Betriebsrentner werden entlastet
Die Woche im Bundestag
Betriebsrentner sollen ab Januar 2020 finanziell entlastet werden. Der Bundestag wird in dieser Woche ein Gesetz verabschieden, mit dem ein Freibetrag für den Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten eingeführt wird. Außerdem auf der Tagesordnung des Parlaments steht die Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Handwerksberufe und die bessere Förderung von Berufstätigen, die sich fortbilden wollen.
Mit neuer SPD-Spitze zügig zusammensetzen
Fraktionschef Brinkhaus kündigte zum Auftakt der Sitzungswoche ein baldiges Treffen mit der neuen Parteiführung des Koalitionspartners SPD an. „Wir haben die Absicht, uns zügig zusammenzusetzen“, sagte er. Es gehe darum, eine persönliche Atmosphäre aufzubauen. Brinkhaus äußerte auch die Erwartung, dass die Koalition bis zum Ende der Wahlperiode 2021 weiterarbeiten werde. Man wolle eine Reihe von Projekten zu Ende bringen – beispielsweise das Klimapaket, das bis Weihnachten fertig werden solle.
Mit dem Gesetz zur Entlastung der Betriebsrentner zeigt die große Koalition nach den Worten von Fraktionsvize Georg Nüßlein, dass sie auch Dinge auf die Beine stellen könne, die nicht im Koalitionsvertrag vereinbart wurden. Auf die Kassenbeiträge von Betriebsrenten wird zum 1. Januar nächsten Jahres ein Freibetrag von 159,25 Euro eingeführt. Erst oberhalb dieser Summe werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig.
Freibeträge gerechter als Freigrenzen
Schätzungsweise 60 Prozent der Betriebsrentner werden davon unmittelbar entlastet, die restlichen 40 Prozent werden teilweise von der Neuregelung profitieren. Bislang galt eine sogenannte Freigrenze, die nur Rentnern mit kleinen Betriebsrenten nützte. Der Freibetrag kommt hingegen allen Betriebsrentnern zugute. Nüßlein kündigte an, dass in Zukunft auch bei anderen Gesetzesregelungen Freibeträge statt Freigrenzen eingeführt werden sollten. Sie seien gerechter, weil alle davon profitieren. „Wir korrigieren hier etwas sehr Sinnvolles.“
Georg Nüßlein zur #Doppelverbeitragung: „Wir entlasten 60% der #Betriebsrentner durch Freibeträge. Sie zahlen künftig die Hälfte ihres bisherigen Beitrages. Damit zeigen wir, dass die Koalition auch Dinge entscheiden kann, die nicht im Koalitionsvertrag stehen.“ #wirhandelnpic.twitter.com/6OACJj4q1W
— CDU/CSU (@cducsubt) December 10, 2019
Die neue Freibetragsregelung kosten die Krankenkassen rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Die Mindereinnahmen sollen durch einen höheren Zuschuss aus dem Gesundheitsfonds und den finanziellen Reserven der gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden.
Meisterpflicht für zwölf Handwerke
In zwölf Handwerken, in denen 2003 die Meisterpflicht abgeschafft worden war, soll sie wieder eingeführt werden. Das betrifft Berufe wie Fliesen- und Parkettleger, Rolladentechniker und Drechsler oder Raumausstatter und Orgelbauer. Bei ihnen handelt es sich um Handwerke, in denen eine Gefahr für Leben und Gesundheit droht, wenn sie unsachgemäß ausgeübt werden. Betroffen sind auch Handwerker, die mit geschützten Kulturgütern umgehen und sich dafür besondere Kenntnisse aneignen müssen. Wer sein Gewerk bereits jetzt ohne Meisterprüfung ausübt, fällt nicht unter diese Neuregelung.
"Unser Ziel ist es, vor Weihnachten zu einer Einigung beim #Klimapaket zu kommen", sagt @rbrinkhaus Chef der @cducsubt, damit man im neuen Jahr die einzelnen Punkte auch umsetzen könne. #Groko#Fraktionssitzung
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— phoenix (@phoenix_de) December 10, 2019
Berufliche Aufstiegsfortbildungen fördern
Berufliche Fortbildungen, die Berufstätigen einen Aufstieg ermöglichen, sollen stärker gefördert werden – und zwar über alle drei beruflichen Fortbildungsstufen bis zum „Master“-Niveau. Damit will die Koalition beruflichen Qualifizierungswegen den gleichen Stellenwert geben wie akademischen. Auf diese Weise will sie auch dem Fach- und Führungskräftemangel begegnen. Für das Aufstiegs-BAföG stellt der Bund 350 Millionen Euro zur Verfügung.
Mahnmal für DDR-Opfer
Abgestimmt wird im Bundestag auch über einen Koalitionsantrag mit dem Titel „Mahnmal für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland errichten“. Dieser Antrag ist eine unmittelbare Folge des „Leipziger Aufrufs“, den die CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 14. Oktober in der Messestadt verabschiedet hatte. Sie erinnerte darin an die Bürgerinnen und Bürger der DDR, die vor 30 Jahren gegen das Unrechtsregime auf die Straße gingen und damit die Mauer zu Fall brachten. „Wir setzen uns dafür ein, dass Erinnerung, Aufarbeitung und Wiedergutmachung auch nach 30 Jahren nicht an Bedeutung für unsere Gesellschaft verlieren“, heißt es in dem Aufruf. Neben dem Mahnmal für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft fordert die Unionsfraktion auch ein Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig sowie ein Zentrum für Oppositions- und Widerstandsgeschichte am Ort des Archivs der DDR-Opposition in der ehemaligen Stasi-Zentrale.