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Dr. Andreas Lenz: "Effizienzpotenziale beim Energieverbrauch heben"

Rede zum Gesetz über Energiedienstleistungen

Wir sprechen also heute über das Energiedienstleistungsgesetz. Wir setzen damit die EU-Effizienzrichtlinie – Artikel 8 – um. Wir wollen so Effizienzpotenziale beim Energieverbrauch heben. Die Umsetzung gilt für Unternehmen, die keine KMU sind, also keine kleinen oder mittleren Unternehmen nach EU-Definition.

Wir wollen den Mittelstand nicht unnötig belasten. Wichtig war uns, dass wir eine möglichst unbürokratische Regelung treffen. Deshalb haben wir eine Bagatellgrenze vereinbart, die für Unternehmen gilt, die weniger als 500 000 kWh im Jahr an Energie verbrauchen. Unternehmen darunter machen ein sogenanntes Miniaudit, das von Art und Umfang noch einmal erheblich erleichtert ist.

Wir werden also zum einen Energieeffizienz und den Zugang zu entsprechenden Programmen weiterhin fördern und zum anderen Unternehmen eben nicht unnötig belasten.

Neben den Energieaudits werden auch weitere wichtige Themen im Energiedienstleistungsgesetz geregelt:

KWK: Wir verlängern das KWKG bis 2025. Das bringt Rechtssicherheit und Planbarkeit, sowohl für die Anlagenbauer als auch für die Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplung. Außerdem werden wir das Segment der Anlagen zwischen 1 und 10 MW in die zukünftige Förderung einbeziehen. Das ist aufgrund des Urteils des EuGH vom März dieses Jahres nun möglich. Das hat vor allem die Union immer gewollt. Hier schaffen wir jetzt endlich Klarheit und Verlässlichkeit.

Power-to‑X: Die Regelung zur Rückverstromung von Power-to‑X wird wieder so gestaltet, wie sie bis zum Inkrafttreten des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes gegolten hat. Diese Regelung betrifft die Netzentgeltbefreiung bei der Nutzung von Strom für die Wasserstoffelektrolyse. Synthetischer Wasserstoff kann in bestimmten Bereichen eine bedeutende Rolle im Rahmen der Energiewende einnehmen. Hier bestand die Besorgnis, dass die angepasste Regelung ein Hemmnis für die Nutzung von synthetischem Wasserstoff darstellen kann. Dies haben wir wieder korrigiert.

Schwarzlauge: Auch für die zukünftige Sicherstellung der Stromerzeugung aus der Ablauge der Zellstoffherstellung, der sogenannten Schwarzlauge, haben wir eine Anschlussförderung erreicht. Dabei wurde der im EEG 2017 beschlossene Vorbehalt eines Notifizierungsverfahrens bei der Europäischen Kommission aufgehoben. Durch diese zweckdienliche Regelung unterstützt die Biomassestromerzeugung der Zellstoffindustrie auch den Klimaschutz.

Mieterstrom: Auch beim Mieterstrom wird die Regierungskoalition Anpassungen vornehmen. In einem Ministerbrief wird die wichtige Rolle des Mieterstroms betont. In diesem Bereich werden wir Verbesserungen der Rahmenbedingungen vornehmen. Wir bringen so die Energiewende weiter in Wohnquartiere und Städte.

Ich bedanke mich bei allen Berichterstattern, auch wenn man manchmal etwas länger warten musste, Johann Saathoff. Aber wir zeigen damit, dass die Koalition handlungsfähig ist.