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Sebastian Steineke: Verbraucherschutz ist wichtiger Teil des Haushaltes

Redebeitrag zum Einzelplan 07 - Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zurück zur Sache. Wir debattieren heute über den Haushalt und nicht über die Verschwörungstheorien von Herrn Brandner.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ein sehr wichtiger Teil des Haushaltes – das haben wir schon gehört – ist der Bereich des Verbraucherschutzes. Ein aktuelles Thema – darüber haben wir in den letzten Wochen schon intensiv diskutiert – ist die Reform des Inkassowesens. Wir haben dazu eine Anhörung gehabt. Ich glaube, wir haben da auch eine Menge Anregungen mitgenommen. Deswegen haben wir als Union die Themen „Gebühren“, „Identitätsdiebstahl“ und „Aufsicht über die Inkassounternehmen“ in den Mittelpunkt gestellt. Darüber werden wir in den nächsten Wochen noch mal reden. Dann kommen wir auch zu guten Ergebnissen.

Ein ganz wesentliches Thema der letzten Wochen und Monate war und ist das Thema Pauschalreiserecht, Fliegen und alles, was damit zu tun hat, und zwar nicht nur während der Coronazeit, sondern bereits vorher. Wir haben die Themen „Thomas Cook“ und „Tour Vital“ und die Auswirkungen auf das Pauschalreiserecht durch die Insolvenzen gehabt. Das hat massive Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher gehabt.

Der Bund hat hier völlig zu Recht die Entschädigung zugesagt. Auch das bildet sich im diesjährigen und auch im nächsten Haushalt ab: mit etwa 198 Millionen Euro bereits für dieses Jahr und 113 Millionen Euro für 2021. Wir wissen, dass die Versicherung ganz erhebliche Teile nicht übernehmen wird, weil die Deckungshöhen nicht ausreichen. Wir übernehmen also fast 90 Prozent der Zahlungen, die durch die Versicherung nicht erbracht werden können.

Wir konnten den Staatshaftungsanspruch – das müssen wir so deutlich sagen – wegen fehlerhafter Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie auch nicht ausschließen. Daher ist es richtig, dass der Bund auch im nächsten Haushalt Verantwortung für dieses Thema übernimmt. Und – das muss man so deutlich sagen –: Jetzt müssen die Konsequenzen schnell folgen. Hier wurden in der Vergangenheit viele, viele, viele Möglichkeiten vergeben, die Summen rechtzeitig anzupassen oder aber auch eine komplette Neuordnung des Systems in Angriff zu nehmen.

(Beifall des Abg. Dr. Jürgen Martens [FDP])

Im Juni haben wir nun im Kabinett die Eckpunkte gesehen. Unsere Vorschläge liegen seit Ende 2019 vor. Ich sage ganz klar: Wir brauchen jetzt schnell den Gesetzentwurf. Den braucht die Branche, und den brauchen die Verbraucherinnen und Verbraucher. Corona zeigt, wie wichtig das ist.

Wenn wir beim Thema Reisen sind, kommen wir nicht umhin, über das Thema Flugreisen, Flugangebote zu reden. Wir haben gerade in Coronazeiten ein erhebliches Missbrauchspotenzial gesehen, weil hier einige Airlines schlicht und ergreifend die Zahlung verweigern, indem sie auf ihre wirtschaftliche Lage verweisen, sogar gegen Mahnbescheide vorgehen und sich in Gerichtsverfahren ziehen lassen. Das ist aus unserer Sicht ziemlich inakzeptabel; das muss man so deutlich sagen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die erfolgte Klage der Verbraucherzentrale gegen Lufthansa ist damit eigentlich nur folgerichtig. Diese hat sich die Branche selber verdient; das muss man in dieser Deutlichkeit sagen.

