Skip to main content
(Quelle: unsplash.com)

Faktencheck | Klimapolitik

Anreize statt Verbote

Zum 1. Januar 2020 ist ein Großteil des Klimapakets zur Erreichung des Klimaziels 2030 in Kraft getreten. Es trägt in weiten Teilen die Handschrift der Unionsfraktion. 

Fördermaßnahmen und Entlastungen für die Bürger umfassen ein Volumen von knapp 55 Milliarden Euro bis 2023. Dazu hier der Faktencheck:

Faktencheck

  • Wo steht Deutschland in der Klimapolitik?

    Der Treibhausgasausstoß in Deutschland sinkt. Von 1990 bis 2020 wird ein Rückgang von rund 40 Prozent erwartet – und das trotz Wirtschaftswachstums, steigender Bevölkerungszahlen und des Ausstiegs aus der Kernkraft. 

    Der Energieverbrauch ist 2019 auf den niedrigsten Stand seit Anfang der 1970er Jahre gefallen. Seit 2005 wurden in großem Maßstab Windräder und Solaranlagen gebaut. Der Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch lag 2019 bei über 17 Prozent, im Stromsektor sogar bei rund 42 Prozent. Deutschland ist im Bereich der Kreislaufwirtschaft führend. So wird Energie gespart, was wiederum die CO2-Emissionen mindert.

  • Was tut Deutschland weltweit für den Klimaschutz?

    International ist Deutschland wichtiges Geberland für die Klimafinanzierung. Ab 2020 gibt die Bundesregierung jährlich 4 Milliarden Euro an Haushaltsmitteln für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) leistet davon 80 Prozent. Insgesamt werden mit dem Engagement des BMZ in den nächsten 20 Jahren rund 234 Millionen Tonnen Treibhausgase vermieden – das sind über ein Viertel der jährlichen Emissionen Deutschlands.  

    Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2018 enthält zahlreiche Maßnahmen zur Klimafinanzierung in Entwicklungs- und Schwellenländern, etwa zur Wiederaufforstung des Regenwaldes in Südamerika oder zum Erhalt der Arten.

  • Was ist in den vergangenen Jahren in punkto Klimaschutz in Deutschland geschehen?

    1997 brachte Angela Merkel als Bundesumweltministerin die Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls mit auf den Weg – die erste globale Vereinbarung, die rechtsverbindliche Verpflichtungen für die Industrieländer zur Reduzierung von Treibhausgasen enthielt. Auch das Klimaübereinkommen von Paris 2015 hat Bundeskanzlerin Angela Merkel maßgeblich vorangetrieben. Es sieht eine Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius vor. Deutschland war eines der ersten Länder, das 2016 mit dem Klimaschutzplan 2050 eine langfristige Strategie für eine weitgehende Treibhausgasneutralität bis Mitte des Jahrhunderts beschlossen hat.

     

  • Klimaneutralität - Wie steht Deutschland dazu?

    Im Bundes-Klimaschutzgesetz, das der Bundestag am 15. November 2019 verabschiedete, bekennt sich die Bundesregierung zu dem Ziel, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Das bedeutet, dass die wenigen Treibhausgase, die dann noch ausgestoßen werden, durch technische oder natürliche Maßnahmen (z.B. Aufforstungen) kompensiert werden müssen. 

    Deutschland war eines der ersten Länder, das 2016 mit dem Klimaschutzplan 2050 eine langfristige Strategie für eine weitgehende Treibhausgasneutralität bis Mitte des Jahrhunderts beschlossen hat. Bis 2030 sollen die Treibhausgase auf nationaler Ebene um 55 Prozent sinken.

    Auch die Europäische Union strebt an, dass Europa bis 2050 ein klimaneutraler Kontinent werden soll. 
     

  • Welche Maßnahmen sieht das Klimapaket der Bundesregierung im Einzelnen vor?

