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Dr. Klaus-Peter Schulze: "Wir haben uns auf den Weg eines geordneten Kohleausstieges geeinigt"

Rede zu Kohleausstieg und Strompreis

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich zum Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes komme, möchte ich, da ich einige kritische Bemerkungen machen muss, auf den Antrag der AfD eingehen: Sie dürfen den Bürgerinnen und Bürgern in den drei Revieren nicht erzählen, dass es mit der Kohle unendlich weitergeht.

(Steffen Kotré [AfD]: Haben wir nie gemacht!)

Wir haben uns in der letzten Sitzungswoche mit dem Antrag der FDP auseinandergesetzt, und da ist deutlich gesagt worden – der Kollege Neumann hat es heute auch gesagt –, dass über die Zertifikatpreise die Kohle aus dem Markt gedrängt wird. Wenn man einen so unkontrollierten Strukturbruch möchte, wie wir ihn in Ostdeutschland – Sie behaupten immer, dass Sie die Partei für den Osten sind – nach 1990 erlebt haben, dann passiert das wieder.

Ich bin sehr froh, dass wir uns auf den Weg eines geordneten Kohleausstieges geeinigt haben und dass wir uns geeinigt haben, Geld in die Regionen zu geben, damit man dort eine gewisse Strukturentwicklung voranbringen und neue Arbeitsplätze schaffen kann. Das ist ganz wichtig.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Martin Neumann [FDP]: Sehr richtig!)

Mir wäre es also lieb, wenn die Kollegen von der AfD vielleicht auch mit konstruktiven Vorschlägen in der Region auffallen würden, um den einen oder anderen Weg, den wir jetzt hier beschließen werden, mit zu unterstützen.

Zu Ihnen, Herr Krischer, möchte ich nur eines sagen: Die Landesregierung Brandenburg, die jetzt rot-schwarz-grün ist, hat sich auf 1 000 Meter Abstand bei den Windkraftanlagen verständigt.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der AfD)

Dann kann man nicht hier immer sagen: „Das brauchen wir nicht“, wenn man sich dort, wo die Grünen mit in der Regierung sitzen, auf 1 000 Meter einigt. Und wenn ich mir anschaue, wie flott der Ausbau der regenerativen Energien in Baden-Württemberg unter einem grünen Ministerpräsidenten geht, habe ich natürlich auch meine Fragen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht bei fünf Häusern!)

Jetzt komme ich zu zwei Punkten, bei denen ich ehrlich sagen muss, dass das im Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz aus meiner Sicht völlig vergessen wurde, obwohl die Kommission sich dazu geäußert hat. Das finde ich sehr bedauerlich.

Ich fange mit dem ersten Punkt an: Gipsversorgung in Deutschland. Ich habe dieses Thema am 1. Juni 2017 hier schon einmal angesprochen. Da kamen Zurufe aus der Fraktion der Grünen. Denen war bis zu diesem Zeitpunkt gar nicht bekannt, dass es zwischen der Kohleverstromung und der Gipsversorgung in Deutschland eine enge Verbindung gibt.

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Quatsch! Unverschämtheit! – Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja unverschämt! Blödsinn! Das ist echt nicht nötig, so was! – Zuruf von der CDU/CSU: Das wissen die heute noch nicht!)

Im Abschlussbericht der Strukturkommission steht – ich zitiere –:

Um die Wertschöpfungsketten der Gipsindustrie zu erhalten, sind Maßnahmen zu ergreifen, um den fortschreitenden Wegfall an REA-Gips durch eine zusätzliche umweltverträgliche Gewinnung von Naturgips auszugleichen.

Das heißt: Wir brauchen Bergwerke, um 6 Millionen Tonnen Gips in den nächsten Jahren zusätzlich bergmännisch zu gewinnen, es sei denn, alle anderen 15 Bundesländer machen das nach, was Berlin gestern vorgemacht hat. Dann wird natürlich der Bedarf an Baustoffen in Deutschland deutlich zurückgehen. Dann brauchen wir vielleicht doch nicht so viel Gips.

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das versteht nicht mal Ihre Fraktion!)

Ich habe in den vergangenen Monaten einen intensiven Schriftverkehr mit dem Bundesumweltministerium zu diesem Problem gehabt. Mit dem, was mir mit Schreiben vom 29. März vergangenen Jahres auf den Tisch gekommen ist, kann ich mich natürlich auch nicht einverstanden erklären. Ich zitiere:

Ich sehe daher die Notwendigkeit, mittelfristig Gips durch alternative Baustoffe zu ersetzen. Hier gibt es einige Alternativen wie zum Beispiel Lehmbauplatten, Strohbauplatten, Vollholzplatten, Holzwerkstoffe …

Meine Damen und Herren, wir haben natürlich eine historische Erfahrung mit Lehm und Stroh aus dem Mittelalter. Aber wir haben inzwischen Brandschutzordnungen in Deutschland, die vorschreiben, dass beim Ausbau beispielsweise der Brandwiderstand F90 eingehalten werden muss, was bei einer Gipskartonplatte der Fall ist. Stroh hat die Widerstandsklasse F30. Das geht also auf diesem Weg nicht. Es gibt nur eine Lösung: Wir benötigen schnelle Verfahren, um die Gipslagerstätten, die wir in Größenordnungen in Deutschland an verschiedensten Stellen haben, auch abbauen zu können.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Zweiter Punkt: Wasser. Zum Wasser – das ist eigentlich mehr ein Problem in der sächsischen und in der brandenburgischen Lausitz – ist von der Kommission gesagt worden – ich zitiere wieder –:

Es ist verbindlich zu regeln, dass bei einem vorfristigen Ausstieg aus der Braunkohleförderung das Wassermanagement insbesondere für die Spree abgesichert wird. Ein Trockenfallen der Spree muss, auch im Hinblick auf den Tourismus im Spreewald, unbedingt verhindert werden.

Wenn man in den Archiven des Bundestages nachliest, stellt man fest, dass dieses Thema am 12. Juli 1994 in der Bundestagsdrucksache 12/8270 bereits umfangreich bearbeitet wurde. Damals ist untersucht worden, was passiert, wenn 90 Millionen Tonnen Braunkohle gefördert werden – zurzeit werden 60 Millionen Tonnen gefördert –, und was, wenn 30 Millionen Tonnen gefördert werden. Die Nullvariante ist gar nicht untersucht worden. Die Nullvariante wird, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu erheblichen Problemen führen, auch deshalb, weil wir ab 2027 die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union umsetzen müssen.

Zwischen Cottbus und dem Stadtrand von Berlin gibt es mindestens 30 Kläranlagen, die in das Flusssystem einleiten. Die Einleitwerte, die die Behörde einer Kläranlage vorgibt, bemisst sich am Abflussverhalten des Gewässers. Am Rhein beispielsweise, wo 2 000 Kubikmeter Wasser pro Sekunde hinunterfließen, ergeben sich andere Einleitwerte als an der Spree, wo es nur 14 Kubikmeter Wasser pro Sekunde sind. Wenn sich die 14 Kubikmeter mehr als halbieren werden, dann heißt das für 30 kommunale Kläranlagen, dass diese nachzurüsten sind. Wir müssen dann den Abwasserentsorgern natürlich sagen, was in den nächsten Jahren auf sie zukommen wird; denn in einen trockenfallenden Fluss darf kein gereinigtes Abwasser eingeleitet werden. Das ist aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Punkt.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)