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Sebastian Brehm: Nach den Anpassungen im parlamentarischen Verfahren entlastet der Bund die Länder um insgesamt 635 Millionen Euro

Redebeitrag zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes

Heute schließen wir in der 2. und 3. Lesung einen Gesetzentwurf ab, der von großer Bedeutung für unser aktuelles Handeln ist. Wir haben bewiesen, dass wir in diesen Zeiten schnell  – aber auch wohlüberlegt – handeln können, und das tun wir heute auch, konzentriert auf die Sache, und konzentriert auf die Notwendigkeiten.

Das aktuelle Gesetz hat drei wesentliche Teile. Zum einen – und das ist erst im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens in das Gesetz hineingekommen – sieht der Gesetzentwurf eine Stärkung der Gesundheitsämter vor. Diese Stärkung der Gesundheitsämter ist in der aktuellen Corona-Lage zentral.

Am 29. September 2020 hatten sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern auf den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst geeinigt. Dem Pakt entsprechend beabsichtigen die Länder, den Personalbestand in ihren Gesundheitsämtern deutlich aufzubauen.

In Umsetzung dieses Paktes stellt der Bund den Ländern Mittel in Höhe von 3,1 Milliarden Euro – aufgeteilt auf sechs Tranchen – zur Verfügung. Die erste Tranche in Höhe von 200 Millionen Euro fließt noch in diesem Jahr ab.

Technisch erfolgt dies über die sogenannte vertikale Umsatzsteuerverteilung, welche regelt, wie die Umsatzsteuer zwischen Bund und Ländern aufgeteilt wird.

Konkret wird der Festbetrag um 200 Millionen Euro zugunsten der Länder angepasst. Damit können diese notwendigen Maßnahmen sofort umgesetzt werden. Der Bund beweist damit einmal mehr seine Handlungsfähigkeit, gerade in diesen herausfordernden Zeiten.

Der zweite Teil dieses Gesetzes schafft einen Ausgleich für kleine, leistungsschwache Länder durch sogenannte Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen für überdurchschnittlich hohe Kosten ihrer politischen Führung, also schafft einen Ausgleich für Kosten der Demokratie.

Grundlage ist eine Neuberechnung des Bedarfs durch das Statistische Bundesamt. Es erfolgt eine gesetzlich vereinbarte geänderte Verteilung aufgrund geänderter Einwohnerstrukturen der Ländergemeinschaft.

Von den rund 640 Millionen Euro erhält Berlin rund 59 Millionen Euro, Brandenburg nach einer Korrektur im parlamentarischen Verfahren rund 80 Millionen Euro, Bremen rund 60 Millionen Euro, Mecklenburg-Vorpommern rund 72 Millionen Euro, Rheinland-Pfalz rund 48 Millionen Euro, das Saarland rund 66 Millionen Euro, Sachsen rund 47 Millionen Euro, Sachsen-Anhalt rund 71 Millionen Euro, Schleswig-Holstein rund 66 Millionen Euro und Thüringen rund 71 Millionen Euro.

Und zum dritten sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Bund sich weiterhin an den Kosten der Länder für Asylbewerber und Flüchtlinge beteiligt. Die Beteiligung erfolgt auf Basis des in der Begründung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz festgelegten Verfahrens. Dieses Verfahren ist seit 2016 eingeübt. Der Bund trägt danach Kosten in Höhe von monatlich 670 Euro pro Asylbewerber.

Zunächst werden dabei Abschlagszahlungen auf Basis der geschätzten Asylbewerberzahlen an die Länder geleistet, im Nachgang werden in einer Spitzabrechnung Unter- oder Überzahlungen ausgeglichen. Auch hier übernimmt der Bund Verantwortung.

Nach den Anpassungen im parlamentarischen Verfahren entlastet der Bund die Länder mit dem vorliegenden Gesetzentwurf um insgesamt 635 Millionen Euro, teils als Abschlagszahlung für den Zeitraum 1. September 2020 bis Ende 2021, teils als Spitzabrechnung für den Zeitraum 1. September 2019 bis 31. August 2020.

Summa summarum: Der Bund wird mit dem Gesetz seiner Verantwortung für unser Staatswesen vollumfänglich gerecht. Dem Gesetz kann man guten Gewissens zustimmen.