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(Quelle: picture alliance/dpa)

Die verlässliche Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder kommt

Bundestag beschließt Ganztagsförderungsgesetz

Der Bundestag berät am heutigen Freitag abschließend den Gesetzentwurf zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter. Dazu erklären der familien- und jugendpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, und der zuständige Berichterstatter der Fraktion, Maik Beermann:

Marcus Weinberg: „Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder entlastet Eltern und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Neben der Entlastung von Eltern hat das Ganztagsförderungsgesetz eine wichtige bildungs-, integrations- und sozialpolitische Wirkung: Es schafft mehr Chancengerechtigkeit für Grundschuldkinder. Mit diesem Gesetz lösen wir als CDU/CSU ein zentrales familienpolitisches Versprechen aus unserem Wahlprogramm und dem Koalitionsvertrag ein.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll zum 1. August 2026 in Kraft treten. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe. In den Folgejahren wird er um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab dem 1. August 2029 soll dann jedes Grundschulkind von der ersten bis zur vierten Klasse einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben.

Im parlamentarischen Verfahren hat der Bundestag Vorschläge des Bundesrates aufgegriffen. Die Bundesländer können nun bis zum 31. Dezember 2022 Basismittel für Investitionen abzurufen, um in den Genuss von zusätzlichen Bonusmitteln in gleicher Höhe zu kommen. Außerdem werden neben Investitionen in den Neubau, den Umbau, die Erweiterung sowie die Sanierung der kommunalen Bildungsinfrastruktur auch Ausstattungsinvestitionen gefördert. Voraussetzung dafür ist, dass zusätzliche Betreuungsplätze oder räumliche Kapazitäten geschaffen werden.

Unsere Erwartung an die Bundesländer ist eindeutig: Zustimmung zu diesem wichtigen familienpolitischen Gesetz.“

Maik Beermann: "Die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, wie wichtig eine gute und verlässliche Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur ist. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler schaffen wir bundesweit ein verlässliches Angebot für Kinder und Eltern. Der Bund lässt die für den Ausbau zuständigen Kommunen und Länder dabei nicht allein - vielmehr stellt er den Ländern für den Ausbau 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung, beteiligt sich zu 50 Prozent an den Investitionskosten und ab 2026 sogar auch an den Betriebskosten - erst gestaffelt und dann ab 2030 mit 960 Millionen Euro jedes Jahr. Ebenso sind wir bundesseitig in den Gesetzesverhandlungen zusätzlich auf Wünsche der Kommunen und Länder eingegangen. Insofern hoffen wir sehr, dass die Länder im Bundesrat dem Gesetz ihre Zustimmung erteilen und in einem weiteren Schritt die Finanzmittel vollständig an die Kommunen und Träger weiterleiten werden. Insgesamt gehen wir mit diesem Gesetz einen wichtigen familien- und bildungspolitischen Schritt nach vorn, denn wir stärken damit unsere Kinder, ihre Bildungs- und Teilhabechancen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und schlussendlich die Wahlfreiheit – einen Grundsatz unserer Familienpolitik als Union.“