen generiert werden. Deshalb trägt dieser Gesetzentwurf den Charakter einer Brücke hin zu gewohnten Verhältnissen. Es gilt, die Einnahmen zu sichern und flexible Bedingungen zu schaffen, zum Beispiel dadurch, dass anstatt einer Premiere im Kino die Erstaufführung über Streamingdienste erfolgt, aber die Kinos an den Erträgen beteiligt werden.

Mit den vorliegenden Gesetzesänderungen werden Flexibilisierungen und die Ausnahmen möglich gemacht, die wir in diesen Krisenzeiten brauchen. Dazu muss die Rechtssicherheit geschaffen werden. Ebenso bedarf es Bestimmungen, die die Besetzung und die Zusammensetzung von Gremien, zum Beispiel der Förderkommissionen, regeln, wenn die Berufung turnusgemäß enden würde.

Die Branche zeigt uns, dass sie mit guten Hygienekonzepten Filme produzieren und auf die Leinwand bringen kann. Die Politik ist angehalten, diesen Anstrengungen Rechnung zu tragen; denn im Kino kann zum Beispiel ein größerer Abstand für zwei Stunden leichter sichergestellt werden als in der Bahn. Zu den notwendigen und strengen Einschränkungen gehört auch der Mut, mit Augenmaß und in der Vergleichbarkeit mit ähnlichen Sachverhalten Öffnungsschritte zu wagen.

(Beifall der Abg. Elisabeth Motschmann [CDU/CSU])

Das befördert die Akzeptanz in Gänze.

Das Kino wird schmerzlich vermisst. Kino und Restaurant rangieren gleichauf bei den Sehnsüchten der Menschen nach Normalität. Ich rufe dazu auf, dass in der nächsten Runde der Ministerpräsidenten erste Öffnungsschritte dazu beschrieben werden, und verstärke damit, was Kollege Rabanus vorhin schon eingebracht hat: Wir wollen, dass Deutschland Filmland bleibt, dass es unseren Filmschaffenden ermöglicht wird, ihr Können zu zeigen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Martin Rabanus [SPD])