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(Quelle: Foto: unsplash.com)

Was sich zum 1. Januar ändert

2021 profitieren Familien, Alleinerziehende, Bausparer und Ehrenamtler

Neues Jahr, neue Regeln: 2021 bringt Steuerentlastungen, beispielsweise durch Soli-Abbau, Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags, von mehr als 20 Milliarden Euro. Damit steht den Bürgern in Krisenzeiten und darüber hinaus mehr Geld zur Verfügung. Das kommt auch der Konjunktur zugute.

Änderungen_2021

Soli wird abgebaut

Mit Beginn des neuen Jahres entfällt der Solidaritätszuschlag für mehr als 90 Prozent der Steuerzahler. Die Freigrenze bei Einzelveranlagung steigt von aktuell 972 Euro auf 16 956 Euro Einkommensteuer. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren liegt die Freigrenze zukünftig bei 33 912 Euro. Für ca. 6,5 Prozent der Steuerzahler entfällt der Solidaritätszuschlag in Teilen. Denn es wird eine so genannte Milderungszone eingeführt.

Liegt ein Steuerpflichtiger über der Freigrenze, erhöht sich der zu zahlende Solidaritätszuschlag nur schrittweise auf 5,5 Prozent. Dies betrifft Alleinstehende ab einem Jahresbruttoeinkommen von ca. 73 000 Euro bis etwa 109 000 Euro. Erst danach fällt bei Alleinstehenden der volle Solidaritätszuschlag an. Bei Zusammenveranlagten bewegt sich die Milderungszone zwischen ca. 151 000 Euro und 221 000 Euro. 

Kindergeld steigt

Gute Nachrichten für Familien: Ab 1. Januar 2021 sorgt das Familienentlastungsgesetz für eine Erhöhung des Kindergeldes. Für das erste und zweite Kind zahlt der Staat dann 219 Euro, statt bisher 204 Euro. Für das dritte Kind steigt die Unterstützung von 210 Euro auf 225 Euro und ab dem vierten Kind beträgt das Kindergeld zukünftig 250 Euro, statt vorher 235 Euro. Außerdem wird der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen auf 205 Euro angehoben.

Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag werden angehoben

Auch der Kinderfreibetrag in der Einkommensteuer steigt deutlich an - um 576 Euro auf 8.388 Euro pro Jahr. Dazu kommt, dass auch der Grundfreibetrag angehoben wird. Für 2021 beläuft der sich nun auf 9.744 Euro und steigt somit um 336 Euro. Für 2022 ist eine weitere Erhöhung vorgesehen. 

Alleinerziehende werden entlastet

Wer ohne Partner Kinder großzieht, kommt finanziell oft kaum über die Runden. Um Alleinerziehenden das Leben zu erleichtern, hat die Unionsfraktion der dauerhaften Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende zugestimmt. Der Entlastungsbetrag lag von 2015 bis 2019 bei 1.908 Euro im Kalenderjahr (also 159 Euro monatlich). Im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde der Entlastungsbetrag für die Jahre 2020 und 2021 auf 4.008 Euro aufgestockt. Im Jahressteuergesetz 2020 wurde diese zunächst begrenzte Anhebung entfristet. Das heißt, dass der Entlastungsbetrag ab dem Veranlagungszeitraum 2020 dauerhaft bei 4.008 Euro bleibt, also auch ab 2022.  

Mehr Geld fürs Ehrenamt 

Wer in seiner Freizeit die Gesellschaft unterstützt, soll dafür wertgeschätzt werden. Dies geschieht unter anderem über die steuerfreie Ehrenamtspauschale. Diese steigt am 1. Januar 2021 von jährlich 720 Euro auf 840 Euro. Die Übungsleiterpauschale für Trainer, Ausbilder, Betreuer usw. in gemeinnützigen Organisationen steigt von 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr.

Wohnungsbauprämie steigt

Rauf geht es auch für die Wohnungsbauprämie: Anleger werden mit einem höheren Prämiensatz bei der Eigenkapitalbildung zum Erwerb von Wohneigentum unterstützt. Bausparer erhalten dann 10 Prozent Prämie auf ihre jährliche Sparleistung. Ein Alleinstehender erhält max. 70 Euro/ Ehepaar max. 140 Euro staatliche Förderung.