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Axel Knoerig: Die europäische Ebene muss ebenfalls einbezogen werden

Faire digitale Märkte – Wettbewerb und Datenschutz verbessern

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Grunde genommen werfen die Grünen der Bundesregierung vor, indirekt verantwortlich für den Facebook-Datenskandal zu sein. Ihrem Antrag zufolge scheuen wir uns vor einer umfassenden Ordnungspolitik für Onlineplattformen. Ich will ganz klar sagen: Das entspricht keinesfalls den Fakten; denn die Wettbewerbsentwicklung digitaler Plattformen haben wir seit langem im Blick, und Schritt für Schritt haben wir auch dieses Thema aufgearbeitet.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dafür kann man viele Beispiele nennen, Frau Dröge: zum Ersten das Sondergutachten der Monopolkommission von 2015 mit dem Titel „Wettbewerbspolitik: Herausforderung digitale Märkte“, zum Zweiten das Arbeitspapier des Bundeskartellamtes von 2016 mit dem Titel „Marktmacht von Plattformen und Netzwerken“, zum Dritten das Weißbuch „Digitale Plattformen“ des Bundeswirtschaftsministeriums von Mai 2017. Zu nennen ist insbesondere, ganz wichtig, die 9. Novelle zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Sie ja selber erwähnt haben. Diese ist erst im Juni 2017 in Kraft getreten. Darin haben wir klare ordnungspolitische Schranken für die Digitalwirtschaft eingeführt. Das ist überhaupt die Voraussetzung für weitere Schritte, Frau Dröge, wie die Grünen sie jetzt fordern.

Meine Damen und Herren, wir haben in den letzten Monaten insbesondere für Folgendes gesorgt: Erstens. Die Übernahme von Unternehmen mit niedrigem Umsatz, aber hohem Wert kann jetzt auch untersucht werden. Zweitens. Ein Markt kann kartellrechtlich nun auch relevant sein, wenn Leistungen kostenlos erfolgen und stattdessen Daten fließen. Drittens. Hinzu kommen neue Kriterien zur Prüfung der Marktmacht für digitale Märkte und Netzwerke. Speziell geprüft werden zum Beispiel erstens der Aufwand für Nutzer beim Wechsel zu anderen Plattformen – wir haben doch heute den Zukunftstag für Mädchen und Jungen, den Girls’ Day und Boys’ Day 2018; die jungen Leute haben mir erzählt, sie sind gar nicht mehr bei Facebook –, zweitens die Größenvorteile, drittens der Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten und viertens die sogenannten Netzwerkeffekte. Wir wissen doch genau: Je mehr Nutzer eine Plattform hat, desto attraktiver ist sie.

Meine Damen und Herren, bereits seit 2016, also lange vor den Enthüllungen um Cambridge Analytica, hat das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen Facebook eingeleitet. Im Herbst dieses Jahres soll dieses Verfahren abgeschlossen werden. Hier geht es insbesondere um die Weitergabe von Nutzerdaten an Dritte. Gerade im Falle von Facebook ist ja die Marktmacht unbestritten. Dazu gehört auch der Datenaustausch mit WhatsApp. Facebook musste wegen dieser Übernahme schon Kartellstrafzahlungen in Höhe von 110 Millionen Euro an die EU leisten.

(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 110 Millionen! Wahnsinn!)

Aber die Grünen fordern hier eine „missbrauchsunabhängige Entflechtungsmöglichkeit von Unternehmen“, und das ist wettbewerbsrechtlich gar nicht zulässig; denn vor einer möglichen Entflechtung ist ein missbräuchliches Verhalten erst einmal nachzuweisen. Dafür haben wir das Kartellamt als Bundesoberbehörde im Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministeriums. Es hat drei Instrumente zur Hand – die nenne ich Ihnen gerne noch einmal –: erstens die Verfolgung von Kartellabsprachen, zweitens die Fusionskontrolle und drittens das Instrument der Missbrauchsaufsicht. Beim laufenden Verfahren geht das Kartellamt davon aus, dass Facebook den deutschen Markt für soziale Netzwerke beherrscht, und zwar mit einem Marktanteil von 90 Prozent und 30 Millionen Nutzern im Monat.

Erst nach Beweis des Marktmissbrauchs wird das Kartellamt der Bundesregierung Empfehlungen für das weitere Vorgehen geben. Das kann eine Modifizierung des Geschäftsmodells sein, zum Beispiel eine Entflechtung von Unternehmensteilen. Es ist dann erst Aufgabe der Bundesregierung, politisch über eine Regulierung zu entscheiden. Das Bundeskartellamt aber ist nicht für eine Zerschlagung eines Unternehmens zuständig. Es macht nur die rechtlichen Prüfungen.

Fazit: Wir müssen erst die bestehenden Mechanismen anwenden. Eine Entflechtung ist letztendlich nur aufgrund von wettbewerbsbehinderndem Verhalten möglich. Alles andere wäre staatlicher Interventionismus, und das ist mit der Union in Deutschland nicht zu machen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, die Grünen lassen in ihrem Antrag auch die europäische Ebene völlig außer Acht. Die digitalen Plattformen – das wissen wir doch alle – sind in allen Mitgliedstaaten der EU tätig. Da führen wir doch keine Inselexistenz in der Wettbewerbspolitik. Deshalb muss das auf europäischer Ebene abgestimmt sein, zumal die kartellrechtliche Prüfung oft auf deutscher sowie auf europäischer Ebene gleichzeitig stattfindet.

Was müssen wir also bei digitalen Plattformen genau ansehen?

Erstens. Wir müssen auf die Funktionen schauen. Plattformen mit begrenzten Funktionen wie Berufsnetzwerke oder einfache Nachrichtendienste neigen – das wissen wir – nicht zu Marktdominanz. Erst die Bandbreite an Funktionen und das strukturierte Zukaufen von Firmen wie bei Facebook können ein Unternehmen marktbeherrschend machen.

Zweitens: Netzwerkeffekte. Gerade kleine Digitalunternehmen können beim Markteintritt und dann, wenn sie nachher wachsen, kaum mit bekannten Diensten konkurrieren.

Drittens. Digitale Dienste – das halte ich für ganz wichtig – sollten bei Datenschutz, Sicherheit und Wettbewerb dieselben Pflichten erhalten wie klassische Telekommunikationsunternehmen.

Viertens: Stichwort „Datenschutz“. Liebe Grüne, Sie fordern in Ihrem Antrag auch die Zusammenarbeit des Kartellamts und der Datenschutzbehörden.

(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig!)

Das machen doch die Behörden heute schon.

(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eben nicht!)

Fünftens. Die Datensammlung und -verwertung müssen wir uns bei allen Diensten ganz genau ansehen, gerade auch bei den globalen Diensten.

Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Das Thema hat eine riesige Dynamik, und das Wettbewerbsrecht darf der Entwicklung bei den digitalen Plattformen nicht hinterherhinken. Deswegen müssen wir Schritt für Schritt und auch schnell genug vorgehen.

Wir haben doch auch Vergleiche mit anderen Märkten: Telekommunikation, Logistik, Post. Wie haben wir die Postreform gemacht? Wie haben wir denn im Bereich der Energiepolitik entflochten? Das war im Grunde genommen die gleiche Herangehensweise, die Sie gerade von mir in den fünf Punkten gehört haben. Die öffentlich-rechtlichen Institutionen untersuchen, schließen das Ende dieses Jahres ab. Dann kommen wir über die Bundesregierung womöglich zu dem Ergebnis, dass wir Kommissionen bilden, und dann können wir, wenn es denn nötig sein wird, entflechten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)