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Nachhaltigkeit ins Grundgesetz?

Unionsfraktion debattiert mit Experten über Wege zu mehr Generationengerechtigkeit

Nachhaltigkeit wird in der Öffentlichkeit hauptsächlich als ökologisches Prinzip diskutiert. Sie betrifft aber alle Politikfelder und ist damit ein sogenanntes Querschnittsthema.  Die Unionsfraktion diskutierte auf einem Kongress am Mittwoch in Berlin mit Experten darüber, ob der Nachhaltigkeitsaspekt im Sinne künftiger Generationen ins Grundgesetz aufgenommen werden sollte. 

Der Obmann der Unionsfraktion im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung des Deutschen Bundestages, Kai Whittaker, erinnerte daran, dass das Prinzip der Nachhaltigkeit bereits 300 Jahre alt sei. 1713 habe Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz den Begriff geprägt, der besage, dass immer nur so viel Holz geschlagen werden sollte, wie durch planmäßige Aufforstung wieder nachwachsen könne. In ihrer Agenda 2030 hätten die Vereinten Nationen 17 Nachhaltigkeitsziele formuliert, um den Planeten lebenswert zu erhalten. Jetzt müsse man Wege finden, wie man dieses Prinzip am besten umsetzen könne. 

Gestaltungsspielräume eröffnen

„Wir möchten an die nächsten Generationen ein Land weitergeben, das noch handlungsfähig ist“, formulierte der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus, den Anspruch der Politik. Nachhaltigkeit als Prinzip betreffe nicht nur die Umwelt- oder die Haushaltspolitik, sondern auch den Zusammenhalt der Gesellschaft. Dabei geht es dem Fraktionsvize Georg Nüßlein zufolge letztlich um die Frage, welche Gestaltungsspielräume die Politik habe – für die jetzige Generation und für die künftigen. Das Problem der parlamentarischen Demokratie sah er darin, dass sie nicht auf Langfristigkeit ausgelegt sei. Politiker hätten eher die nächste Wahl im Blick. 

„Die Vorsorge kommt zu kurz“

Auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, bezeichnete es als Schwierigkeit, dass die Politik einseitig an den Interessen der Wählerschaft der Gegenwart ausgerichtet sei. „Die Vorsorge kommt systembedingt zu kurz“, sagte er. „Wir drohen, über unsere Verhältnisse zu leben.“ Ein sozialer Ausgleich dürfe aber nicht nur innerhalb einer Generation, sondern müsse auch zwischen den Generationen stattfinden. 

Positives Beispiel: Schuldenbremse

Papier sprach sich grundsätzlich für die Verankerung des Nachhaltigkeitsprinzips im Grundgesetz aus – als Gestaltungsauftrag an den Gesetzgeber. Als positives Beispiel für verfassungsmäßig garantierte Nachhaltigkeit nannte er – ähnlich wie Nüßlein - die Schuldenbremse, denn sie eröffne künftigen Generationen Handlungsspielräume. Allerdings räumte er ein, dass sie auch dysfunktional wirken könne, etwa wenn auf notwendige Investitionen in die Infrastruktur verzichtet werde oder wenn staatliches Vermögen veräußert werden müsse. Whittaker wies darauf hin, dass unterschiedliche Nachhaltigkeitsziele zueinander in Konflikt stehen könnten. Und Nüßlein betonte, dass auch bei einem Fokus auf ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit soziale Belange nicht ins Hintertreffen geraten dürften."

Nachhaltigkeit nicht auf „Wohlfühlformel“ reduzieren

Grundsätzlich zeigte Nüßlein sich überzeugt vom Prinzip der Nachhaltigkeit, stellte aber die Frage, ob man es wirklich im Grundgesetz verankern müsse. Der Berliner Rechtsprofessor Christian Calliess, Mitglied im Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung, sympathisierte zwar mit einem solchen Schritt, warnte aber gleichzeitig davor, Erwartungen zu schüren, die nicht erfüllt werden könnten. Bei einer Verankerung in der Verfassung müsse sichergestellt werden, dass Nachhaltigkeit nicht zur „Wohlfühlformel“ verkomme. Deshalb müsse die Umsetzung überwacht werden, etwa durch den Parlamentarischen Beirat. „Wir müssen eine politische Selbstkontrolle etablieren“, forderte er. 

„Der Politik fehlt Weitblick“

Der Vorstand der Stiftung Marktwirtschaft, Michael Eilfort, befürwortete ebenfalls die Aufnahme ins Grundgesetz, auch wenn man darauf achten müsse, die Verfassung nicht aufzublähen. Die Schuldenbremse, die in die Politik der schwarzen Null gemündet sei, habe gezeigt, dass Nachhaltigkeit etwas bewirke. „Man kann das politische Bewusstsein prägen, ohne den Politikern Gestaltungsspielraum zu nehmen“, sagte Eilfort. Die Bundesvorsitzende des Verbandes Die jungen Unternehmer, Sarna Röser, plädierte ebenfalls für mehr Generationengerechtigkeit und eine Aufnahme der Nachhaltigkeit ins Grundgesetz. Familienunternehmer dächten immer daran, ihr Geschäft in bestem Zustand an die nächste Generation zu übergeben. „Der Weitblick fehlt mir in der Politik.“