Skip to main content
Ein Schreibtisch mit Mitarbeitern an ihren Computer und Laptops
(Quelle: Picture Alliance / Robert Schlesinger )

Datenschutz mit Augenmaß

Balance zwischen Grundrechtsschutz und Innovationschancen erhalten

Am 25. Mai ist Stichtag. Nach einer zweijährigen Übergangszeit tritt offiziell die europaweit geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Darin haben die 28 Mitgliedstaaten der EU eine Reihe von Auflagen formuliert, die den Umgang mit persönlichen Daten verbindlich regeln.

„Mit der Datenschutzgrundverordnung hat der europäische Flickenteppich im Datenschutzrecht ein Ende“, so Tankred Schipanski, digitalpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, zur Neuregelung. Gerade die Digitalwirtschaft, hier vor allem kleine und mittlere Unternehmen  oder Startups, könnten jetzt im europäischen Mark auf einheitlichen Datenschutzstandards aufbauen. „Das ist ein richtiger Schritt im globalen Standortwettbewerb“, beschreibt Schipanski die Vorteile einheitlicher Normen. 

Was ändert sich beim Datenschutz? 

Zu den wichtigsten Neuerungen gehören beispielsweise veränderte Transparenzpflichten bei der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Dazu zählen etwa Name, Adresse, Gesundheitsdaten und Kontonummern. So werden Onlineshops verpflichtet, ihre Kontaktformulare so anzupassen, dass persönliche Daten immer verschlüsselt versendet werden. Gleichzeitig gilt das Gebot der „Datenminimierung“, das dafür sorgt, dass nur unmittelbar benötigte Daten angefordert werden dürfen. Auch müssen Adressaten von Werbemails zuvor ausdrücklich ihre Einwilligung abgegeben haben.

Innovationen dürfen nicht gebremst werden

Für die Unionsfraktion ist beim Thema Datenschutz besonders wichtig, dass auch weiterhin die richtige Balance zwischen Grundrechtsschutz und Innovationschancen gewahrt bleibt. "Datenschutz darf nicht zur Innovationsbremse für die Digitalisierung in Deutschland und Europa werden", bekräftigt auch Digitalexperte Schipanski. Gerade für Unternehmen sei es wichtig, dass die Datenschutzbehörden in der nächsten Zeit mit Augenmaß vorgingen. 

Abmahnwelle verhindern

Nicht nur für Unternehmen, auch für Selbstständige, für Vereine oder Ehrenamtliche dürfe es in nächster Zeit keine Abmahnwellen geben, fordert Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth. "Einen Missbrauch des Abmahnrechts werden wir verhindern und wirtschaftliche Anreize für unseriöse
Abmahnungen reduzieren", verspricht er. Die Bundesjustizministerin, so Harbarth, müsse jetzt zügig handeln.  

Einheitliche Standards für ganz Europa

Entscheidend: Das Ziel der Verordnung, europaweit einheitlich Standards zu erreichen, darf nicht aufgeweicht werden. Deswegen verlangt Schipanski: „Ob in Erfurt oder Hannover, Kiel oder München – die Datenschutzbeauftragen müssen einheitliche Maßstäbe an die Auslegung der DSGVO anlegen“. Er kündigt an: „Wir werden mit der Digitalwirtschaft in engem Austausch bleiben und die praxis- und innovationsnahe Anwendung der Verordnung sowie die aktuellen Diskussionen mit Blick auf künftigen Handlungsbedarf sehr genau beobachten.“