Skip to main content

Tankred Schipanski: Wir wollen den kooperativen Föderalismus unserer Verfassung im Bildungsbereich weiterentwickeln

Rede zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 104c, 104d, 125c, Art. 143e)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wollen mit der Änderung des Artikels 104c und der Ergänzung des Artikels 104b Absatz 2 Satz 5 des Grundgesetzes den kooperativen Föderalismus unserer Verfassung im Bildungsbereich weiterentwickeln. Das hat nicht das Geringste mit Aushöhlung des Föderalismus zu tun, wie in dieser Debatte behauptet wurde.

Was hier auch behauptet wurde: Es gibt ein Kooperationsverbot. – Meine Damen und Herren, dies kennt die Verfassung nicht; das ist eine falsche Tatsachenbehauptung, die hier immer wieder wiederholt wird. Wir haben ein Bundesstaatsprinzip. Daraus ergibt sich ein Kooperationsgebot, und wir kooperieren auch sehr aktiv.

Unsere Verfassung kennt klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Für den Bildungsbereich sind das die Länder. Das heißt, die Länder tragen nicht nur für die Bildungsinhalte Verantwortung, sondern insbesondere auch für die Finanzierung von Infrastruktur und Lehrpersonal.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Dafür, meine Damen und Herren, haben die Länder ausreichend Finanzmittel. Ecki Rehberg hat das deutlich gemacht; die Sachverständigenanhörung am 8. Oktober im Haushaltsausschuss hat das deutlich gemacht, und das zeigt auch die Milliardenentlastung der Länder beim neuen Bund-Länder-Finanzausgleich ab 2020.

Wir schaffen durch diese Verfassungsänderung heute keine neuen Zuständigkeiten oder Verantwortlichkeiten, sondern wir ändern das Grundgesetz im Bereich der Finanzverfassung; dort sind die Artikel 104b und 104c systematisch beheimatet. Wir konkretisieren mit dieser Änderung die Möglichkeit des Bundes, befristet Finanzhilfen an die Bundesländer und die Gemeinden zu geben, und wir führen dazu neue Tatbestandsmerkmale ein, die den Anwendungsbereich klar begrenzen.

Artikel 104c in der nun vorgeschlagenen Fassung sagt: Wir geben die Finanzhilfen nur, wenn es um die Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit im Bildungswesen geht. – Die Gesetzesbegründung macht deutlich, was wir hierunter verstehen. Die Qualitäts- und Bildungsstandards wurden angesprochen. Ich glaube, da brauchen wir als Union keine Belehrung vonseiten der FDP. Das ist eine seit langem erhobene Forderung der Union im Bund und in den Ländern. Wir haben im Koalitionsvertrag den Bildungsrat vereinbart, in dem Bund und Länder diese Standards gemeinsam ausarbeiten werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das zweite neue Tatbestandsmerkmal wird sein, dass wir nicht nur bei Investitionen helfen können, sondern auch – sehr eingeschränkt – im Bereich der Kosten. Ich will sehr deutlich machen, dass dieser Kostenbegriff sehr eng zu verstehen ist. Das ergibt sich aus der systematischen Auslegung mit Blick auf Artikel 104a Absatz 1 und Absatz 5 des Grundgesetzes so wie auch aus der Gesetzesbegründung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir ziehen mit der vorgeschlagenen Änderung von Artikel 104b ganz klare Grenzen. Die Finanzhilfen müssen befristet sein. Von daher sind die Behauptungen, die hier gemacht wurden, dass wir unbefristet in Personal investieren, schlichtweg falsch.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Finanzhilfen müssen des Weiteren zusätzlich sein, und zwar aufgebracht im Verhältnis 50 : 50 zwischen Bund und Ländern. Was in den Länderanteil hineinzurechnen ist, ergibt sich aus der Gesetzesbegründung.

Für den DigitalPakt Schule will ich festhalten: Wir schaffen eine Übergangsregelung. Wir haben hier die „90 : 10“-Finanzierung. Lassen Sie mich klarstellen: Änderungen mit Blick auf die Ausgestaltung des DigitalPakts auch beim Finanzierungsanteil wird es nicht geben.

Wir müssen die Grundgesetzänderung für diese Finanzhilfen also im Gesamtpaket von Artikel 104b und 104c betrachten. Nur so führt das zu einem sinnvollen Ergebnis.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch etwas mit Blick auf die Bundesratsbank sagen. Ich kann die Überraschung der Bundesratsmitglieder mit Blick auf das Kriterium der Zusätzlichkeit nicht nachvollziehen. Ecki Rehberg hat es gesagt: Wir haben das in der Anhörung ausgiebig erörtert, und wir haben in diesem Hohen Hause in jeder Debatte, die den kooperativen Föderalismus betroffen hat, dazu gesprochen, ob das Haushaltsdebatten, Bildungsdebatten oder Baudebatten waren. Die Vertreter des Bundesrates haben hier im Haus ihren eigenen Platz, und ich gehe davon aus, dass von diesem Platz aus in die Landesregierungen hinein berichtet wird, wie die politische Position des Bundes in diesen Fragestellungen ist.

Es herrscht ein breiter Konsens in diesem Haus, dass es nicht sein kann, dass der Bund Finanzhilfen gewährt und sich die Bundesländer mit ihrem Finanzierungsanteil dann zurückziehen. Der Bund hat verschiedene Erfahrungen mit der Kreativität der Länder in unserem föderalen System gemacht, wenn es um Finanzhilfen, Entlastungen, Mitfinanzierungssachen geht, und daher legen wir auf dieses Zusätzlichkeitskriterium äußersten Wert. Wir konkretisieren damit das föderale Miteinander und die gelebte Verfassungswirklichkeit in unserer Bundesrepublik.

Ich bitte die Mitglieder des Bundestages, aber auch des Bundesrates herzlich, dieser Verfassungsänderung zuzustimmen. Bitte ohne Vermittlungsausschuss! Machen Sie den Weg frei für den DigitalPakt Schule! Machen Sie den Weg frei für digitale Bildung in Deutschland!

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)