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(Quelle: Fotograf: Jan Kopetzky)

"Wohnraum muss bezahlbar bleiben"

3 Fragen zu Grundsteuerreform. 3 Antworten dazu von Christian Haase.

Kurzinterview mit Christian Haase, Vorsitzender der AG KOmmunales zur Reform der Grundsteuer | Bis Ende 2019 muss der Bund ein neues Modell zur Berechnung der Grundsteuer festlegen, das dann ab 2025 gelten soll. Das Modell liegt auf dem Tisch. Im Herbst 2019 soll es beschlossen werden. 

Herr Haase, wird die Grundsteuer durch die neue Berechnung steigen, und steigen damit auch die Mieten?

Inwieweit die Grundsteuer und damit Mieten nach der Grundsteuerreform steigen oder sinken werden, ist derzeit nicht abschließend absehbar. Denn letztendlich hängt die Höhe der Grundsteuer vom kommunalen Hebesatz vor Ort ab. Hierauf haben weder der Bundesgesetzgeber noch die Länder Einfluss. Die Entscheidung über die Höhe der Grundsteuer trifft der örtliche Gemeinde- oder Stadtrat. Auch wenn von Vertretern der Kommunen zugesichert wurde, dass unter dem Strich die Höhe der Steuer nicht sinken und steigen soll, sind Ausnahmen möglich. 

Eigentumswohnungen
Quelle: pa/dpa

Was wir auf Bundesebene jetzt regeln, ist hingegen die Berechnungsweise der Grundsteuer. Unser Ziel ist bezahlbarer Wohnraum. Aus Sicht meiner Fraktion kann ein Modell, bei dem vor allem die Fläche zu Grunde gelegt wird und reale Wertbezüge wie der Bodenrichtwert weniger Einfluss haben, allzu starke Anstiege der Grundsteuer verhindern. Insofern begrüßen wir ausdrücklich, dass der im Bundestag zur Beratung anstehende Reformvorschlag eine Länderöffnungsklausel enthält, mit der die Bundesländer vom starken Wertbezug des Bundesgesetzes abweichen können. 
 
Was ist die Grundsteuer überhaupt, wozu wird sie erhoben?

Die Grundsteuer zählt zu den kommunalen Realsteuern, die auf landwirtschaftliche Grundstücke sowie Wohn- und Gewerbeimmobilien und die dazu gehörenden Grundstücke erhoben wird. Für die Kommunen sind die Einnahmen aus der Grundsteuer von großer Bedeutung – immerhin machen die rund 14 Milliarden Euro, die im Jahr 2018 über die Grundsteuer eingenommen worden sind, rund 14 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen aus. 

Die Grundsteuer soll die Kosten für Bereitstellung und Instandhaltung öffentlicher Infrastruktur finanzieren, die durch die Nutzung eines Grundstücks entstehen und die nicht anderweitig gedeckt sind, zum Beispiel Unterhaltung von Straßen und Grünflächen, der Betrieb von Straßenlaternen, die Unterhaltung eines kommunalen Schwimmbades oder einer kommunalen Bibliothek – aber auch die grundlegende Sanierung von Straßen, wenn dafür keine Straßenausbaubeiträge erhoben oder die Kosten vom Land übernommen werden. Hieraus ergibt sich eine enge Beziehung zwischen Grundstücksnutzer und Kommune. Insofern ist es auch logisch, dass die Grundsteuer auf die Nebenkosten umgelegt werden kann und dann vom Mieter gezahlt wird, der die kommunale Infrastruktur in seinem Wohnort ja in Anspruch nimmt. Auch aus der Wohnbevölkerung an die Kommunalvertretung herangetragene Wünsche werden in der Regel über die Grundsteuer finanziert und haben damit unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe des Hebesatzes.

Warum ist die Länderöffnungsklausel bei der Grundsteuerreform gut?

Die nunmehr vereinbarte Länderöffnungsklausel eröffnet die Chance auf echten Wettbewerbsföderalismus. Wir ermöglichen so einen politischen Wettbewerb um die besten, praktikablen und den Bürgern nutzenden Modelle in den Ländern und Kommunen.

Die Zuständigkeit für die Grundsteuer landet damit dort, wo sie hingehört – die Kommunen sind Teil der Länder und damit sind diese für eine aufgabenangemessene Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich. Dazu gehört auch die Verantwortung für den Fortbestand einer praktikablen Grundsteuer. Dass daraus in den kommenden Jahren 16 verschiedene Gesetze entstehen können, kann sogar sinnvoll sein. Über eigene Landesgesetze lassen sich Unterschiede zwischen städtischen Ballungszentren und ländlichen Räumen besser berücksichtigen als bei einer bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelung, bei der Immobilien in Berlin genauso behandelt werden wie Immobilien im Saarland oder in Mecklenburg-Vorpommern.