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Weiterbildung beruf karriere
(Quelle: Bruce Mars | unsplash)

Faktencheck | Weiterbildung im Beruf

Berufliche Bildung in Deutschland

Deutschland braucht qualifizierte Fachkräfte. Da ist es wichtig, diejenigen, die sich aus- und weiterbilden wollen, auf ihrem Weg zum beruflichen Aufstieg zu unterstützen. Fragen und Antworten zur beruflichen Weiterbildung in Deutschland.

 

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Faktencheck

  • Ich bin Azubi. In welchem Gesetz informiere ich mich über meine Rechte und Pflichten?

    Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt als das „Grundgesetz“ der beruflichen Bildung in Deutschland. Es ist seit 1969 in Kraft und regelt das Duale System, die Berufsausbildungsvorbereitung, die Fortbildung sowie die berufliche Umschulung.

  • Welche Regelungen im BBiG sind besonders wichtig?

    Das BBiG wurde überarbeitet, zum Jahresbeginn 2020 traten einige Neuerungen in Kraft. Das sind die wichtigsten Punkte:

    • Eine Mindest-Ausbildungsvergütung wurde in den Berufen eingeführt, wo es bisher keine Tarifbindung gibt. Die Höhe hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt die Ausbildung beginnt. Azubis, deren Ausbildung im Jahr 2020 angefangen hat, sollen im 1. Lehrjahr mindestens 515 Euro/Monat bekommen, im 2. Lehrjahr 608 Euro und im 3. Lehrjahr 695 Euro. Bis zum Jahr 2023 sind fixe Steigerungen vorgesehen. 
    • In der höherqualifizierenden Berufsbildung werden drei Fortbildungsstufen verankert. Jede dieser Stufen erhält eine einheitliche Abschlussbezeichnung: „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“. Sie verdrängen die etablierten Abschlussbezeichnungen (z.B. Fachwirt oder Industriemeister) nicht, sondern ergänzen diese. Weil die Bezeichnungen international verständlich sind, fördern sie die Mobilität und weltweite Anschlussfähigkeit. 
    • Die Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung wird gestärkt und allen Auszubildenden grundsätzlich ermöglicht.
    • Erwachsene Auszubildende werden jugendlichen Auszubildenden bei der Freistellung und Anrechnung für Berufsschulunterricht gleichgestellt.   

     

  • Ich will mich zum Meister qualifizieren. Wie kann ich mich finanziell unterstützen lassen?

    Durch das „Aufstiegs-BAföG“! Früher hieß das noch „Meister-BAföG“ (die Älteren erinnern sich). Das Aufstiegs-BAföG ist wie das BAföG für Studierende eine gesetzlich geregelte Geldleistung. Damit werden etwa Meister- und Fachwirtkurse oder Kurse an Erzieher- und Technikerschulen finanziell gefördert. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten unabhängig von ihrem Einkommen oder Vermögen einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung.

  • Wie beliebt ist das Aufstiegs-BAföG? 

    Das Aufstiegs-BAföG ist ein Dauerbrenner seit 1996. Im Jahr 2018 wurden rund 167.000 Personen damit gefördert. Vor allem Frauen haben profitiert: Ihr Anteil an den Geförderten ist um 6,3 Prozent auf rund 62.000 gewachsen.
    Übrigens: Der „staatlich geprüfte Erzieher“ war 2018 mit 27.711 Geförderten und einem Anstieg von 17 Prozent das beliebteste Förderziel, gefolgt vom „geprüften Industriemeister Metall“ mit 11.434 Geförderten. Mittlerweile wird durch das Aufstiegs-BAföG die Vorbereitung auf mehr als 700 Abschlüsse unterstützt!

     

  • Wie unterstützt mich das Aufstiegs-BAföG?

    Ab dem 1. August 2020 tritt eine Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) in Kraft, auf dem das Aufstiegs-BAföG basiert. Dabei sind einige ordentliche Leistungserhöhungen vorgesehen – die Geförderten können sich auf höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse freuen:
    • Der einkommensabhängige Zuschuss zum Unterhalt wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut (bisher 50 Prozent) und der Unterhaltsbeitrag pro Kind und Ehepartner (je 235 Euro) nun zu 100 Prozent als Zuschuss gewährt. 
    • Wer nach einer erfolgreichen beruflichen Fortbildung ein Unternehmen gründet, bekommt den Rest seines Darlehens erlassen. 
    • Gute Nachrichten gibt es auch für Alleinerziehende: Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag wird von 130 Euro auf 150 Euro erhöht.