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(Quelle: picture alliance/dpa)

"Eine Frage der Gerechtigkeit"

Unionsfraktion für Beibehaltung der Sanktionen in der Grundsicherung

Für eine Leistung müsse es auch immer eine Gegenleistung geben, bekräftigt Arbeitsmarktexperte Kai Whittaker im Zusammenhang mit der Prüfung der Hartz IV-Sanktionen durch das Bundesverfassungsgericht. Die Beibehaltung der Sanktionen in der Grundsicherung sei eine Frage der Gerechtigkeit.

Beim Bezug von Hartz-IV gilt: Wer staatliche Hilfe in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, aktiv daran mitzuwirken, dass das so schnell wie möglich nicht mehr notwendig ist. Halten sich Bezieher nicht an die Regeln, sieht das Zweite Sozialgesetzbuch Leistungskürzungen vor. In einem Verfahren prüft das Bundesverfassungsgericht, ob diese Sanktionsregeln zulässig sind.

Sich aktiv um einen Job bemühen

Für Kai Whittaker ist die Beibehaltung der Sanktionen in der Grundsicherung gleich in doppelter Hinsicht eine Frage der Gerechtigkeit: zum einen gegenüber den Steuerzahlern, die schließlich die Grundsicherung finanzierten. Aber auch gegenüber all denjenigen Arbeitslosen, die sich aktiv um einen Arbeitsplatz bemühten und mit den Jobcentern kooperierten. Whittaker: „Auch wer einen Arbeitsplatz hat, muss sich an Termine halten.“

Fördern und Fordern

Das sieht auch der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Weiß, so. Er will am erfolgreichen Prinzip des „Förderns und Forderns“ festhalten. In einem Gastbeitrag für die Nordwest Zeitung verdeutlicht er: „Wer seine Wohnung und seinen Lebensunterhalt aus Steuergeldern finanziert, muss sich zumindest bemühen, über kurz oder lang wieder eine Arbeit zu finden.“ Keinen anderen Sinn hätten die Sanktionen, die zuletzt auch nur gegen 3,1 Prozent der erwerbsfähigen Grundsicherungs-Empfänger verhängt wurden. Denn „die ganz überwiegende Zahl der Hilfeempfänger kooperieren aktiv mit den Jobcentern“, so Weiß.

Deutliche Erfolge auf dem Arbeitsmarkt

Verwundert ist Weiß darüber, dass SPD und Grüne seit fast 15 Jahren mit den Arbeitsmarkt-Reformen hadern. Dabei seien die Erfolge unübersehbar. „Seit 2005 ist die Arbeitslosenquote von damals 11,7 Prozent auf zuletzt unter 5 Prozent gesunken“, rechnet Weiß. Auch die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland habe mit mehr als 45 Millionen Menschen einen neuen Rekordwert erreicht. Parallel dazu seien vor allem in den vergangenen Jahren Löhne und Renten real gestiegen.

Aber auch auf einen weiteren wichtigen Punkt weist er in der Debatte um eine solide Grundsicherung hin: „Um Menschen zu helfen, die schon sehr lange arbeitslos sind, hat die Koalition gerade erst das Teilhabechancengesetz beschlossen.“ Für diese Menschen gäbe es nicht nur hohe Lohnkostenzuschüsse, sondern zum ersten Mal auch ein intensives Coaching, um die oft sehr komplexen Gründe für Langzeitarbeitslosigkeit gezielt anzugehen. „Dabei war uns besonders wichtig, dass gerade Langzeitarbeitslose mit Kindern gefördert werden, um so die
‚Vererbung‘ des Hilfebezugs durch die Generationen zu verhindern, so Weiß.