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Sebastian Brehm: Wir haben in Deutschland überwiegend ehrtliche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler

Rede zum Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Lambrecht, ich glaube, das deutsche Steuerrecht ist natürlich immer auch ein Abbild – das merken wir jetzt auch beim Jahressteuergesetz 2018 bzw. beim „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“, wie es jetzt heißt – der gesamten gesellschaftlichen Diskussion des gesamten Jahres. Es enthält viele Dinge – Sie kritisieren, es sei kein großer Wurf –, die die gesellschaftliche Realität abbilden und zeigen, dass es notwendig und wichtig ist, dass wir unter dem Jahr in einem Jahressteuergesetz auch kleinere Anpassungen vornehmen.

Ein Beispiel ist in diesem Jahr – das ist natürlich nicht für alle spannend – die Umsetzung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes. Nur damit man mal sieht, wie das funktioniert: Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurden drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade geändert, und schon hatte das Auswirkungen auf die Einkommensteuer, auf die Gewerbesteuer und auf die Umsatzsteuer. Insofern sind solche Anpassungen auch notwendig. Daneben gibt es zahlreiche weitere notwendige redaktionelle Änderungen im Jahressteuergesetz 2018.

Wussten Sie, dass es im Jahr 2017 2 571 Urteile des Bundesfinanzhofs gab? Diese haben natürlich auch wieder unterschiedliche Auswirkungen und müssen unterschiedlich verarbeitet werden. Deswegen ist es notwendig, dass viele kleine Schritte gemacht werden, um ein sinnvolles und gutes Jahressteuergesetz vorzulegen.

Herr Kollege von den Linken, ich glaube, Ihr Wunsch, dass wir scharf und bedrohlich gegen unsere Unternehmer vorgehen, ist absolut falsch. Ich glaube, wenn man sich heute die deutschen Unternehmen anschaut und sieht, wer in Deutschland Steuern zahlt, dann kann man feststellen, dass wir in Deutschland überwiegend ehrliche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben. Es gilt an so einem Tag auch einmal, Dankeschön an diejenigen zu sagen, die Steuern zahlen, weil sie unsere Volkswirtschaft ermöglichen. Sie sind das finanzielle Rückgrat unseres Staates.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Deshalb ist es umso wichtiger – die Diskussion um die Umsatzsteuer hat das ja auch gezeigt, und das zeigt sich auch in der ganzen Diskussion zum Jahressteuergesetz 2018 –, dass man diejenigen, die Steuerzahlungen vermeiden oder Steuern umgehen, mit einer klugen und guten Gesetzgebung herausfiltert. Gerade im unternehmerischen Bereich ist es für einen fairen Wettbewerb notwendig, dass wir diejenigen, die keine Steuern abführen oder Steuern hinterziehen, herausfiltern und dementsprechend benennen.

Gerade bei den Marktplatzanbietern im Internet gibt es ganz viele Händler – vor allem im außereuropäischen und insbesondere im asiatischen Bereich –, die die Umsatzsteuer nicht abführen, verkürzen oder hinterziehen – wir sprechen hier von 1 Milliarde Euro –, weil sie einfach in Deutschland nicht gemeldet bzw. registriert sind. Deswegen ist es richtig, dass wir das Jahressteuergesetz auf den Weg bringen.

Bei den Gesprächen mit den Marktplatzbetreibern war erstaunlich, dass sie uns auf diesem Weg unterstützen. Auch die Marktplatzbetreiber in Deutschland wollen steuerehrlich sein und ihre Abgaben richtig entrichten. Insofern ist es richtig, dass die Unternehmer, die ihre Ware über Internetplattformen anbieten, zukünftig eine Bescheinigung vom Finanzamt anfordern müssen, die sie dem Marktplatzbetreiber geben. Dann sind diese auch aus der Haftung raus.

Allerdings gibt es in der Gesetzeslage noch zwei, drei Dinge, die man regeln muss. Es gibt noch Rückausnahmen in zwei Paragrafen, die risikoreich sind, und zwar meines Erachtens ungewollt. Deswegen müssen wir hier noch nachschärfen.

Kollege Fritz Güntzler hat die Neuregelung des § 8c Körperschaftssteuergesetz ausgeführt. Die volle Verlustnutzung ist ein richtiges und gutes Signal. Er hat auch den Sanierungsgewinn erwähnt. Ich glaube, es gibt viele, die seit Jahren in einer rechtsunsicheren Situation sind. Gerade bei einem Sanierungsgewinn gab es ja europäische Restriktionen. Deswegen hat man die Regelungen neu beschließen müssen. Ich glaube, dass das ein wesentliches Signal aus diesem Jahressteuergesetz 2018 ist.

Als Letztes bin ich der Meinung – auch wenn man steuersystematisch natürlich immer wieder hinterfragen kann, ob es richtig ist –, dass es richtig ist, Begünstigungen für Elektromobilität vorzusehen, weil man damit einen Prozess anstößt, neue Technologien auf dem Markt fördert und es dem Steuerbürger, dem Unternehmensleiter oder auch dem Mitarbeiter ermöglicht, günstiger ein Dienstfahrzeug zu nutzen. Insofern werden wir über die Details noch reden, aber der Schritt geht in die richtige Richtung.

Bei Elektrofahrrädern bin ich übrigens der Meinung, dass man keine 1-Prozent-Versteuerung vorsehen sollte. Bei einem Rad im Wert von 3 000 Euro wären das 30 Euro im Monat. Ich glaube, das kann man weglassen. Ich rege an, dass man das Radfahren völlig freistellt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Lothar Binding [Heidelberg] [SPD])

Ich glaube, es sind viele Dinge geregelt. Natürlich geht es dabei um viele kleine Fragen.

Ich komme nun zum letzten Punkt – hier brauchen wir keine Serviceopposition der FDP, sondern wir werden sie natürlich selber einbringen –: Ich glaube, wir brauchen auch eine sinnvolle Unternehmensteuerreform für den Mittelstand. Das ist im Jahressteuergesetz 2018 nicht drin, aber ich glaube, wenn man betrachtet, wie die Länder um uns herum den Steuerwettbewerb gestaltet haben, dann wird klar, dass wir ein Unternehmensteuergesetz brauchen, das niedrigere Steuersätze für Unternehmen und eine Anpassung der Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer beinhaltet. Bei der Abschaffung des Soli sollte man vielleicht auch überlegen, die kleineren und mittleren Kapitalgesellschaften mit einzubeziehen. Wir brauchen daneben eine angemessene Forschungsförderung und eine rechtsformneutrale Besteuerung bei den Unternehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Wir müssen also eine ganze Latte von Dingen auf den Weg bringen, und deswegen werbe ich dafür, dass wir nicht nur in die Diskussion über das Jahressteuergesetz 2018, sondern auch in diesen Dialog eintreten.

Alles Gute und herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)