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Dr. Matthias Heider: "Wollen einen moderaten, aber effektiven Regulierungsansatz über das Kartellrecht wählen"

Rede zum digitalen Wettbewerbsrecht

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Plattformen, Suchmaschinen, Onlineshops, Nachrichtenservice, Produkthersteller, Cloud- und Streamingdienstleister, Datensammler, Werbemedium – die modernen digitalen Gatekeeper, sie können alles. Sie sind marktübergreifend tätig, sie beherrschen den Algorithmus, sie sind kapitalstark. Schon 2019 waren die größten drei von ihnen mehr wert als sämtliche 763 börsennotierten Unternehmen in Deutschland. Es sind digitale Ökosysteme.

Der dringende Handlungsbedarf ergibt sich aus der Erkenntnis, dass die Pioniere der Plattformen – Google, Apple, Facebook und Amazon – aus ihrer innovativen Sturm- und Drangzeit herausgewachsen sind, dass sie sich durch ihren wachsenden Einfluss für Wirtschaft, Gesellschaft, Staat, Kultur unentbehrlich gemacht haben, dass sie ihr Wachstum nicht mehr nur auf Innovation beruhen lassen, sondern auf zum Teil erheblicher Beeinträchtigung des Wettbewerbs, dass sie ihrer Verantwortung für einen fairen und umsichtigen Umgang mit Kunden, mit Unternehmen, mit Wettbewerbern, mit Verbrauchern nicht gerecht werden, und schließlich, dass die bisherigen Instrumente unseres Wettbewerbsrechts nicht ausreichen, um sie wirksam in Verantwortung zu nehmen.

Mit unserem Vorstoß – das ist weltweit übrigens der erste – wollen wir weder die Zerschlagung noch die Verbannung der Technologiekonzerne vorantreiben, sondern einen moderaten, aber effektiven Regulierungsansatz über das Kartellrecht wählen. Wir legen hier heute in zweiter und dritter Lesung eine sorgfältig vorbereitete Lösung vor: das GWB-Digitalisierungsgesetz. Damit wollen wir die Digitalwirtschaft nicht ausbremsen, etwa indem wir Unternehmen nur wegen ihrer bloßen Größe und wegen ihres Erfolges angehen, sondern wollen sie lediglich dort in ihre Verantwortung nehmen, wo Unternehmen ihre Marktposition zum Nachteil der Wettbewerber, der Verbraucher, der Unternehmen missbräuchlich ausnutzen.

Das Gesetz verspricht also ein modernes, schnelles und effektiveres Kartellrecht, um die schiefen Wettbewerbsverhältnisse in der Digitalwirtschaft wieder ins Lot zu bringen: Wir verschärfen die Aufsicht des Bundeskartellamtes über digitale Plattformen, die besonders großen Einfluss auf den Wettbewerb haben. Wir beschleunigen die Verfahren gegen Wettbewerbsverstöße in der Digitalwirtschaft. Wir erleichtern den Zugang zu vor- und nachgelagerten Märkten. Wir stärken den Mittelstand durch Erleichterung von Kooperationen und Fusionen in Deutschland.

Den vom Wirtschaftsministerium vorgelegten schon sehr guten Gesetzentwurf haben wir nach der Anhörung im Ausschuss noch in einigen wesentlichen Punkten verbessert.

Die Kernvorschrift der Novelle, den neuen § 19a GWB – wir sprechen auch von den 19a-Sachen –, der dem Bundeskartellamt eine stärkere Kontrollmöglichkeit über besonders marktmächtige Digitalplattformen einräumt, haben wir durch Regelbeispiele greifbarer und rechtssicherer gemacht. Wer als Plattformbetreiber mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ohne sachlich gerechtfertigten Grund etwa Softwareanwendungen nur auf einer bestimmten Hardware ohne Alternative zulässt, wer die Nutzung seines Angebotes von der Nutzung weiterer Angebote abhängig macht, wer sich Konditionen einräumen lässt, die völlig außer Verhältnis zur angebotenen und erbrachten Leistung stehen, wer als Marktplatz eigene Produkte bevorzugt und andere diskriminiert, der muss künftig mit der Untersagung seines wettbewerbsschädlichen Verhaltens rechnen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Um der neuen Kernvorschrift mehr Wirkung zu verleihen, muss sie zügig und rechtssicher durchsetzbar sein. Für die voraussichtlich wenigen Fälle soll deshalb ausnahmsweise unmittelbar ein oberstes Bundesgericht, nämlich der Bundesgerichtshof, in erster und letzter Instanz entscheiden. Denn die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich durch mehrere Instanzen durchgefochtene Verfahren über Jahre hinziehen und sich die Märkte bereits weitergedreht haben, wenn die Entscheidung dann endlich in Rechtskraft erstarkt.

Wir sorgen schließlich im Bereich der Fusionskontrolle dafür, dass sich das Bundeskartellamt nicht mehr mit einer Flut unproblematischer Fälle befassen muss – das betrifft gerade den mittelständischen Bereich –, sondern dass es seine knappen Ressourcen für die wirklich wichtigen Fälle einsetzen kann, insbesondere für die im Markt der digitalen Wirtschaft.

Meine Damen und Herren, wir statten das Bundeskartellamt nach der Ausschussanhörung mit mehr Durchsetzungskraft und Schwung aus. Es ist ein scharfes Schwert. Wir treten heute Wildwestmethoden im Bereich der Digitalwirtschaft entgegen. Wir wollen die Märkte im digitalen Bereich offenhalten. Dass Deutschland dabei auf nationaler Ebene voranschreitet, ist kein Nachteil in Europa. Im Gegenteil: Wir würden uns freuen, wenn dieses Beispiel in die europäische Gesetzgebung Eingang finden würde.

Meine Damen und Herren, diese Novelle ist eine Richtschnur für eine ungewisse Dauer. Wir wissen nicht, wie lange diese Zustände anhalten. Aber wir glauben, dass sie ein Vorbild ist, das durchaus ein Profil für die digitale Wirtschaft bilden kann.

Für die gute Zusammenarbeit bei der Abfassung des Gesetzentwurfes möchte ich mich herzlich bedanken bei Falko Mohrs von der SPD, bei Hansjörg Durz von der CSU und insbesondere bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Wirtschaftsministeriums, die sich an diesem wirklich schwierigen Gesetzgebungsverfahren über viele Jahre abgearbeitet haben. Ich glaube, dass wir hiermit einen guten Erfolg erzielen, um der Durchsetzung des Kartellrechts Geltung zu verschaffen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)