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Karl Holmeier: "Kommunen können die notwendige Infrastruktur mitfördern lassen"

Änderung des GRW-Gesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Förderinstrument Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, kurz GRW, unterstützt der Bund gemeinsam mit den Ländern strukturschwache Regionen bei der Ansiedlung von Unternehmen und bei der Schaffung von dauerhaften Arbeitsplätzen. Dies ist und war ein erfolgreiches Förderprogramm für die strukturschwachen Gebiete unseres Landes.

Bisher hat der Ausschluss der Förderung von Infrastrukturmaßnahmen des Bundes und der Länder im Bereich des Straßenbaus oft zu unbefriedigenden Lösungen bei der Erschließung von Gewerbegebieten geführt. Der Bau oder Ausbau von Straßen in Landes- oder Bundesverwaltung, der für die Erschließung der Gewerbegebiete notwendig war, war grundsätzlich über die GRW nicht förderfähig. Dies hat häufig zu Problemen geführt, weil die zuständigen Gemeinden die teuren Ausbaumaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen nicht finanzieren konnten. So konnten sinnvolle Gewerbegebietserschließungen nicht umgesetzt werden, oder Gewerbegebiete konnten nicht ausreichend erschlossen werden.

Dieses Problem, meine Damen und Herren, wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf im Sinne der Kommunen lösen. Vorgesehen ist im Gesetzentwurf, die Förderung auf die notwendigen straßenbaulichen Maßnahmen zum Ausbau und zur Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten auszudehnen.

Konkret heißt das: Kommunen können die notwendige Infrastruktur mitfördern lassen, beispielsweise Kreuzungserweiterungen, Brückenbauten oder Ampelanlagen. Damit können Projekte, deren Realisierung bisher an der Finanzierung scheiterte, jetzt umgesetzt werden. Mit der Änderung unterstützen wir künftig Kommunen in strukturschwachen Regionen, oder noch besser: Wir sorgen dafür, dass dort Investitionen in Gewerbegebietserschließungen umgesetzt werden können, die bisher möglicherweise nicht umgesetzt werden konnten. Dieses Gesetz, meine Damen und Herren, ist eine sinnvolle Erweiterung der staatlichen Strukturförderung, die man nur begrüßen kann. Wir wollen auch in Zukunft durch die GRW wirtschaftliche Nachteile in schwächer entwickelten Gebieten ausgleichen und so gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland schaffen.

Meine Damen und Herren, die aktuelle GRW-Förderperiode läuft am 31. Dezember 2021, also Ende dieses Jahres, aus. Ich bin dankbar, dass es im letzten Jahr gelungen ist, die Förderung wenigstens um ein Jahr zu verlängern. Sowohl die Länder als auch die Regionen haben diese Kontinuität gerade in der aktuellen Krise dringend gebraucht.

Ab 2022, also ab nächstem Jahr, soll eine neue Förderperiode beginnen. Die Fördergebiete werden neu ausgewiesen. Bereits jetzt ist aber absehbar, dass aufgrund des Austrittes von Großbritannien und durch Entscheidungen der Europäischen Union das Fördergebiet in Deutschland kleiner werden wird. Nach jetzigem Stand kann bis zu einem Drittel des bisherigen Gebietes aus der Förderung fallen. Das wäre ein starker Einschnitt für die regionale Wirtschaftsförderung unseres Landes.

Anfang Mai, also in ein paar Monaten, sollen die Verhandlungen mit den Bundesländern zur künftigen Förderkulisse abgeschlossen sein. Für die Auswahl der künftigen Fördergebiete werden vier Hauptkriterien gelten: erstens die Produktivität, zweitens die Unterbeschäftigung, drittens die Zahl der Erwerbstätigen und viertens die vorhandene Infrastruktur in der Region.

Eine Forderung, meine Damen und Herren, muss aber auch lauten: Das Fördergefälle in Grenzregionen zu Höchstfördergebieten muss bei der künftigen GRW-Förderung eine Rolle spielen. Es geht hierbei um die Grenze zu Tschechien und zu Polen, wo sicherlich Landesteile dieser beiden Länder als Höchstfördergebiete eingestuft werden. Im aktuellen Koalitionsvertrag heißt es dazu – ich zitiere –:

Wir werden ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen entwickeln, das allen Bundesländern gerecht wird und

– ich betone –

das Fördergefälle zu Nachbarstaaten Deutschlands berücksichtigt.

In diesem Sinne hoffe ich auf eine ausgeglichene und gerechte Ausweitung der künftigen GRW-Fördergebiete. Wichtig ist, dass wir weiterhin den wirtschaftlich schwächeren Regionen unseres Landes unter die Arme greifen, Potenziale nutzbar machen und so regionalökonomische Unterschiede reduzieren. Mit dem vorliegenden Gesetz zu Änderung des GRW-Gesetzes tragen wir dazu bei. Die GRW-Förderung hat einen großen Anteil an der positiven Entwicklung von strukturschwachen Gebieten unseres Landes. Setzen wir dieses starke Instrument auch künftig klug ein!

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)