    Das Klimaschutzprogramm 2030 trägt in weiten Teilen die Handschrift der Unionsfraktion. Es soll sicherstellen, dass Deutschland bis 2030 seine CO2-Emissionen um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert. Das Klimaschutzprogramm 2030 enthält u.a. die folgenden Maßnahmen:

    • Durch den im Bundes-Klimaschutzgesetz angelegten Überprüfungsmechanismus wird zukünftig klar, welche Fortschritte Deutschland bei der Erfüllung der europäischen Klimazielvorgaben in den verschiedenen Sektoren bereits erreicht hat. Somit kann jederzeit nachjustiert werden, um schnellstmöglich wieder auf den Pfad zur Erreichung des 2030-Ziels zu gelangen.
    • Ab 2021 wird ein nationaler Handel mit Verschmutzungsrechten für CO2 eingeführt, welcher zunächst bei Benzin, Diesel, Heizöl und Gas ansetzt. 
    • Die EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien wird für die Jahre 2021 und 2022 gedeckelt und soll langfristig abgeschmolzen werden. 
    • Berufspendler erhalten ab 2021 befristet für fünf Jahre eine höhere Pauschale - abhängig von der Entfernung, die sie zurücklegen. Sie bekommen dann 35 Cent ab Kilometer 21 statt wie bisher 30 Cent. Von Anfang 2024 bis Ende 2026 wird die Pauschale für die Fernpendler um weitere drei Cent auf 38 Cent angehoben. Das bedeutet: Wer mehr Energie benötigt, weil er längere Wege hat, wird auch stärker entlastet.
    • Menschen, die Wohngeld beziehen, sollen ebenfalls von steigenden Energiepreisen verschont werden. Um soziale Härten zu vermeiden, wird das Wohngeld um zehn Prozent erhöht.
    • Entlastungen auch bei Bahn-Tickets im Fernverkehr: Wer längere Strecken mit dem Zug fährt, profitiert seit Beginn des Jahres 2020 von einer Mehrwertsteuerreduzierung von 19 auf 7 Prozent. Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets wurden die Tickets im Juli nochmals auf fünf Prozent gesenkt. Diese Reduzierung gilt bis Ende des Jahres.
    • Um den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) attraktiver zu machen, erhalten die Länder von 2020 bis 2031 knapp über fünf Milliarden Euro vom Bund. Auch aus dem Konjunkturpaket erhalten die Länder in diesem Jahr einmalig 2,5 Milliarden Euro für den ÖPNV. 
    • Die energetische Sanierung von selbstgenutztem Eigentum wird seit dem 1. Januar 2020 steuerlich gefördert. Dazu zählen Einzelmaßnahmen wie der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung eines Daches. 
    • Die Bundesregierung fördert durch Anreize, Forschung und zielgenaue Förderung die nachhaltige Mobilität von morgen. Im Sinne der Technologieoffenheit sollen sowohl die Elektromobilität als auch fortschrittliche Biokraftstoffe und synthetische Kraftstoffe Marktreife erreichen. Auch die verstärkte Produktion von Wasserstoff und dessen Verwendung spielt eine große Rolle. 
    • Mit der Umsetzung der EU-Richtline zur Erneuerbaren Energie (REDII) in deutsches Recht soll bis 2030 eine ambitionierte Treibhausgas-Quote im Verkehrsbereich eingeführt werden. Sie sieht vor, dass der Anteil erneuerbarer, emissionsärmerer Energien in Kraftstoffen erhöht wird – egal, um welche technologischen Neuerungen es sich handelt. Ein Beispiel wäre die Beimischung von grünem Wasserstoff. 
       
  • Wie funktioniert die CO2-Bepreisung?

    Ab 2021 wird ein nationaler Handel mit Verschmutzungsrechten für CO2 eingeführt, welcher zunächst bei Benzin, Diesel, Heizöl und Gas ansetzt.

    Der Einstiegspreis liegt bei 25 Euro pro Tonne CO2 und steigt bis 2025 in Jahresschritten auf 55 Euro. Für das Jahr 2026 wird ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro pro Zertifikat festgelegt. Dem nationalen Emissionshandel können später weitere europäische Partner beitreten oder er kann mit dem europäischen verknüpft werden.
     
