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Astrid Grotelüschen: Wir wollen deutschlandweit Impulse setzen

Rede zum ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018

Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Ich möchte meine Rede mit einem Zitat des Mannes eröffnen, der mit seiner politischen Weitsicht nicht nur zum Wiedererstarken der deutschen und der europäischen Wirtschaft nach dem Zweiten Weltkrieg beigetragen hat, sondern auch heute noch einen erheblichen Beitrag zur Förderung des deutschen Mittelstandes leistet. Der Politiker und General George C. Marshall soll einmal gesagt haben: „Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant.“

Mit dem heute zu beschließenden ERP-Wirtschaftsplangesetz wollen wir es nicht bei Planungen belassen, sondern wir wollen deutschlandweit Impulse setzen: für Investitionen, für Modernisierung, für das Wachstum mittelständischer Unternehmen, wie es als Ziel im Gesetz kurz und prägnant dargestellt wird. Wir fokussieren uns auf die Förderung der mittelständischen deutschen Wirtschaft.

Für diejenigen, die sich zum ersten Mal mit der Thematik auseinandersetzen oder auch für die Zuhörer auf den Rängen mag sich unser heutiger Tagesordnungspunkt vielleicht etwas abstrakt geben. Ich muss zugeben: Anfangs ist es mir ähnlich gegangen. Aber ich finde, je länger man sich mit dieser Thematik beschäftigt, desto schneller wird einem klar, welch einzigartiges und auch vom finanziellen Volumen her interessantes Förderinstru­mentarium wir hier in den Händen halten.

Dabei, meine Damen und Herren, kann die KfW auf eine mittlerweile 70-jährige erfolgreiche Geschichte von gezieltem Wiederaufbau, der 1948 mit Mitteln des berühmten Marshallplanes begann, zurückblicken. Heute sind die Kredite, die Zuschüsse oder auch die Beteiligungs- und Risikofinanzierungen nach wie vor ein wichtiges und auch ein gutes Instrument, das wir über die KfW in den Händen halten, um vor allen Dingen kleinere und mittlere Unternehmen zu unterstützen. Ich versichere Ihnen: Die Stärkung unserer mittelständischen Wirtschaft ist und bleibt ein Kernanliegen der Union.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine verehrten Damen und Herren, ich denke, es ist in diesem Plenum unstrittig: Nur mit gesunden Firmen, die mit Kreativität, mit guten Mitarbeitern, Produkten und Dienstleistungen made in Germany ihre Firma, den Handwerksbetrieb oder auch eine andere Tätigkeit in einem freien Beruf gestalten, können wir diese Kennziffern, die wir laut dem aktuellen Wirtschaftsplan aufzeigen, halten. Nur mit diesem unternehmerischen Engagement ist es möglich, dass Deutschland seine Spitzenposition in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung – wir werden ja derzeit nur noch von den USA, China und Japan übertroffen – behält und ausbaut.

Dabei, liebe Kollegen, bedarf es eines guten Zusammenspiels. Wir als Politiker sind natürlich gefordert, verlässliche und unbürokratische Rahmenbedingungen zu schaffen, auf Veränderungen zu reagieren, aktiv für Weiterentwicklungen zu sorgen und neue Akzente zu setzen. Ein Beispiel für das Setzen von neuen Akzenten war zum Beispiel der Antritt im Jahre 2007, bei dem mit der Neuordnung des ERP-Wirtschaftsförderungsgesetzes die Grundlage für eine erweiterte Gründer- und Förderstruktur, nämlich ein Stück weit weg von dieser klassischen Programmförderung hin zu mehr Beteiligungsfinanzierung, geschaffen wurde.

Verehrte Kollegen, ich weiß auch, einzelne Haushaltsansätze im Gesetz und auch der uns vorliegende Bericht der Bundesregierung über die Inanspruchnahme der Fördermittel zeigen auf, dass die Potenziale der Wirtschaftsförderung durch die KfW-Bank in den letzten Jahren nicht voll ausgeschöpft wurden. Das ist sicherlich im Zusammenhang mit der schon langanhaltenden Niedrigzinsphase zu sehen. Es liegt also aus meiner Sicht an uns, nachzusteuern und auch die Investitionsförderung an die Bedarfe der Unternehmen und an sich verändernde Wirtschaftsrahmendaten anzupassen. Darüber haben wir in der letzten Legislatur diskutiert, und das Ergebnis ist, dass sich die KfW auf Optimierung und Veränderung konzentrieren wird. Sie wird erstens für eine qualitative Verbesserung sorgen, also die bessere Ausnutzung von schon bestehenden Investitionskapazitäten. Zweitens geht es darum, quantitative Verbesserungen zu generieren.

