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Bernhard Loos: Eine generelle Veröffentlichung lehnen wir ab

Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie kennen alle das deutsche Sprichwort „Wer A sagt, der muss auch B sagen“. Glauben Sie mir: Uns von der Union ist das A für den Ausstieg aus der Atomenergie aus wirtschaftlichen und klimapolitischen Gründen nicht leichtgefallen. Nun aber erwarten wir, dass die Opposition auch das B für den Bau eines atomaren Endlagers für hochradioaktive Stoffe in Deutschland unterstützt.

Das Geologiedatengesetz ist dazu ein erster und ein wichtiger Schritt. Die Notwendigkeit einer raschen Realisierung des Geologiedatengesetzes beruht vor allem auf der Schlüsselrolle geologischer Daten bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Dies ist eine ausdrückliche Aufgabe des Gesetzes. Nur wenn die Beschaffenheit des geologischen Untergrunds in Deutschland bekannt ist, kann ein geeigneter Standort für ein atomares Endlager mit der bestmöglichen Sicherheit gefunden werden.

Aber das ist nicht allein der Grund, warum wir ein Geologiedatengesetz dringend brauchen, sondern:

Erstens. Mit dem Geologiedatengesetz wird das veraltete Lagerstättengesetz von 1934 abgelöst. Darin enthaltene Bezeichnungen sind veraltet und überholt und dringend anpassungsbedürftig.

Zweitens. Geologiedaten sollen darüber hinaus auch aus wettbewerblichen Gründen öffentlich bereitgestellt werden; denn der Zugang zu geologischen Daten ist eine Voraussetzung für die nachhaltige Versorgung mit Rohstoffen.

Drittens. Auch im Rahmen der Energiewende und des Einsatzes erneuerbarer Energien sind die Möglichkeiten zur Nutzung des Untergrunds, zum Beispiel als Energiespeicher oder für Geothermie, entscheidend wichtig. Angestrebt ist daher eine sukzessive Digitalisierung der relevanten geologischen Daten, die bereits aus der Vergangenheit analog vorliegen.

Insbesondere für die Veröffentlichung von Daten aus kommerziellen Erkundungen muss eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die die Rechte der Dateninhaber, insbesondere der Unternehmen, hinreichend berücksichtigt.

(Dr. Marcel Klinge [FDP]: Das machen Sie aber nicht!)

Hier werden wir in der Anhörung am kommenden Montag sicher noch einige Punkte diskutieren.

Transparenz und Glaubwürdigkeit bilden das Fundament des Prozesses der Endlagersuche. Aber es gibt auch einen grundsätzlichen Konflikt zwischen dem Transparenzgebot auf der einen und dem Schutz verfassungsrechtlich verankerter privater Belange, zum Beispiel von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, auf der anderen Seite. Das können wir nicht einfach beiseiteschieben. Das Geologiedatengesetz muss daher die Bereitstellung geologischer Daten nicht nur regeln und die öffentliche Zugänglichkeit erleichtern, sondern auch Rechtsstreitigkeiten vermeiden helfen. Zentrale Frage des Gesetzes ist die vorgesehene Offenlegung von geologischen Daten nach einem gestuften Fristenmodell: Nachweisdaten nach drei Monaten, Fachdaten nach fünf bzw. zehn Jahren und Bewertungsdaten im Regelfall gar nicht.

Aus Sicht der Wirtschaftspolitiker der Union wollen wir uns einzelne Fragen noch näher anschauen, so zum Beispiel erstens die Tiefenproblematik, also eine von der Wirtschaft geforderte Regelung für Oberflächendaten oder sehr tief liegende Daten – Stichwort: Kies, Sand, Mineralwasser, aber auch Erdöl und Erdgas –, zweitens die Frage eines Rechtswegs in § 34 durch eine Anhörung drei Monate vor Veröffentlichung. Eine generelle Veröffentlichung oder ein generelles Recht zur sofortigen Einsicht für jedermann in alle Geologiedaten, also auch die Bewertungsdaten, lehnen wir ab.

Der Bundesrat hat bereits einige Detailänderungsvorschläge gemacht, über die nun im Gesetzgebungsverfahren zu reden sein wird. Grundsätzliche Änderungen jedoch sind vom Bundesrat nicht gefordert worden. Damit sind wir auf dem richtigen Weg, das zustimmungspflichtige Geologiedatengesetz rasch verabschieden zu können. Wir schaffen damit einen Dreiklang aus Transparenz und damit Akzeptanz, aus moderner Geologiedatenerfassung und damit moderner Rohstoffnutzung sowie aus Rechtssicherheit.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)