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Klimaschutzgesetz
(Quelle: Unsplash.com)

Für Klimaschutz – Gegen Klimabürokratie

3 Fragen, 3 Antworten mit Georg Nüßlein

Klimaschutz ist der Unionsfraktion ein wichtiges Anliegen. Im Koalitionsvertrag mit der SPD haben CDU und CSU gesetzliche Regelungen vereinbart, die die Erreichung der Klimaziele im Jahr 2030 gewährleisten. Das bedeutet, dass in Deutschland eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 erreicht werden muss. Nun hat das Bundesumweltministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dazu drei Fragen an den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein.

Herr Nüßlein, wie bewerten Sie den Entwurf?

Den Entwurf lehne ich rundweg ab. Natürlich wollen wir die Treibhausgasemissionen begrenzen, aber dieser Vorschlag geht weit über das hinaus, was in den Koalitionsverhandlungen abgesprochen wurde. Immer wieder werden in dem Gesetzentwurf Ziele angesprochen, die über das Jahr 2030 hinausgehen. Gleichzeitig erhöht die Umweltministerin die geltenden Zielwerte – bislang gilt für 2050, dass wir eine Reduktion der Treibhausgase um 80 bis 95 Prozent schaffen müssen. Im Entwurf des Bundesumweltministeriums wird nun der Wert 95 Prozent gesetzt. 

Umweltministerin nicht zur Superministerin machen

Und dann werden die Ziele auch noch auf Jahreswerte und scharf für jedes Ressort heruntergebrochen. Sollten die einzelnen Ressorts – das betrifft Wirtschaft und Energie, Verkehr, Bau oder Landwirtschaft - ihre Ziele nicht erreichen, würden ihre Haushalte dem Entwurf zufolge automatisch gekürzt. Damit würde die Umweltministerin zur Superministerin, die die anderen kontrolliert. Das geht auf keinen Fall. Außerdem greift eine solche Sanktion eklatant in das Haushaltsrecht ein. 

„Bundestag wird zum Ernennungsorgan degradiert“

Was halten Sie von den Kontrollmechanismen, die das Gesetz vorsieht?

Nüßlein: Auch die kritisiere ich heftig. Hier wird eine schwerfällige Klimabürokratie aufgebaut, die nicht einmal hinreichend demokratisch legitimiert ist.  So soll unter Missachtung von Parlamentsrechten ein Sachverständigenrat für Klimafragen berufen werden, der mit erheblichen Kompetenzen ausgestattet ist und eine Geschäftsstelle erhält. Der Bundestag darf die sieben Mitglieder dieses Sachverständigenrates laut Entwurf zwar ernennen, aber fünf von ihnen werden von externen Beratungsgremien vorgeschlagen. Man kann den Bundestag doch nicht zu einem Ernennungsorgan degradieren. 

Spielraum für Abgeordnete erhalten

Überhaupt würde der politische Entscheidungsspielraum der gewählten Volksvertreter gegen Null tendieren. Maßgeblich wären nur noch die Zahlen des Umweltbundesamtes und die Empfehlungen des Sachverständigenrates.  Ich frage mich schon, was wir als Abgeordnete dann noch auf so zentralen Politikfeldern wie Energie, Wirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr oder Bau entscheiden sollen.

Der Entwurf des Bundesumweltministeriums verliert sich in demokratisch nicht vertretbaren Strukturfragen, ohne einen einzigen inhaltlichen Vorschlag für konkreten Klimaschutz zu liefern. Das schafft nur Unfrieden und bringt dem Klimaschutz nichts.

Kosten für die Bürger begrenzen

Wie steht es um die Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Aspekte?

Schlecht. Meines Erachtens wird das Ziel des Klimaschutzes zu sehr über wirtschaftliche und soziale Belange gestellt. Ökonomische und soziale Folgen sollen zwar beobachtet werden, aber sie werden nicht gleichrangig berücksichtigt. Das Ziel der Unionsfraktion ist es jedoch, die ökonomische, die ökologische und die soziale Dimension miteinander zu versöhnen. Klimaschutz, bei dem die Kosten des Wohnens aus dem Ruder laufen oder bei dem das Recht auf individuelle Mobilität in Frage gestellt wird, ist kein Zukunftsmodell. Das werden die Menschen auch nicht mitmachen.