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Prof. Dr. Heribert Hirte: Wir brauchen keine europäische Arbeitslosenversicherung

Ein neuer Aufbruch – Für eine deutsch-französische Reformpartnerschaft

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Es ist gut, dass wir über Europa reden. Noch besser ist, dass wir drei Anträge haben, die sich eindeutig als proeuropäische Anträge bezeichnen lassen können. Sie sind in den Einzelheiten unterschiedlich – das ist normal –, aber es ist ein Teil des Streits, der die Politik ausmacht, dass wir über die Inhalte streiten und nicht über die Frage, an welcher Stelle etwas geregelt wird. Das ist das Problem, das bei allen diesen Kompetenz- und Subsidiaritätsdiskussionen ein bisschen zu kurz kommt.

Sie haben in den Anträgen angemahnt, Bundeskanzlerin Merkel solle endlich auf Macron zugehen. Sie ist auf ihn zugegangen, nicht zu spät, sondern genau rechtzeitig, sodass über alle diese Fragen noch geredet werden kann.

(Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, ja!)

Sie hat einige Punkte genannt, auf die es uns ankommen wird, die wir auch mit unserem Koalitionspartner abgestimmt haben. Ich möchte einige herausgreifen:

Ganz wichtig – das ist das, was die Menschen in diesem Land umtreibt – ist die Stärkung der gemeinsamen außen- und verteidigungspolitischen Zusammenarbeit. Wir brauchen eine Sicherung der Außengrenzen; denn nur dann können wir den Markt im Innern weiter so frei gestalten, wie wir es seit Jahrzehnten erlebt haben und wie wir es auch gemeinsam aufrechterhalten wollen.

Wir brauchen – das ist ein ganz wichtiger Schritt, den die Bundeskanzlerin jetzt ins Gespräch gebracht hat; ich selbst habe das früher schon mal getan; ich gucke den Kollegen Sarrazin an; wir haben über diese Frage diskutiert – ein gemeinsames europäisches Asylrecht. Das ist schwierig, weil wir mit unserem deutschen Grundrecht natürlich eine gewisse Unikatsituation haben. Aber ich sage dazu: Wenn wir offene Grenzen im Innern haben, dann müssen wir auch diesen Punkt vergemeinschaften. Wir müssen ihn meines Erachtens auch so weit vergemeinschaften, dass wir einen einheitlichen Rechtsschutzmechanismus dafür schaffen.

(Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Sehr gut!)

Einen Investivhaushalt hat die Bundeskanzlerin vorgeschlagen.

(Beifall des Abg. Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ja, Investitionen sind nötig. Sie werden auch kommen. Das Geld, das wir eingenommen haben, wird ausgegeben. Aber sie hat auch darauf hingewiesen, dass es bei der Einrichtung des Europäischen Währungsfonds bei der intergouvernementalen Zusammenarbeit bleibt. Wir haben hier auf der Basis verschiedener Anträge über diese Frage intensiv gestritten. Ich halte dies für richtig, weil das einer der Wege ist, etwas sicherzustellen, was vielen hier im Haus wichtig ist, nämlich die Beteiligung der nationalen Parlamente.

Wir werden – auch das ist wichtig – die Vollendung der Bankenunion bekommen. Risikoverteilung ist immer erst der zweite Punkt. Wir müssen zunächst Risikominimierung vornehmen; darüber werden wir morgen, wenn wir über die Einlagensicherung reden, noch intensiver beraten. Das bedeutet für mich, der ich mich intensiv mit Insolvenzrecht beschäftige: Ohne Reformen der nationalen Insolvenzrechte kommen wir nicht weiter. Dabei geht es dezidiert nicht, dass einige Länder ein Fiskusprivileg, einen Zugriff des Staates auf die Insolvenzmasse, haben, das wir bei uns in Deutschland nicht haben; denn dann wird dieses Band, dieses ziemlich verheerende Band zwischen Banken und Staaten nicht zertrennt. Das muss aber sein.

Was wir nicht brauchen – deshalb finden Sie es in den Vorschlägen der Bundeskanzlerin auch nicht –, ist eine europäische Arbeitslosenversicherung. Worüber man aber meines Erachtens nachdenken sollte – das ist gerade an die Italiener gerichtet, mit Blick auf die Arbeitslosigkeit in Süditalien –, ist eine Insolvenzgeldvorfinanzierung, eine europäische gemeinschaftliche Regelung, weil sie kurzfristige Krisen überbrücken kann.

Letztlich möchte ich noch ein gemeinsames deutsch-französisches Projekt ansprechen, nämlich das, was Macron in seiner Rede an der Sorbonne hervorgehoben hat: dass wir, Deutschland und Frankreich, auch vorangehen sollten bei der richtigen Kodifikation des Handels-, Wirtschafts- und Insolvenzrechts, das auf europäischer Ebene ein Flickenteppich ist. Deutschland und Frankreich könnten hier bei einer Vollkodifikation eine Vorreiterrolle übernehmen. Eine Gruppe von Wissenschaftlern, angeführt von Matthias Lehmann, Jessica Schmidt und Reiner Schulze, hat hier als zivilgesellschaftliche Initiative erste Anfänge gemacht. Ich glaube, wir sollten das, gerade weil es ein deutsch-französisches Projekt ist, auch vonseiten des Bundestages unterstützen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)