(Beifall der Abg. Katharina Willkomm [FDP])

Wir müssen daraus jetzt aber auch tatsächlich die Konsequenzen ziehen. Wir können jetzt nicht hingehen und sagen: Das kann alles so bleiben, wie es ist. – Deswegen müssen wir – das sagen wir so deutlich – über automatisierte Erstattung, Entschädigung nachdenken, und am Ende des Tages auch darüber, ob wir uns nicht mal überhaupt das Thema Fälligkeit der Zahlungen angucken. Das kann, glaube ich, ein wesentlicher Punkt sein, um in den nächsten Wochen und Monaten zu besseren Ergebnissen zu kommen. Dann haben wir diese Probleme schlicht nicht. Diese können wir jetzt lösen: Unsere Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ein Projekt im Bereich Verbraucherschutz, das noch vor uns liegt – die Ministerin hat es angesprochen –, ist das Thema faire Verbraucherverträge. Es ist kein Geheimnis, dass es dazu unterschiedliche Auffassungen gibt; das konnte man in der Presse lesen. Es geht vor allen Dingen um das Thema Vertragslaufzeiten.

(Mechthild Rawert [SPD]: Ambulante Pflege!)

Das stieß übrigens nicht nur bei den Unternehmen auf deutliche Kritik, sondern auch bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich bei uns zu diesem Thema gemeldet haben.

(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: So ist es!)

Im Hinblick auf die ansonsten im Gesetz vorgesehenen Themen – wir haben viele Regelungen, die darin noch stehen –, etwa das Thema Abtretungsverbot oder das Thema unerlaubte Telefonwerbung, wäre es jetzt sehr hilfreich, wenn die Beteiligten noch mal in sich gingen und tatsächlich über weitere Lösungsmöglichkeiten in diesem Bereich nachdächten. Soweit es im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen ist, die Vertragslaufzeiten zu verkürzen, muss man am Ende des Tages dann darüber nachdenken, ob man diese Vorschrift herauslöst, um das Inkrafttreten der anderen Regelungen nicht weiter aufzuhalten; denn das kann man den Verbrauchern aus unserer Sicht nicht zumuten.

Und: Wir haben noch in dieser Legislaturperiode einen ganz wesentlichen Punkt im Verbraucherschutz umzusetzen, nämlich den – der Referentenentwurf liegt vor – „New Deal for Consumers“. Im Bereich des unlauteren Wettbewerbs liegen ja die Vorschläge schon vor, nämlich Regeln für mehr Transparenz im Onlinehandel. Regeln für Entschädigungsleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sind wichtig. Das ist notwendig, aber wir werden uns sehr genau angucken, dass hier eine Eins-zu-eins-Umsetzung erfolgt und nicht überobligationsmäßig mehr eingebracht wird.

Zum Ende – das kann man vielleicht noch mal kurz sagen, weil ich unsere Haushälter sehe, die das mitverhandelt haben – ist es, glaube ich, wichtig, dass es auch in diesem Haushalt für die nächsten Jahre wieder gelungen ist, die Richterakademien in Wustrau und Trier durch den Bund auskömmlich zu finanzieren. Die hälftige Finanzierung stand ja infrage. 95 Prozent der Finanzierung sollte durch die Länder erfolgen. Diese konnten die Kritik des Bundesrechnungshofes in der Form nicht nachvollziehen. Deswegen bedanke ich mich bei den Haushältern, auch den Koalitionsfraktionen dafür, dass wir es wieder geschafft haben, eine vernünftige Finanzierung auf den Weg zu bringen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Weil vorhin über die Zahlen geredet worden ist, kann man, glaube ich, sagen: Wir haben in der Verbraucherpolitik leicht steigende Ausgaben von fast 41 Millionen Euro. Wir geben auch mit deutlich mehr als 8 Millionen Euro mehr Geld für die Verbraucherinformationen aus. Am Ende des Tages kann man immer mehr wollen. Aber ich glaube, das ist ein guter Entwurf, um in die Beratungen zu gehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Ulli Nissen [SPD])