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Karsten Möring: Wir schließen alle Gebiete aus, die die Kriterien für einen geeigneten Standort nicht erfüllen

Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal: Warum hat dieses Gesetz so lange auf sich warten lassen? Es hat deswegen so lange auf sich warten lassen, weil es in der Tat eine schwierige Abwägung enthält zwischen dem öffentlichen Interesse an Transparenz auf der einen Seite – warum das sinnvoll ist, liebe Frau Kotting-Uhl, haben Sie eben richtig dargelegt –, und auf der anderen Seite den Eigentümerinteressen, die ja in Deutschland grundgesetzlich geschützt sind. Diese Abwägung vorzunehmen, ist eine zentrale Problematik dieses Gesetzes. Ich bin sicher, dass die beteiligten Ministerien bei ihrer Arbeit an dem vorliegenden Gesetzentwurf die Balance gefunden haben, um diese beiden gegenläufigen Aspekte auszugleichen. Wir werden sicherlich über die Frage bei der Anhörung noch mal intensiver diskutieren. Aber vom Grundsatz her ist das ein Kernproblem bei diesem Gesetz, und das ist aus meiner Sicht im Großen und Ganzen gut gelöst.

Warum brauchen wir diese Daten? Es ist richtig, dass wir bei der Frage der Endlagersuche nicht einen Standort suchen und sagen: „Den wollen wir haben“, und das begründen, sondern wir gehen genau umgekehrt vor: Wir schließen alle Gebiete aus, die die Kriterien für einen geeigneten Standort nicht erfüllen. Dann bleiben Gebiete übrig. Das erste Mal wird das im Herbst passieren. Bei den weiteren Stufen dieses Übrigbleibens, die zu einer weiteren Einengung der infragekommenden Gebiete führen, müssen wir der Bevölkerung, die davon betroffen ist, glaubhaft vermitteln können, warum das so ist.

Es geht nicht darum, Herr Klinge, ob wir Vertrauen in unsere Behörden haben. – Ja, haben wir. Wir können aber nicht von jedem Betroffenen verlangen, dass auch er das hat.

(Dr. Marcel Klinge [FDP]: Dann arbeiten Sie doch daran! Das ist doch eine Kapitulationserklärung!)

Deswegen geben wir ihm die Möglichkeit, das in Person nachzuprüfen. Wenn er das nicht kann, weil es sich um Daten handelt, die nicht veröffentlicht werden, dann haben wir im Standortauswahlgesetz eine weitere Möglichkeit vorgesehen, wie wir diese Öffentlichkeit stellvertretend herstellen können.

Wir stellen sie her entweder über die Veröffentlichung von Daten, oder wir stellen sie her durch die uneingeschränkte Einsichtsmöglichkeit in die Akten als Einzelperson oder über Gutachten durch die Mitglieder des Nationalen Begleitkomitees. Das ist die zweite Komponente der Öffentlichkeit, die wir haben, und die sollten wir nicht geringschätzen. Denn die Mitglieder in diesem Gremium sind a) renommierte Persönlichkeiten und b) Leute, die fachlich kompetent sind oder sich fachliche Kompetenz durch Gutachten herbeiziehen können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Mit diesen beiden Komponenten, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir die maximale Form von Öffentlichkeit und Vertrauen, die nicht durch Behörden hergestellt wird, sondern durch Vertreter der Öffentlichkeit, durch Vertreter der Zivilgesellschaft, wie man so schön sagt.

Vielleicht noch mal ein paar Zahlen, um zu verdeutlichen, wie groß das Problem, über das wir reden, eigentlich ist. Die Ergebnisse aller Tiefbohrungen in Deutschland, die bis vor zehn Jahren stattgefunden haben, fast 16 000 Bohrungen, sind öffentlich zugänglich. In der Zeit nach 2011, in den letzten zehn Jahren, gab es insgesamt ungefähr 400 solcher Tiefbohrungen; die Ergebnisse von etwa 150 Bohrungen sind durch freiwillige Veröffentlichung durch die Unternehmen bereits öffentlich. Das ist die Dimension, über die wir reden. Wenn es dann tatsächlich so sein sollte, dass an irgendeiner Stelle, wo jetzt ein Gebietsausschluss stattfindet oder ein Restgebiet übrig bleibt, das Ergebnis einer Bohrung fehlt, weil diese nicht öffentlich ist, dann besteht die Möglichkeit, stellvertretend über das Nationale Begleitgremium Öffentlichkeit herzustellen. Damit haben wir eine Lösung gefunden, die vom Grundsatz her genau das erreicht, was wir brauchen, nämlich Vertrauensbildung in der Öffentlichkeit über die Entscheidungen der Behörden bei der Frage, wo ein mögliches Endlager hinkommen soll.

Als wir definiert haben, welche Kriterien ein Endlager erfüllen muss, haben wir nicht gesagt: „Es muss so aussehen wie genau an der und der Stelle“, sondern wir haben den Rahmen definiert, in dem sich ein solches Endlager wiederfinden muss. Genau so bilden wir den Rahmen bei der Suche nach dem geeigneten Standort, indem wir ihn schrittweise eingrenzen, und die Öffentlichkeit hat daran teil durch Information, durch Partizipation. Das ist ein Verfahren, das es in dieser Form noch bei keinem anderen Prozess gegeben hat. Das ist vorbildlich und effektiv, und damit stellen wir das Maximum an Vertrauen her, das wir erreichen können.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)