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Jens Lehmann: "Dieses Gesetz dient der Sicherheit der Bundeswehr"

Gesetz zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldaten und zur Sicherheitsüberprüfung von Reservisten ist aus meiner Sicht ein Gesetzentwurf, der den Soldaten, den Reservisten und der Bundeswehr als Dienstherr ein verlässliches gesetzliches Instrument an die Hand gibt, um Sicherheitsüberprüfungen in beiderseitigem Interesse durchzuführen.

Eines möchte ich hier gleich klarstellen: Das ist kein Generalverdacht gegen Soldaten oder Reservisten, dahinter steckt kein grundsätzliches Misstrauen gegenüber unseren Uniformträgern. Es dient vielmehr der Sicherheit für beide Parteien: für die Bundeswehr und für den Soldaten bzw. Reservisten.

Ich möchte Ihnen hier auch erläutern, warum ich das so sehe. Meine Damen und Herren, die Sicherheitsüberprüfung dient dazu, herauszufinden, ob ein Bürger den hohen Sicherheitsanforderungen, die der Bund an gewisse Aufgaben stellt, gerecht wird. Das ist mittlerweile in vielen Bereichen nötig. Sicherheitsaufgaben werden immer komplexer. Modernste Technik und Digitalisierung tun ihr Übriges. Das heißt für mich, dass die uns anvertraute Technik – ob Groß- oder Kleingerät – viel häufiger ausgespäht oder missbraucht werden kann. Schon heute können Sie mit einem Smartphone Fotos oder Videos in Echtzeit überall in die Welt senden. Das kann zu unserem Nachteil ausgenutzt werden. Deshalb müssen wir unser Personal, konkret unsere Soldaten, für die Schutzbedürftigkeit des Bundeswehrmaterials und die bei der Bundeswehr vermittelten Inhalte besonders sensibilisieren – und überprüfen.

In diesem Zusammenhang müssen wir genauer wissen, wen wir mit sensiblen Aufgaben beauftragen. Leider gibt es Fälle, in denen Menschen Gedanken entwickeln, die nicht mehr mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar sind. Das haben Fälle – Ausnahmen – in der jüngeren Vergangenheit leider gezeigt. Ich möchte es noch einmal betonen: Das betrifft nicht den überwiegenden Teil unserer Soldaten und Reservisten. Ich stelle mich schützend vor unsere Soldaten und Reservisten und halte meine Hand für ihre Verfassungstreue ins Feuer.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Es muss uns um die – wenigen – schwarzen Schafe gehen, die wir frühzeitig identifizieren müssen, um Schaden für die Bundeswehr abzuwenden. Das gilt für Soldaten und das gilt für Reservisten.

Gerade bei Reservisten ist es doch so, dass sie einem zivilen Beruf nachgehen und zu Wehrübungen herangezogen werden. Hier müssen wir diejenigen überprüfen, denen wir Aufgaben mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen anvertrauen. Denn anders als bei Zeit- oder Berufssoldaten unterstehen die Reservisten nicht permanent der Dienstaufsicht, die ein geeignetes Mittel ist, um sich über einen langen Zeitraum ein umfassendes Bild von einem Soldaten zu verschaffen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir dafür die Grundlage. Ich möchte Ihnen mit zwei praktischen Beispielen veranschaulichen, dass die Kritik daran mehr heiße Luft denn substanziell ist:

Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten, speziell von denen aus dem Verteidigungsausschuss, müssen sich in der Regel ebenfalls einer Sicherheitsüberprüfung, meist der Ü2, unterziehen. Nur so können sie uns Abgeordneten bei der parlamentarischen Arbeit und dem Umgang mit schutzbedürftigen Unterlagen unterstützen. Hieran gibt es keinerlei Kritik. Das ist notwendig für die Arbeit; also ist eine Sicherheitsüberprüfung breiter Konsens. Dies sollte auch für den vorliegenden Entwurf gelten.

Ein weiteres Beispiel: Einer meiner Mitarbeiter ist ebenfalls Reservist, der gelegentlich eine Reservedienstleistung absolviert. Daher kann die Bundeswehr mei‑nen Mitarbeiter mangels durchgängiger Dienstaufsicht schwerer beurteilen. Hier würde eine Sicherheitsüberprüfung, die im Übrigen ja stattgefunden hat – ich erwähnte es gerade –, dem Reservisten Sicherheit geben, weil er bei Bedarf sicherheitsempfindliche Aufgaben übernehmen kann, und sie gäbe der Bundeswehr Sicherheit, weil sie einem überprüften Reservisten sensible Aufgaben übertragen kann.

Werte Kollegen, selbst der Verband der Reservisten unterstützt das Vorhaben. Mein geschätzter Kollege Sensburg hat bereits im vergangenen Jahr präzise gesagt – ich zitiere –:

Wir … Reservisten haben kein Problem damit, wenn auch wir überprüft werden, wir unterstützen dies sogar.

Meine Damen und Herren, daher bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Danke.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Fritz Felgentreu [SPD] – Henning Otte [CDU/CSU]: Sehr gute Rede!)