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Uwe Feiler: "Deutschland flächendeckend mit WLAN versorgen"

Rede zur Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land mit all seinen Tätigkeitsfeldern ist Ausdruck von Verantwortungsbereitschaft und von Solidarität mit der Gemeinschaft. Entscheidend für den Zusammenhalt einer demokratischen Gesellschaft ist, ob die Bürgerinnen und Bürger bereit sind, sich durch freiwilliges oder unbezahltes Engagement für das Gemeinwohl einzusetzen. In Anbetracht der Herausforderungen der aktuellen Zeit ist das selbstlose Engagement von Menschen aller Generationen von immer größer werdender Bedeutung, und man kann gar nicht oft genug Danke sagen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Um ehrenamtliches Engagement auch steuerlich zu fördern, enthält § 52 Absatz 2 Satz 1 der Abgabenordnung einen umfangreichen Katalog von Zwecken, die als gemeinnützig anerkannt werden können. Der Aufbau und der Betrieb eines Freifunknetzes fallen zurzeit jedoch noch nicht unter diesen Katalog gemeinnütziger Zwecke.

(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es wird Zeit!)

Doch was ist Freifunk eigentlich? Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich von der Internetseite hamburg.freifunk.net :

Die Vision von Freifunk ist die Verbreitung freier Netzwerke, die Demokratisierung der Kommunikationsmedien und die Förderung lokaler Sozialstrukturen. Durch die Vernetzung ganzer Stadtteile wollen wir der digitalen Spaltung entgegenwirken und freie unabhängige Netzwerkstrukturen aufbauen.

Konkret hat sich also Freifunk zum Ziel gesetzt, offene, kostenlose WLAN-Netze einzurichten und diese miteinander zu verbinden. Dies ermöglicht einen freien Datenverkehr in ganzen Städten und Regionen, innerhalb des Freifunknetzes. Alle Freifunkgeräte bilden dabei ein sogenanntes Mesh-Netzwerk. Das bedeutet, dass alle Geräte innerhalb des Freifunknetzwerkes direkt miteinander kommunizieren können und somit ein eigenes Netzwerk bilden. Freifunknetze werden komplett von ihren Nutzern geschaffen. Jeder Anwender ist zum gleichen Teil an dem Projekt beteiligt, und die Beteiligten betreiben das Netzwerk auf eigene Kosten. Zuwendungen an Freifunk-Initiativen in Form von Spenden sollen zukünftig steuerlich geltend gemacht werden können.

Meine Damen und Herren, schon in der letzten Legislaturperiode haben wir im Bereich Digitalisierung beim Thema der offenen WLAN-Hotspots einen großen Schritt nach vorn gemacht.

(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nee!)

Natürlich war dies nur ein Punkt von vielen. So lag eine Ursache für den geringen Ausbau der öffentlichen WLAN-Hotspots bisher darin, dass potenzielle Anbieter von WLAN-Internetzugängen aufgrund von Haftungsrisiken durch eine unklare Rechtslage verunsichert waren. Dem konnten wir mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes entgegenwirken, indem wir die vielkritisierte Störerhaftung auf Unterlassung für Internetzugangsanbieter mit dem Gesetzestext rechtssicher abgeschafft haben.

(Beifall des Abg. Sepp Müller [CDU/CSU])

Die Abmahnkosten im Zusammenhang mit der Störerhaftung können nun nicht mehr geltend gemacht werden.

Doch wir können und wollen uns jetzt nicht auf den bisherigen Erfolgen ausruhen und sollten unter anderem durch die Unterstützung von Freifunk-Initiativen dazu beitragen, dass Deutschland flächendeckend mit WLAN versorgt wird.

(Beifall des Abg. Thomas Jarzombek [CDU/CSU])

Hierbei bedeuten die sogenannten lokalen Bürgernetze eine deutliche Verbesserung der Infrastruktur. Es gibt allerdings auch gewisse Grenzen. Ein sachlicher Grund für die Gewährung steuerlicher Vorteile fehlt zum Beispiel, wenn nichtbegünstigte Unternehmen vergleichbare Produkte anbieten. Aus Wettbewerbsgründen ist es daher erforderlich, den Förderzweck auf unentgeltliche Tätigkeiten zu beschränken.

Unter bestimmten Voraussetzungen können bereits heute Körperschaften, die sich im Freifunk engagieren, steuerlich begünstigt werden. Als gemeinnützige Zwecke kommen hierbei die Förderung von Volks- und Berufsbildung oder die Förderung mildtätiger Zwecke in Betracht. Die Praxis, meine Damen und Herren, hat allerdings gezeigt, dass die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung die Wirklichkeit nicht vollumfänglich abdeckt. Daher ist nun eine Ergänzung der Katalogzwecke in § 52 Absatz 2 Satz 1 der Abgabenordnung um eine neue Nummer 26 – „Freifunk-Netze“ – geplant. Dadurch wird eine Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit auch für Freifunk-Initiativen in der Rechtsform einer Körperschaft, also zum Beispiel Vereinen, ermöglicht.

Neben der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk, meine Damen und Herren, haben wir im Bereich der Gemeinnützigkeit einige weitere Punkte erkannt, die wir verbessern wollen und müssen. So sollen auch die Entbürokratisierung des Ehrenamtes sowie eine bessere Förderung von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement vorangetrieben werden.

Wir dürfen uns bei einer gesetzlichen Änderung der Abgabenordnung nicht nur auf den Punkt „Gemeinnützigkeit“ beschränken. Daher wollen wir die steuergesetzlichen Änderungen, die diesbezüglich zur Umsetzung des Koalitionsvertrags erforderlich sind – natürlich einschließlich der Förderung des Freifunks –, in einem komplett neuen Gesetzentwurf bündeln. Dann sind wir einen weiteren großen Schritt vorangekommen, und das nicht nur für unsere wichtigen Freifunk-Initiativen, sondern für alle ehrenamtlich engagierten Menschen in Deutschland. Sie sehen, meine Damen und Herren: Die Große Koalition handelt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)