Thema des Tages

Krankenhausreform wird praxistauglich

  • Hochspezialisierte Kliniken und flächendeckende Versorgung als Ziele
  • Übergangsfristen werden verlängert, Ausnahmen ermöglicht
  • Mehr Spielraum für die Länder bei der Planung

Hochspezialisierte Fachkliniken einerseits, eine flächendeckende Patientenversorgung andererseits – das sind die beiden Ziele der Krankenhausreform von 2024. So richtig sie im Ansatz war, so erwies sie sich doch als ein zu starres Korsett. Damit sie leichter umgesetzt werden kann, hat die unionsgeführte Koalition die Reform jetzt nachgebessert. Übergangsfristen werden verlängert, mehr Ausnahmen ermöglicht, die Finanzierung abgesichert. Vor allem erhalten die Länder, die ohnehin die Planungshoheit für die Krankenhäuser haben, mehr Spielraum in der Ausgestaltung.  

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Albert Stegemann betonte: „Die Reform ist notwendig, um verlässliche Rahmenbedingungen für Kliniken zu schaffen, den Ländern die benötigte Zeit zur Umsetzung zu geben und die hohe Versorgung weiterhin zu sichern.“  Die gesundheitspolitische Sprecherin Simone Borchardt unterstrich, mit den Anpassungen werde die Reform aus dem Jahre 2024 praxistauglicher.  „Wir gewährleisten eine bessere Qualität von Leistungen und eine sichere Versorgung auch in ländlichen Regionen“, erklärte sie.

Nächstes Unfallkrankenhaus muss gut erreichbar sein

Die Krankenhausreform sieht vor, dass Kliniken ihre Kapazitäten bündeln und sich stärker auf bestimmte Fachgebiete spezialisieren. Denn nur wenn komplizierte Operationen in einer Klinik routinemäßig ausgeführt werden, haben die Patienten die Gewissheit, dass sie bestmöglich versorgt werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass es eine Grundversorgung in der Fläche gibt, etwa bei Unfällen oder in der Geburtshilfe. Gerade die Menschen auf dem Land dürfen nicht benachteiligt werden. Das nächste Krankenhaus mit Behandlungsmöglichkeit für unkomplizierte Fälle muss gut erreichbar sein. 

Stegemann betonte, aufgrund der Neuerungen würden die Patienten besser und schneller versorgt. „So wird unter anderem die Wartezeit für wichtige Radiologie-Termine deutlich verkürzt.“ Simone Borchardt zeigte sich überzeugt, dass mit der Reform auch die steigenden Ausgaben für den stationären Sektor in den Griff zu bekommen seien. Sie verwies außerdem auf den Aspekt, dass für die Krankenhäuser endlich Planungssicherheit bestehe.

Der Umbau der Krankenhauslandschaft ist ein Kraftakt

Diese wird dringend benötigt, denn der Umbau der Krankenhauslandschaft ist ein gewaltiger Transformationsprozess – ein Kraftakt. Für die Landesplanungsbehörden, die Krankenhäuser und Kostenträger werden – wenn nötig – Fristen verlängert. Ausnahmen von der neuen Klinikstruktur werden den Ländern gestattet, wenn die Gegebenheiten vor Ort es erforderlich machen. 

Wichtig ist dabei, dass bewährte Strukturen nicht zerstört werden. So sollen hochspezialisierte Einrichtungen, die sich seit Jahrzehnten auf die Behandlung besonderer Patientengruppen konzentrieren und nachweislich ausgezeichnete Arbeit leisten, erhalten werden. Wo immer möglich, sollen medizinische Leistungen ambulant angeboten werden, um die Stationen für komplexe Fälle freizuhalten.

Gesetzliche Krankenversicherung wird entlastet

Finanziell kommt der Bund den Ländern entgegen. So wurde der Bundesanteil am Transformationsfond in den Jahren 2026 bis 2029 um eine Milliarde auf 3,5 Milliarden Euro jährlich erhöht. Auch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird finanziell entlastet. Ursprünglich sollte die GKV die Hälfte der Mittel im Transformationsfonds zuschießen. Dieses Geld wird nun aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität genommen. Der Fonds soll mit 50 Milliarden Euro bestückt werden, die von 2026 bis 2035 für den Umbauprozess zur Verfügung stehen. 
 

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