    Die Stromkosten sollen nicht weiter steigen, da die EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien stabilisiert wird. Finanziert wird das durch die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel und Haushaltsmitteln.

  • Was passiert mit den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung?

    Diese Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen wieder in Klimaschutzmaßnahmen investiert werden oder sie werden an die Bürger in Form von Entlastungen an anderer Stelle sowie durch Fördermaßnahmen zurückgegeben.

    Dazu gehört die Möglichkeit, energetische Gebäudesanierungen steuerlich abzuschreiben. Das Programm sieht beispielsweise eine Förderquote von 40 Prozent der Kaufsumme einer neuen, klimafreundlichen Ölheizung vor. Für einen Umstieg auf Elektro-Fahrzeuge wird weiterhin die Umweltprämie gezahlt.

    Außerdem unterstützt die Bundesregierung die Wirtschaft mit Förderprogrammen die Entwicklung energieeffizienter Technologien. Das Klimaschutzprogramm 2030 enthält gerade für die erste Zeit stärkere Fördermaßnahmen, um möglichst viele Menschen zum klimafreundlichen Wohnen und klimafreundlicher Mobilität zu motivieren, bevor in einem zweiten Schritt die CO2-Bepreisung greift. 

  • Wo sind die versprochenen Entlastungen?

    • Bei den Stromkosten wird entlastet. Das Prinzip: Steigen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung, geht der Strompreis runter.
    • Die Kaufprämie für Elektroautos wird ab 2021 für Wagen unter einem Preis von 40.000 Euro auf bis zu 9.000 Euro angehoben. Die Fördermaßnahme soll sogar bis 2025 verlängert werden.
    • Die Ladeinfrastruktur soll mit Hilfe öffentlicher Förderung ausgebaut werden: Bis 2030 sollen eine Million Ladepunkte entstehen. Bis Ende 2021 sollen 50.000 zusätzliche Ladepunkte errichtet werden. Auch die Tankstellen sollen vermehrt Ladeinfrastruktur stellen. Ziel der Bundesregierung ist eine Ausrüstung von mindestens 25 Prozent aller Tankstellen mit Schnelllade-Infrastruktur bis Ende 2022, mindestens 50 Prozent bis Ende 2024 und mindestens 75 Prozent bis Ende 2026.
    • Damit der öffentliche Personennahverkehr attraktiver wird, schießt der Bund ab 2021 jährlich eine Milliarde Euro zu. 
    • Der Austausch einer alten Ölheizung gegen ein neues klimafreundliches Modell wird mit 40 Prozent der Kaufsumme gefördert. 
    • Berufspendler erhalten ab 2021 befristet für fünf Jahre eine höhere Pauschale - abhängig von der Entfernung, die sie zurücklegen. Sie bekommen dann 35 Cent ab Kilometer 21. Von Anfang 2024 bis Ende 2026 wird die Pauschale für die Fernpendler um weitere drei Cent auf 38 Cent angehoben. Das bedeutet: Wer mehr Energie benötigt, weil er längere Wege hat, wird auch stärker entlastet.
    • Menschen, die Wohngeld beziehen, sollen außerdem von steigenden Energiepreisen verschont werden. Um soziale Härten zu vermeiden, wird das Wohngeld erhöht.
    • Entlastungen auch bei öffentlichen Verkehrsmitteln: Wer längere Strecken mit dem Zug fährt, tut dies zukünftig günstiger durch eine von 19 auf 7 Prozent reduzierte Mehrwertsteuer. 
    • Energetische Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern und Außenwänden sollen ab 2020 steuerlich gefördert werden. Dabei profitieren Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen von einem Steuerabzug. Die Fördersätze der bestehenden KfW-Förderprogramme werden um 10 Prozent erhöht.
       
  • Was passiert im Gebäudebereich - Heizung, Dämmung und Co.?

