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Maik Beermann: "Familien gehören zum Kernstück unserer Gesellschaft"

Rede zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht kurz vorweg: Wir befinden uns gerade in einer Kerndebatte des Deutschen Bundestages. Wir sagen immer: Familien gehören zum Kernstück unserer Gesellschaft. – Deswegen freue ich mich besonders, dass wir gleich zwei familienpolitische Themen heute Morgen in der Kernzeit diskutieren. Ich finde, da gehören sie auch hin.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Wir haben jetzt schon viel zu dem Gesetzentwurf, zu der Verbesserung des Elterngeldes gehört. Jawohl, das ist eine Erfolgsgeschichte. Als das Elterngeld 2007 von Frau von der Leyen hier eingebracht wurde, ist es mit 4 Milliarden Euro gestartet; jetzt sind wir bei über 7 Milliarden Euro. Ich bin mir sicher, wir werden in diesem Jahr noch an die 8 Milliarden Euro kommen. Das heißt, mit diesem Instrument unterstützen wir Familien ganz konkret. Man kann das nicht immer so kleinreden.

Und wissen Sie, was auch spannend ist, liebe Kolleginnen und Kollegen? Eigentlich sagen heute alle Kollegen hier am Rednerpult, dass die Dinge, die jetzt mit diesem Gesetz verändert und verbessert werden, ganz okay und ganz gut sind. Mehr geht immer! Deswegen können Sie – alle von der Opposition haben eigentlich gesagt, dass das, was wir jetzt machen, gut ist – sowohl dem Gesetzentwurf als auch dem Änderungsantrag zustimmen. Ich lade Sie dazu auf jeden Fall herzlich ein.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Nun zu den Kosten, damit man sich das ein bisschen zu Gemüte führen kann. Hier wird ja gefordert, das Mindestelterngeld zu erhöhen. Ja, das ist sicherlich ein Punkt, über den wir diskutieren müssen. Das tun wir dann auch sicherlich in der nächsten Legislatur. Aber nur mal als Beispiel: Die Anhebung des Mindestelterngeldes auf 350 Euro im Monat kostet 160 Millionen Euro im Jahr, eine Anhebung auf 400 Euro im Monat kostet 290 Millionen Euro im Jahr. Und wenn ich die Höchstgrenze auf 2 100 Euro anhebe, sind es noch mal 200 Millionen Euro im Jahr. Unsere Aufgabe bestand aber darin, diese Veränderung aus dem eigenen Etat des Hauses zu bestreiten, und da sind die Mittel begrenzt. Ich finde, mit den begrenzten Mitteln, die uns zur Verfügung standen, haben wir wirklich viel auf den Weg gebracht.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Dann wird ja auch immer hervorgehoben – auch darüber muss man vielleicht irgendwann diskutieren –, dass das Elterngeld nicht auf die Grundsicherung oder auf Sozialleistungen angerechnet werden soll. Die Anrechnung des Elterngeldes auf Sozialleistungen trägt aber nun mal dem Umstand Rechnung, dass der Bedarf der Eltern und der Kinder im System der Grundsicherung durch die Regelsätze und die Zusatzleistungen bereits gesichert ist. Auch das gehört zur Wahrheit dazu; das dürfen wir bei der Debatte nicht vergessen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich aber ganz besonders über die Frühchenregelung; das war tatsächlich eine Herzensangelegenheit von mir. Meine Kolleginnen und Kollegen sind schon auf die Punkte eingegangen, aber ich möchte diese Regelung auch noch mal erwähnen: Wenn ein Kind sechs Wochen zu früh geboren wurde, gibt es einen weiteren Monat Elterngeld. Das hat auch einen medizinischen Grund: Ein Kind ist ein Frühchen, wenn es mindestens sechs Wochen zu früh geboren ist. Und danach machen wir einfach monatsgerecht weiter: 8 Wochen zu früh geboren – 2 Monate länger Elterngeld, 12 Wochen zu früh – 3 Monate länger, 16 Wochen zu früh – 4 Monate länger. Ich glaube, das ist eine gute Regelung, mit der wir viele Eltern unterstützen. Auch dafür stellen wir 20 bis 25 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung; das dürfen wir auch nicht vergessen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, wir haben mit den vorhandenen begrenzten Mitteln ein gutes Gesetz noch besser gemacht. Deswegen bitte ich um Zustimmung und lade alle herzlich dazu ein.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)