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Hansjörg Durz: Bei der Digitalisierung der Verwaltung sind alle politischen Ebenen gefragt

Zahlungsmoral der öffentlichen Hand

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe FDP-Fraktion, auf Seite 1 Ihres Antrags argumentieren Sie mit Umfragen, unter anderem mit der Trendumfrage des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen – wir haben es schon gehört – aus dem Jahr 2019. Jetzt ist es nicht ganz verwunderlich, dass ein Verband, der die Interessen der Inkassobranche vertritt, auf Zahlungsprobleme aller Art, egal ob von Privatpersonen, Unternehmen oder dem Staat, aufmerksam machen möchte.

Aber wenn man eine Umfrage als Grundlage nimmt, dann sollte man sie auch richtig zitieren. 89 Prozent der befragten Inkassounternehmen monieren nämlich nicht das schlechte Zahlungsverhalten öffentlicher Auftraggeber, wie Sie in Ihrem Antrag behaupten, sondern sie sagen lediglich, dass sich das Zahlungsverhalten im Jahr 2019 gegenüber dem Vergleichsjahr 2018 weder verbessert noch verschlechtert hat. Statt einer pauschalen Unterstellung von abnehmender Zahlungsmoral von Bund, Ländern und Kommunen ohne stichhaltige Belege wäre eine differenzierte Betrachtung schon wünschenswert gewesen.

Als vermeintliches Beispiel für die fehlende Zahlungsmoral auf Bundesebene wählen Sie die Beschaffung von medizinischer Schutzkleidung während der Hochphase der Coronakrise. Ihrem Antrag zufolge sollen von der öffentlichen Hand alle offenen Rechnungen seit dem 23. März, die nicht offensichtlich unbegründet sind, bis zum 30. Juni bezahlt werden – im Zweifel unter Vorbehalt.

Dabei wird doch das Problem in dem von Ihnen zitierten Zeitungsartikel beschrieben. Dort steht, dass sich 20 Prozent der bestellten Schutzmasken nach Prüfung als mangelhaft erwiesen haben und nicht den Normen entsprachen. Nach Ihrem Vorschlag hätte der Bund das Geld also zunächst auszahlen und es nach Prüfung der mangelhaften Schutzkleidung dann wieder zurückfordern sollen. Was ist das für ein Umgang mit Steuergeld, und was ist das für ein bürokratischer Aufwand?

(Beifall bei der CDU/CSU)

Gerade in der Coronakrise gab und gibt es einen erheblichen Bedarf an unbürokratischem Agieren. Dieses hat besonders die öffentliche Hand auf allen Ebenen, also insbesondere in Bund und Ländern, durch die Liquiditätsmaßnahmen an den Tag gelegt, und in den Kommunen haben wir das überall vor Ort gesehen.

Gut, die FDP ist jetzt nicht gerade als Kommunalpartei berühmt. Mit der Realität müssen Sie sich aber schon auseinandersetzen. Ich habe einfach mal mit Vertretern der kommunalen Ebene über Ihren Antrag gesprochen. Wie weit Ihr Antrag von der tatsächlichen Praxis in den Kommunen entfernt ist, wurde mir besonders deutlich, als mir ein bayerischer Landrat eine Dienstanweisung vom März dieses Jahres in die Hand drückte. Ich zitiere:

Betreff: Fälligkeit von Zahlungen.Liebe Mitarbeitende,in Zeiten der Coronakrise gibt es erheblichen Bedarf an unbürokratischen Hilfen für Firmen sowie für Bürgerinnen und Bürger. Hierunter fällt zum Beispiel die möglichst frühzeitige Begleichung von Rechnungen für erbrachte Leistungen.

Ich zitiere weiter:

Es gibt schon seit Längerem keinen Grund mehr, die eingeräumte Zahlungsfrist auszunutzen. Ein solches Vorgehen ist geradezu kontraproduktiv und führt zu unnötigen Kosten, ist damit also genau das Gegenteil von sparsam und wirtschaftlich.

Es wird aus den oben genannten Gründen daher die dienstliche Weisung erteilt, eingehende Rechnungen möglichst rasch und unter Ausnutzung von Skonto zu bezahlen und ausdrücklich nicht die eingeräumte Zahlungsfrist zu nutzen.

Und weiter:

Bitte sorgen Sie dafür, dass entsprechende Zahlungsanordnungen von der Kreiskasse möglichst rasch überwiesen werden können. Bei der Eingabe der Fälligkeit sollten möglichst nur maximal drei Tage zum Erfassungstag hinzugezählt werden, nicht mehr.

Diese Realität widerlegt geradewegs Ihre pauschale und diffamierende Annahme, dass Kommunen ihre Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlen würden. Diese Anweisung zeigt genau das Gegenteil von abnehmender Zahlungsmoral. Das sichert Liquidität von Betrieben, und das ist genau die von Ihnen geforderte besondere Vorbildfunktion in Krisenzeiten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

An einer Stelle treffen Sie in Ihrem Antrag aber schon einen Punkt: Es ist richtig, dass der Rechnungsprüfungsprozess insbesondere in größeren Häusern der öffentlichen Hand oft langwierig ist und Rechnungen oft noch viel zu häufig analog über die Schreibtische wandern. Aber als Lösungsansatz bieten Sie außer der Erwähnung des Wortes „Digitalisierung“ dazu nicht viel.

Wenn Sie tatsächlich Lösungen für dieses Problem suchen, dann schauen Sie sich doch das Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung an, zum Beispiel Punkt 10, Vorziehen von Investitionen des Bundes, insbesondere Digitalisierungsvorhaben der Verwaltung, oder Punkt 11, temporäre Vereinfachung des Vergaberechts und Beschleunigung des Planungsrechts, oder Punkt 41, zügige und flächendeckende Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, oder Punkt 42, Digitalisierungsschub zur Beschleunigung der Prozesse der digitalen Verwaltung.

Dabei ist eines klar: Bei der Digitalisierung der Verwaltung sind alle politischen Ebenen – und übrigens auch alle politischen Parteien – gefragt. Da kann keiner auf den anderen zeigen; da müssen alle mitmachen. Der heute stattfindende bundesweite Digitaltag wäre eine passende Gelegenheit zumindest für gute Vorsätze.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)