    Es lohnt sich, in den kommenden Jahren von alten Öl- und Gasheizungen auf klimafreundliche Anlagen oder direkt auf erneuerbare Wärme umzusteigen. Um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen, wird es eine "Austauschprämie" mit einer Förderung von 40 Prozent des Kaufpreises geben.

    Ab 2026 soll in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen nicht mehr erlaubt sein. Hybridlösungen können aber weiterhin installiert werden.

    Generell werden energetische Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern und Außenwänden seit 2020 steuerlich gefördert. Dabei profitieren Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen vom Steuerabzug. Die Fördersätze der bestehenden KfW-Förderprogramme werden um 10 Prozent erhöht.

  • Muss ich auf ein Elektrofahrzeug umsteigen?

    Die Bundesregierung richtet die Kfz-Steuer stärker an den CO2-Emissionen aus: je höher der CO2-Ausstoß pro Kilometer, desto höher die Steuer. Für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2021 werden ab einer CO2-Emission von mehr als 95 Gramm CO2 pro Kilometer zwei Euro Steuer fällig, für Emissionen ab 195 Gramm vier Euro.

    Niemand muss umsteigen, aber der Umstieg wird gefördert: So wird die Kaufprämie für Pkw mit Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenantrieb verlängert und für Autos unter 40.000 Euro angehoben und bis Ende 2025 verlängert. Ziel: Bis 2030 sollen 7 bis 10 Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein.

    Bei der Erstzulassung und der Umrüstung sind Elektrofahrzeuge zunächst von der Steuer befreit. Diese Regelung wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Auch E-Dienstwagen werden weiterhin steuerlich gefördert, reine Elektrofahrzeuge (bis zu einem Preis von 40.000 Euro) sind besonders begünstigt. 

  • Was ist mit der Zahl der Ladestationen?

    In Deutschland sollen bis 2030 insgesamt eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen. Der Bund fördert den Aufbau von öffentlichen Ladesäulen bis 2025.

    Auch an allen Tankstellen in Deutschland und auf Kundenparkplätzen sollen Ladestationen eingerichtet werden. Ziel der Bundesregierung ist eine Ausrüstung von mindestens 25 Prozent aller Tankstellen mit Schnelllade-Infrastruktur bis Ende 2022, mindestens 50 Prozent bis Ende 2024 und mindestens 75 Prozent bis Ende 2026.

    Viele Ladevorgänge werden auch zuhause oder am Arbeitsplatz stattfinden. Daher wird private und gewerbliche Ladeinfrastruktur ebenfalls durch eine Kaufprämie gefördert.

    Im Wohneigentumsgesetz (WEG) und im Mietrecht werden die Vorschriften für die Errichtung von Ladeinfrastruktur vereinfacht. Vermieter werden verpflichtet, die Installation von Ladeinfrastruktur zu dulden.

  • Wird das Nahverkehrsnetz jetzt ausgebaut?

    Damit der öffentliche Personennahverkehr attraktiver wird, schießt der Bund ab 2021 jährlich eine Milliarde Euro zu. So sollen zum Beispiel Busflotten mit elektrischen, wasserstoffbasierten und Biogas-Antrieben gefördert werden.

  • Was ist mit dem Schienennetz und Fernfahrten mit der Bahn?

    Bis 2030 investieren der Bund und die Deutsche Bahn 86 Milliarden Euro in das Schienennetz. Auch der Güterverkehr wird von dieser Modernisierung profitieren - mit mehr Gütern auf der Schiene. Die Bahn wird von 2020 bis 2030 jährlich vom Bund eine zusätzliche Milliarde Euro an Eigenkapital für Modernisierung, Ausbau und Elektrifizierung des Schienennetzes erhalten.

    Die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr wurde Anfang 2020 auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gesenkt, im Zuge des Corona-Konjunkturpakets ab 1. Juli dann nochmals auf fünf Prozent. Diese nochmalige Senkung um zwei Prozentpunkte gilt bis Ende des Jahres.