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Zehn Gesetzesvorhaben in einer Woche

Schnellere Strafverfahren, Angehörige bei Pflegekosten entlasten und eine Forschungförderung für Unternehmen

Die Unionsfraktion steht nach den Worten ihres Vorsitzenden Ralph Brinkhaus fest zum Projekt der Grundrente. Angesichts des zähen Ringens mit der SPD über die Ausgestaltung sagte Brinkhaus: „Wir wollen die Grundrente so gerecht wie möglich machen.“ Trotz des Streits bezeichnete er die Koalition als „leistungs- und arbeitsfähig“. Das zeige allein die Tatsache, dass der Bundestag in dieser Woche zehn Gesetze verabschieden werde. 

Der Rechtsstaat muss sich durchsetzen 

Unter anderem debattieren die Abgeordneten über Änderungen der Strafprozessordnung, damit Verfahren beschleunigt werden können. Es sei ein wichtiges Anliegen der Unionsfraktion, dass der Rechtsstaat sich besser durchsetzen könne, sagte Brinkhaus zum Auftakt der Sitzungswoche. 

Künftig können mehrere Nebenkläger in umfangreichen Verfahren durch einen gemeinsamen Rechtsanwalt vertreten werden. Außerdem soll das Befangenheits- und Beweisantragsrecht einfacher werden, damit Verfahren nicht mehr mit unbegründeten Anträgen blockiert werden können. Weitere Kernpunkte: ein Verschleierungsverbot in Gerichtverhandlungen, eine Ausweitung der DNA-Analyse in Strafverfahren sowie eine Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse bei Einbruchsdiebstahl.

„Keine Abbruchkanten“ bei der Grundrente

Zur Grundrente sagte Brinkhaus, man müsse sie so zuschneiden, dass sie nur denen zugutekomme, die auch bedürftig seien. Außerdem dürften „keine Abbruchkanten“ entstehen, also keine neuen Verzerrungen zwischen Lebensleistung und Rentenansprüchen. Für den Staat sei darüber hinaus wichtig, dass die Finanzierung gesichert sei. 

Schulterschluss zwischen Bundestag und Europaparlament

Zu Gast in der Fraktionssitzung war an diesem Dienstag der Vorsitzende der EVP-Fraktion im Europaparlament, der CSU-Politiker Manfred Weber. Weber wies darauf hin, wie wichtig der Schulterschluss zwischen Christdemokraten und Christsozialen auf nationaler und auf europäischer Ebene sei. Als Themen, bei denen es besonders auf eine enge Verzahnung ankomme, nannte er die Klimapolitik, die Digitalpolitik und die Migration. Brinkhaus betonte, dass die Unionsfraktion im Bundestag sich künftig früher in europäische Prozesse einbringen wolle. 

Ralph Brinkhaus und Manfred Weber

Digitale Versorgung

Die Digitalisierung steht in dieser Woche auch auf der Tagesordnung des Bundestages. So entscheiden die Abgeordneten über den Gesetzentwurf, der eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz) sicher stellen soll. Ab Januar 2020 sollen alle Bürgerinnen und Bürger besseren Zugang zu digitalen Gesundheitsanwendungen bekommen. Die Kosten dafür werden von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Beispiele sind Gesundheits-Apps, die bei der Dokumentation von Blutzuckerwerten unterstützen oder den Patienten an die regelmäßige Tabletteneinnahme erinnern. Zusätzlich sollen durch das Digitale-Versorgung-Gesetz die Entwicklung der Telemedizin ausgebaut und Verwaltungsprozesse digitalisiert werden. Bis spätestens 2021 soll auch der Weg für die elektronische Patientenakte frei sein.

Forschung in Unternehmen fördern

Durch eine steuerliche Forschungsförderung will die Bundesregierung erreichen, dass insbesondere die kleinen und mittelgroßen Unternehmen stärker in Forschung und Entwicklungstätigkeiten investieren. Das soll   durch eine zielgerichtete Ausgestaltung der Förderung erreicht werden, ohne dass die größeren Unternehmen von der Förderung gänzlich ausgeschlossen werden. Dazu stimmen die Abgeordenten über das Forschungszulagengesetz ab. Demnach soll künftig eine Forschungszulage gezahlt werden. Geregelt wird die in einem eigenständigen Gesetz als steuerlichem Nebengesetz zum Einkommensteuergesetz und zum Körperschaftsteuergesetz. Es gilt für alle steuerpflichtigen Unternehmen gleichermaßen, unabhängig von deren Größe, der jeweiligen Gewinnsituation und dem Unternehmenszweck. 

Angehörige von Pflegebedürftigen werden finanziell entlastet

Gute Nachrichten für die Angehörige pflegedürftiger Menschen: In Zukunft müssen sie erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro einen finanziellen Beitrag zu den Pflegekosten ihrer nahen Verwandten leisten.  Erst wenn das Jahresbruttoeinkommen über diesem Freibetrag liegt, kann das Sozialamt auf die Angehörigen zurückgreifen. Darüber stimmt der Bundestag in dieser Woche ab. Vom Angehörigen-Entlastungsgesetz profitieren rund 275.000 Menschen in Deutschland. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss noch der Bundesrat zustimmen.

„30 Jahre Mauerfall“

Am 9. November 1989 fiel die Berliner Mauer. Damit war der Weg zur Deutschen Einheit geebnet, denn nur ein Jahr später, am 3. Oktober 1990, wurde Deutschland nach Jahrzehnten der Teilung wiedervereinigt. Mit einer 90-minütigen Debatte erinnert der Bundestag in dieser Woche an den 30. Jahrestag des Mauerfalls. Die Abgeordneten der Unionsfraktion haben bereits mit einer Fraktionssitzung in Leipzig der friedlichen Revolution gedacht.