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Klaus-Peter Willsch: Nach dem Bürokratieentlastungsgesetz ist vor dem nächsten Bürokratieentlastungsgesetz

Rede zum Bürokratieabbau

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Liebe Menschen an Empfangsgeräten jeglicher Art, die Sie uns zuhören und zuschauen! Lieber Herr Houben, vielen Dank für Ihre wohlwollenden Worte zur Arbeit der Mehrheitsfraktionen hier;

(Reinhard Houben [FDP]: Da haben Sie eine andere Rede gehört, Herr Willsch!)

denn Sie haben dankenswerterweise noch einmal geschildert, dass wir, wie zugesagt, das BEG III auf den Weg gebracht haben. Das BEG III hatte ein Entlastungsvolumen von 1,1 Milliarden Euro, oder man muss sagen: „hat“; es wirkt ja jetzt erst. Das war mehr, als die Bürokratieentlastungsgesetze I und II zusammen erbracht haben. Insofern ist es ein gutes Volumen. Wir haben – wie Sie auch richtig sagen – mit unserer Entschließung zum Bürokratieentlastungsgesetz III bereits beschlossen, dass nach dem Bürokratieentlastungsgesetz vor dem nächsten Bürokratieentlastungsgesetz ist

(Reinhard Houben [FDP]: Tun Sie doch was dagegen!)

weil das ein permanenter Prozess ist und wir immer dranbleiben müssen. Ich freue mich über die Unterstützung vonseiten der FDP, dieses Vorhaben entschlossen anzugehen und weiterzuverfolgen.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich will in Erinnerung rufen, was geschehen ist: Wir haben die Digitalisierung des Meldescheins im Hotelgewerbe eingeleitet, ermöglicht; Innenminister Seehofer hat zwischenzeitlich die Umsetzungsverordnung erlassen. Wir haben den gelben Zettel digitalisiert: Wer vom Arzt krankgeschrieben wird, kann sich in Zukunft sofort ins Bett legen und muss nicht erst noch mal zur Post.

Wir haben durch das BEG massiv an Maßnahmen zum Bürokratieabbau weitergearbeitet. Ich denke an ein Thema, das Ihnen bei der Formulierung des Antrags offenbar durchgerutscht ist. Wir wollten schon im BEG III die Umsatzgrenze für die Istbesteuerung von 500 000 auf 600 000 Euro anheben. Das haben wir leider nicht mehr hinbekommen. Aber zwischenzeitlich, auch mit Unterstützung unserer Finanzer, ist es gelungen, das an ein anderes Gesetzesvorhaben anzudocken und es im Dezember letzten Jahres zu verabschieden. Schauen Sie mal nach im Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, beschlossen hier am 12. Dezember 2019; dort haben wir das umgesetzt. Insofern können Sie in Ihrem Antrag hinter einer weiteren Forderung einen Haken machen; ist schon erledigt.

Das Entscheidende daran ist, dass dadurch mehr Unternehmen erst nach Zahlungseingang umsatzsteuerpflichtig werden und dies nicht bereits im Vorfeld auf der Sollumsatzgrundlage machen müssen. Die Hartnäckigkeit, die wir dort hatten, hat sich ausgezahlt. Es bleibt nach wie vor ein Querschnittsthema, und es bleibt eine Daueraufgabe; dessen sind wir uns als Union und auch in der Koalition bewusst. Dass es beim Vorgehen unterschiedliche Temperamente, unterschiedliche Tempi und unterschiedliche Positionen gibt, das ist völlig normal; das ist ein ständiges Ringen zwischen den Häusern.

Sie haben angesprochen, dass die Umsatzsteuersenkung von 19 auf 16 und von 7 auf 5 Prozent – das kann ja kein Mensch in Abrede stellen – auf der einen Seite eine Entlastung ist, auf der anderen Seite aber bürokratischen Einmalaufwand erfordert

(Reinhard Houben [FDP]: Zweimal! – Michael Theurer [FDP]: Zweimal!)

und insofern natürlich auch negativ in die Rechnung hineinmuss.

