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Gisela Manderla: "Es existieren klare rechtliche Vorgaben in Form von Gesetzen"

Rede zu Rüstungsexporte

Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute über ein wichtiges und zugegebenermaßen auch schwieriges Themenfeld, und das zum wiederholten Mal: die militärische Zusammenarbeit und Rüstungsexporte.

Zum einen stellen Kooperationen mit wichtigen strategischen Partnern einen elementaren Bestandteil unserer Außen- und Sicherheitspolitik dar. Und zum anderen, meine Damen und Herren, sind sie ein legitimes politisches Instrument und liegen durchaus auch in unserem wirtschaftlichen Interesse.

(Zurufe von der LINKEN: Ah!)

Wenn ein Land einen Beitrag zu unserer Sicherheit sowie der Sicherheit unserer NATO-Partner leisten kann, dann ist der Rüstungsexport durchaus gerechtfertigt und legitim.

(Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Türkei und Saudi-Arabien?)

Dies kann freilich nur unter der Voraussetzung gelten, dass die exportierten Güter nicht zur Begehung von Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden.

Was aber in der Debatte oftmals vergessen wird: Die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung ist eine der verantwortungsvollsten und restriktivsten weltweit. Jeder einzelne Fall wird einer sorgfältigen Prüfung unterzogen, welche alle außen- und sicherheitspolitischen Erwägungen inkludiert. Hierzu, meine Damen und Herren, existieren klare rechtliche Vorgaben in Form von Gesetzen, politischen Grundsätzen oder multilateralen Abkommen wie etwa dem Vertrag über den Waffenhandel. Aus den genannten Gründen verfügen wir über eines der strengsten und transparentesten Rüstungsexportkontrollrechte weltweit, und das ist auch richtig so, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen.

Nach geltendem Recht existiert keine Grundlage für einen pauschalen Ausschluss von Rüstungsexporten in ein bestimmtes Empfängerland ohne Durchführung einer Einzelprüfung.

(Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Was ist denn nun mit der Türkei?)

Klar ist aber: Wenn die Einzelprüfung ergibt, dass die von uns gelieferten Güter zur Unterdrückung der Bevölkerung vor Ort oder zu Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden, dann wird eine Genehmigung versagt.

Gleiches gilt auch für bereits genehmigte Exporte, wie dies zuletzt bei Saudi-Arabien der Fall war. So wurden nach der Tötung des saudischen Regierungskritikers Jamal Khashoggi alle deutschen Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien unverzüglich gestoppt.

Dass gleichzeitig das Abkommen mit Saudi-Arabien zur Ausbildung von militärischem Personal bestehen bleibt, hat jedoch einen guten Grund: Diese Ausbildung ist ein wertvolles Instrument für uns, um unter anderem demokratische Wertvorstellungen zu vermitteln. Was soll hieran falsch sein, liebe Kolleginnen und Kollegen?

(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Saudi-Arabien will doch gar keine demokratischen Wertvorstellungen haben!)

Auf diesem Wege werden nämlich Tausenden Männern und Frauen die Rolle der Bundeswehr als Parlamentsarmee, das Prinzip der inneren Führung, die Bindung an die Verfassung, das humanitäre Völkerrecht sowie viele weitere Grundsätze eines demokratischen Rechtsstaates nähergebracht, und das ist eine der Kernbotschaften dieser Debatte. Im Falle von Saudi-Arabien finden die Lehrgänge übrigens in Deutschland statt. Eine Aussetzung dieser Lehrgänge wäre aus unserer Sicht ein Schritt in die falsche Richtung.

Von daher sind die vorliegenden Anträge aus unserer Sicht abzulehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)