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Dr. Andreas Lenz: Die eingeführten Ausschreibungen sind ein großer Erfolg

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vorhin schon gesagt: Vielleicht sollten wir es einbürgern, bei jedem Tagesordnungspunkt die Redezeit auf drei Minuten zu beschränken; denn wenn man in drei Minuten nicht sagen kann, was man will, dann reichen meist auch zehn Minuten nicht.

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)

Ich möchte bei der Debatte betonen, dass die Ausschreibungen, die wir im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2016 eingeführt haben, ein großer Erfolg sind. Wir konnten dank dieser Ausschreibungen die Kosten im Bereich von Windenergie an Land bei der letzten Ausschreibung beispielsweise auf 5,73 Cent pro Kilowattstunde senken und im Bereich der Photovoltaik sogar auf 4,33 Cent pro Kilowattstunde, und das ist ein enormer Erfolg mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren, gerade wenn man schaut, woher wir da kommen. Wir sehen also insgesamt: Wettbewerb ist nichts Schlechtes.

Es war damals bei der Umsetzung so, dass einige befürchteten, die Bürgerenergie komme bei der Ausschreibung nicht mehr zum Zug. Daraufhin wurden Ausnahmeregelungen geschaffen, beispielsweise die, dass bei Bürgerenergiegesellschaften auf die bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung bei Teilnahme an der Ausschreibung verzichtet werden kann. Der Vorschlag zu dieser Ausnahmeregelung kam übrigens aus dem Bundeswirtschaftsministerium selbst, und auch die Grünen forderten diese Regelung ein.

Nun hat sich gezeigt, dass es Missbrauch in erheblichem Umfang gegeben hat. Es wurden häufig Zuschläge für Anlagen erteilt, die a) keine Bürgerenergieanlagen waren und b) nach Bezuschlagung doch nicht umgesetzt wurden. Diesen Missbrauch haben wir in der letzten Legislatur schnellstmöglich unterbunden. Die Regelung, dass auch Bürgerenergiegesellschaften eine solche BImSchG-Genehmigung brauchen, lief befristet bis zum Mai dieses Jahres. Wir verlängern diese Regelung jetzt vorerst noch einmal um zwei Jahre bis zum Juni 2020. Somit kann der Zubau im ursprünglichen Korridor weiter erfolgen. Es wird also keinen Fadenriss geben. Das ist ein wichtiges Zeichen auch für die Branche und die damit verbundenen Arbeitsplätze.

Wir werden außerdem schauen, wie wir Bürgerenergiegesellschaften weiterhin innerhalb des Wettbewerbs zielgerichtet fördern können. Wir werden auch das EEG zusammen weiterentwickeln.

Ich bedanke mich jetzt bei allen Fraktionen, die diese Gesetzesinitiative unterstützen, die ja ursprünglich vom Bundesrat kam und jetzt noch mal geändert wurde. Die besondere Eilbedürftigkeit war in diesem Fall gegeben, aber sie soll natürlich nicht zur Gewohnheit werden. Ich hoffe, dass wir im Anschluss an die Debatte den Boten noch rechtzeitig zum Bundesrat losschicken können, unter Umständen auch umweltfreundlich mit dem Fahrrad.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. – Danke.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)