Sie wissen auch, dass hier kompensiert werden muss, wenn zusätzlicher Erfüllungsaufwand hinzukommt, da wir seither nur den jährlichen Erfüllungsaufwand anschauen. Wir sind froh, dass es uns gelungen ist, die Bundesregierung auf unsere Seite zu bekommen und in Zukunft auch den einmaligen Erfüllungsaufwand zu kompensieren oder zumindest in Teilen zu kompensieren. Denn das ist ein wichtiger Punkt, damit nicht an anderen Stellen das, was wir zurückschneiden wollen, wieder neu wuchert.

Wir haben die Debatte über das BEG III ergebnisoffen geführt. Wir haben versucht, möglichst viel durchzusetzen. Ich sagte, dass es manchmal unterschiedlich ist, was dann der eine oder der andere Koalitionspartner tut. Aber wir sind entschlossen, diesen Weg weiterzugehen.

(Reinhard Houben [FDP]: Wann denn? Sagen Sie doch mal ein Datum!)

Ich will sagen: Ich habe eigentlich schon gehofft, dass dies im Koalitionsausschuss ausdrücklich noch mal erwähnt würde. Aber dann habe ich mich auch belehren lassen. Ehrlich gesagt, es ist ja richtig: Wir haben durch die gemeinsame Entschließung das schon zum Punkt unserer Agenda gemacht. Deshalb war es nicht mehr nötig, dies in einem Koalitionsausschuss zusätzlich zu bekräftigen. Was wir beschließen, setzen wir um, und so ist jetzt das Wirtschaftsministerium am Loslegen.

Das Thema wird im Wege von Konsultationen zwischen den Ressorts angegangen. Deshalb freuen wir uns, dass all das, was wir dort auf den Weg bringen, Ihre wohlwollende Unterstützung findet und Sie uns – wie es auch gut ist, wenn Opposition da ist – gelegentlich treiben, vielleicht noch ein bisschen mutiger zu sein; denn das wünschen wir uns.

(Michael Theurer [FDP]: Ich glaube, da müssen wir noch viel treiben!)

Wir haben als Mittelstands-, als Wirtschaftspolitiker in der Union das Thema „Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge“ heftig kritisiert und hätten uns da etwas anderes gewünscht.

(Beifall bei der FDP)

Aber wenn wir mal ehrlich zueinander sind: Es gibt angesichts der finanziellen Anspannung der Sozialversicherungssysteme in dieser Zeit jeden Tag neue Forderungen, wie lange das Kurzarbeitergeld noch laufen soll. Das jetzt als oberste Priorität hinzustellen – da kann man auch mal einen Moment innehalten, glaube ich. Es gab im Übrigen bei der Anhörung, die es dazu im Ausschuss für Arbeit und Soziales gab, kaum einen Experten, der sich dafür ausgesprochen und dem eine besondere Dringlichkeit beigemessen hätte.

Einen Punkt will ich zum Abschluss ansprechen, weil er für mich der Schlüssel zu all dem ist, was wir dort an Möglichkeiten der Digitalisierung und zu hebendem Potenzialen sehen. Das ist das Onlinezugangsgesetz – Stichwort: once only –, das ist notwendig, damit wir wirklich dazu kommen, dass, wenn wir es 2022 umgesetzt haben, alle Verwaltungsleistungen in Deutschland innerhalb eines Portalverbundes auch online angeboten werden, damit es endlich ein Ende hat, dass Sie von dieser Behörde und noch von dieser Behörde immer wieder das Gleiche gefragt werden: Geburtsdatum, Geburtsort, Augenfarbe der Großmutter und was weiß ich, was die da manchmal alles wissen wollen. Es muss gelten, dass man das einmal angibt, die Behörden dann im Verbund darauf zugreifen können und man damit entlastet wird von wirklich unnötiger und quälerischer Bürokratie, die den Menschen kopfschüttelnd zurücklässt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das wollen wir mit dem Onlinezugangsgesetz angehen. Wir sind auf gutem Wege. Wichtig ist dafür, dass das Basisregister für die Unternehmensstammdaten mit einheitlicher Wirtschaftsnummer hier vorangetrieben wird; denn das ist die Voraussetzung der Übertragung des OZG auch in den Bereich der Unternehmen.

Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:

Herr Kollege Willsch.

 

Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU):

Ich sehe, dass es blinkt. – An allen Punkten wird gearbeitet.

Ich bedanke mich für Ihre Geduld, Herr Präsident, und freue mich auf die weitere Arbeit an den nächsten Schritten zur Bürokratieentlastung in diesem Land.

(Beifall bei der CDU/CSU)