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Sebastian Brehm: Ein wesentlicher Punkt des Gesetzentwurfs ist die Verlängerung der Steuerfreiheit für Elektrofahrzeuge

Redebeitrag zur zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetze

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Klimakabinett hat am 20. September 2019 beschlossen:

Die Bundesregierung wird die Kfz-Steuer stärker an den CO2-Emissionen ausrichten und dazu ein Gesetz zur Reform der Kfz-Steuer bei Pkw vorlegen, so dass von dieser eine deutlich stärkere Lenkungswirkung beim Neuwagenkauf hin zu emissionsärmeren bzw. emissionsfreien Antrieben ausgeht.

Der vorliegende Gesetzentwurf setzt dies um. Die bisherige Systematik – mein Kollege Hermann-Josef Tebroke hat es auch erläutert – setzt auf zwei Komponenten bei der Berechnung der Kfz-Steuer, einmal auf den Hubraum je angefangene 100 Kubikzentimeter, und der andere Fakt ist der CO2-Ausstoß je Gramm pro Kilometer. In der bisherigen Systematik der Kfz-Steuer galt ein einheitlicher Steuersatz oberhalb der CO2-Grenze von 95 Gramm pro Kilometer in Höhe von 2 Euro pro Gramm. Nun wird ein stärkerer Anreiz gesetzt hin zu emissionsärmeren Fahrzeugen mit gestaffelten Steuersätzen bis 4 Euro pro Gramm bei hohen CO2-Werten. Das ist doch ein deutliches Signal und soll Anreize schaffen für neue und klimafreundliche Fahrzeuge, übrigens auch für den Neuerwerb von Fahrzeugen. Insofern ist die Autoindustrie mit Sicherheit auch da bedacht, so dass weitere Fahrzeuge gekauft werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich möchte in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs drei Punkte besonders hervorheben:

Erstens. Ein wesentlicher Punkt des Gesetzentwurfs ist die Verlängerung der Steuerfreiheit für Elektrofahrzeuge. Zunächst war die Regelung zur zehnjährigen Steuerfreiheit bis 2020 befristet. Nun wird beim Erstzulassungszeitraum die zehnjährige Steuerfreiheit bis 2025 bzw. die Auszahlung bis 2030 verlängert. Damit gibt es einen starken Impuls für die Verwirklichung unserer Klimaziele in Richtung alternativer Antriebe, übrigens auch für Wasserstoff.

Ein zweiter wichtiger Punkt dieses Gesetzentwurfs – das war der CSU aber auch ganz wichtig – ist es, emissionsärmere Verbrennungsmotoren ebenfalls zu begünstigen. Eine reine Fokussierung auf die Elektromobilität wäre ein Fehler. Wenn wir die Klimaziele erreichen wollen, dann kann das nur mit einer Technikoffensive ohne Scheuklappen und mit Sachverstand passieren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Und, lieber Herr Kollege Schmidt, wenn Sie da die SUVs usw. anführen: Es geht doch nicht um SUV oder Sportwagen oder Pkw. Es geht darum, dass wir emissionsarme oder emissionsfreie Antriebe fördern, und deswegen setzen wir dieses Gesetz so um.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. h. c. [Univ Kyiv] Hans Michelbach [CDU/CSU]: Richtig! – Gegenruf des Abg. Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Übrigens, auch bei Verbrennungsmotoren in Kombination mit Plug-in-Hybrid-Technik gibt es ja eine deutliche Reduzierung von CO2.

Bei Pkws mit Werten bis 95 Gramm je Kilometer wird eine entsprechende Erleichterung von 30 Euro pro Jahr für die nächsten fünf Jahre gegeben. Auch das ist ein richtiges Ziel für die Weiterentwicklung unserer Klimaziele. Ich glaube, es wird auch dazu dienen, dass im Verbrennungsmotorbereich neue Technologien eingesetzt werden, und das ist gut und richtig: technologieoffen und klimaschonend.

Und ein dritter wichtiger Punkt – das war der CSU auch wichtig – ist die Abschaffung des § 18 Absatz 12 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, die sogenannte Pick-up-Steuer. Hier wurden ja insbesondere Handwerksbetriebe in den letzten Jahren bei leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen immer wieder von neuen Belastungen betroffen. Man hat ein Fahrzeug gekauft, und dann war die Frage: Ist es eine Einordnung als Personenkraftwagen, ist es eine Einordnung als Nutzfahrzeug? Und letztlich sind immer weitere Belastungen aufs Handwerk und auf den Mittelstand zugekommen. Diese Rechtsunsicherheit ist beendet. Es wird keine weitere Diskussion mehr geben, keine weitere Rechtsunsicherheit. Es bleibt dabei, dass es leichte Nutzfahrzeuge sind. Das ist ein wichtiges Signal für den deutschen Mittelstand und ein wichtiges Signal für das Handwerk.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen begrüßen wir ausdrücklich den Gesetzentwurf. Wir sind auf dem Weg, mit dem Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ein zukunftsweisendes und den Klimazielen verpflichtetes Gesetz zu verabschieden, übrigens aus meiner Sicht transparent und unbürokratisch, weil es völlig nachvollziehbar ist, wie berechnet wird.

Mich wundert schon, lieber Herr Kollege Mansmann von der FDP, dass Sie Verbrauchsbesteuerungen vornehmen wollen. Damit belasten Sie den Pendler, damit belasten Sie den Unternehmer, der viel fahren muss.

(Christian Dürr [FDP]: Das sind die, die Sie mit Ihrem Klimapaket belasten! Ich habe im Vermittlungsausschuss gesessen!)

Also, dass die FDP im Bundestag den Vorschlag macht, den Mittelstand zu belasten, den Handwerker zu belasten, den Vielfahrer zu belasten, das ist schon ein wirklich außerordentlicher Vorgang; den sollte man sich merken.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Christian Dürr [FDP]: Nein, das war die Union!)

Und vielleicht ein letzter Punkt: Ich bin froh, dass man es im Haushalt – bis auf die Abschaffung der Pick-up-Steuer von ungefähr 100 Millionen Euro – aufkommensneutral geschafft hat. Auch das ist übrigens ein Zeichen für eine solide Haushaltspolitik und eine zukunftsgerichtete, nachhaltige Haushaltspolitik.

Insofern: Gehen wir in die Beratungen! Heute ist die erste Lesung. Wir werden sehen, was noch zu tun ist, und werden es diskutieren. Aber vom Grunde her ist das ein sehr guter Vorschlag, dem wir zustimmen können.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)