Zusammengefasst kann man sagen: Es gilt, das Gute zu bewahren und zu verstetigen sowie Neues zu wagen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Daher – das hebt auch der aktuelle Jahreswirtschaftsbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hervor – haben wir Ende März vergangenen Jahres hier in diesem Plenum mit fraktionsübergreifender Zustimmung zum Anpassungsvertrag über die ERP-Förderrücklage den Weg für eine „Intensivierung des KfW-Engagements im Bereich Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung“ freigemacht.

Mit Blick auf die rund 781 Millionen Euro, die in diesem Jahr laut Plan aus dem Sondervermögen für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft bereitgestellt werden, bedeutet das, dass wir unsere Anstrengungen – mein Vorredner hat es schon erwähnt – besonders im Bereich Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung verstärken werden. Hierzu haben wir konkret die Gründung der KfW-Beteiligungstochter beschlossen – ich brauche das nicht zu wiederholen, Herr Kollege Mohrs –, die bis 2020 mit 200 Millionen Euro Investitionsvolumen entsprechend agieren soll. Wir hoffen, damit bestehende Kapitalangebotslücken von geschätzt derzeit 500 Millionen bis 600 Millionen Euro jährlich zu schließen und damit – und ich denke, das ist das Entscheidende – den Weg zum Aufholen in Richtung agilerer Märkte, wie sie in den USA und in Israel zu finden sind, zu ebnen. Ich finde, das ist ein starkes Signal, meine Damen und Herren.

Mit der Arbeit im Unterausschuss Regionale Wirtschaftspolitik und ERP-Wirtschaftspläne haben wir genau diese Entwicklung ganz eng begleitet. Ich wünsche mir, dass wir das auch in diesem Rahmen hoffentlich weiter tun werden. Dabei muss unser Anspruch sein, dass wir, ohne privaten Akteuren Konkurrenz zu machen – abgesehen davon, dass die KfW als staatliche Bank das auch gar nicht leisten könnte –, weitere Hürden für Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen abbauen.

Bei diesem Engagement, meine Damen und Herren, geht es aber nicht nur darum, Unternehmen in der Phase der Konsolidierung und auch der Markterweiterung die Möglichkeit zu geben, das notwendige Kapital für Investitionen in Technologie, Vertriebswege und Markt­erschließung zu akquirieren, sondern es gilt gleichzeitig auch, einem Trend entgegenzusteuern. Und diesen Trend möchte ich zum Schluss meiner Rede ansprechen. Denn während wir von Beschäftigungsrekord zu Beschäftigungsrekord eilen und mehr und mehr Menschen gute Arbeit und ein sicheres Einkommen haben, zeichnet sich ab, dass die Bereitschaft, die relative Sicherheit einer Anstellung zugunsten einer risikoreicheren Selbstständigkeit aufzugeben, um eine eigene Geschäftsidee zu realisieren, im Allgemeinen sinkt. Das ist auch nachvollziehbar.

Ein Blick auf die Zahlen des KfW-Gründungsmonitors zeigt, dass die Gründungsquote in Deutschland seit 2002 stark gefallen ist. Die gute Nachricht dabei ist: Der Anteil der sogenannten Chancengründer, also der Menschen, die explizite Geschäftsideen umsetzen und damit überdurchschnittlich häufig Marktneuheiten entwickeln, stellt mit 310 000 von derzeit 672 000 Gründungen die größte Gruppe dar. Hier gilt es eben, entsprechende Akzente zu setzen und KfW-Anreize für den Gang in die Selbstständigkeit zu setzen.

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Frau Kollegin.

Astrid Grotelüschen (CDU/CSU):

Ich komme zum Schluss meiner Rede auf den Ursprungsgedanken von George Marshall zurück: Planen ist gut, Machen ist besser. In diesem Sinne: Lassen Sie uns das gemeinsam anpacken, auch gerne in gemeinsamer Arbeit in einem Unterausschuss. Vor allen Dingen bringen wir heute erst einmal das Gesetz auf den Weg.

Ich bedanke mich bei Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)