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Torsten Schweiger: Wir wollen so wenig wie möglich behördliche Vorgaben machen

Redebeitrag zum kommunalen Vorkaufsrecht

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Frau Lay, ich weiß nicht, wo Sie die Zahlen herhaben. Eigentlich wollte ich ein Stückchen anders anfangen, aber mir sind Zahlen aus dem Berliner Senat bekannt, wonach es im niedrigen einstelligen Bereich und nicht im Bereich von 200 000er-Schritten – oder wie auch immer – um Umwandlungen geht. Das, was Sie sagen, ist mir so nicht bekannt, aber wir können uns gerne im Nachgang auch noch mal zu den Daten und den Grundlagen austauschen.

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder ‑bemerkung von Frau Lay?

Torsten Schweiger (CDU/CSU):

Nein, jetzt nicht; ich würde gerne zu Ende reden.

(Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Sie haben eine Frage gestellt! Frau Lay hätte Ihnen die Frage beantwortet!)

Bevor ich auf den vorliegenden Antrag zu sprechen komme, möchte ich vielleicht ein Stückchen aus dem Koalitionsvertrag zitieren. Ich denke, es tut gut, wenn man ab und zu da reinschaut. Da haben wir nämlich vereinbart, dass wir eine große Wohnungsbauoffensive fahren, und zwar ist das die größte in den letzten 30 Jahren.

Wir haben ein ehrgeiziges Ziel: 1,5 Millionen neue Wohnungen und Eigenheime, frei finanziert oder öffentlich gefördert oder in Kombination. Damit wollen wir den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum, insbesondere in wachsenden Städten und Ballungsräumen, decken.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Mit einem größeren Angebot an bezahlbarem Wohnraum können wir das Problem der explodierenden Mieten in den Griff bekommen.

Um dieses ambitionierte Wohnungsbauziel zu erreichen, haben wir eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen und auch schon umgesetzt. Die Grundprinzipien, die dabei gelten, sind folgende: Wir wollen so wenig wie möglich behördliche Vorgaben machen, also keinen Einstieg in eine Interventionsspirale, keine Regulierungs- und Eingriffswelle in Bezug auf das Eigentum. Wir wollen eher auf Anreizsysteme setzen, so wie wir das auch beim Baukindergeld oder bei der Sonder-AfA, die wir schon beschlossen haben, gemacht haben. Wir wollen Erleichterungen durch Lockerung der Regelungen, das heißt Erleichterungen bei Bebauungsplanverfahren; wir wollen sie beschleunigen und überflüssige Vorschriften abschaffen, die das Bauen teuer und zeitaufwendig machen. Und, ja, es gilt auch, weiter in die soziale Wohnraumförderung zu investieren. Das machen wir aber auch.

Aktuell befassen wir uns mit der Novelle des Baugesetzbuches zur Mobilisierung von Bauland. Die entscheidende Aussage im Koalitionsvertrag dazu ist, dass die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland unterstützt werden sollen. Allerdings wird eine weitere Verschärfung der Eingriffsmöglichkeiten bis hin zum Eigentumsvorbehalt durch Gestaltung auf Bundesebene von uns nicht angestrebt.

Das Ziel, ein novelliertes Baugesetz, soll den Kommunen also die entsprechenden Instrumente in die Hand geben, damit sie die Flächen leichter erwerben und diese für den Bau von bezahlbaren Wohnungen verwenden können. Gleichzeitig sollen die staatlichen Interventionen in den Wohnungsmarkt aber so gering wie möglich gehalten werden.

Nun zu den Forderungen des Antrages, der uns vorliegt.

Die Erweiterung des Vorkaufsrechts wird angestrebt. Die kommunalen Rechte sollen ausgedehnt werden. Die Frist soll auf eine Zeit von bis zu sechs Monaten ausgeweitet werden, und es sollen preislimitiert auf der Grundlage eines sozialverträglichen Ertragswerts Preise gebildet werden. Die Rechte der Mieter sollen gestärkt werden, indem dieses preislimitierte Vorkaufsrecht sozialverträglich in einen Ertragswert mündet. Schließlich soll es ein konkretes und generelles Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen geben.

Wir denken, dass diese Positionierung, die im Antrag deutlich wird, einfach eine zu große Reglementierung ist und dass dadurch nicht mehr, sondern weniger Wohnungen gebaut werden.

Eine Verlängerung der Ausübungsfrist im Baugesetzbuch ist von uns bereits vorgesehen. Das Vorkaufsrecht dient in erster Linie als Mittel zur Sicherung der kommunalen Bauleitplanung. Die bestehenden Regelungen zum Milieuschutz greifen bereits jetzt stark in die Rechte der Vermieter ein. Beispielsweise dürfen Immobilienbesitzer schon jetzt ihre Mietshäuser nicht ohne behördliche Genehmigung verkaufen.

(Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Das ist auch richtig so!)

Auch potenzielle Käufer von Mietimmobilien haben strenge Vorgaben hinsichtlich der Miethöhe und Modernisierungsmaßnahmen zu befolgen. Eingriffsrechte in die Vermieterrechte, wie beispielsweise der Mietendeckel in Berlin – das sehen wir ganz deutlich –, führen bei den betroffenen Vermietern zu einem dauerhaften Verlust. Warum sollte der Besitzer in sein Mietobjekt investieren? Warum soll er auf den Kosten sitzen bleiben? Warum sollten potenzielle Investoren in Mietimmobilien investieren, wenn im Verkaufsfall kein Marktpreis gezahlt wird?

All dies spricht unserer Meinung nach gegen das preislimitierte Vorkaufsrecht. Das wäre faktisch eine Enteignung. Wir lehnen eine weitere Verschärfung dieser Rechte ab; denn eine Geldanlage in Immobilienbesitz wird dadurch völlig unattraktiv und damit ad absurdum geführt.

(Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darum geht es also! Es geht um Finanzanlagen und nicht um Mieterinnen und Mieter!)

Damit vernichten wir am Ende des Tages Wohnraum, anstatt neuen zu schaffen.

(Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist das für ein Schwachsinn! Es geht um das Baugesetzbuch!)

Ein generelles Umwandlungsverbot führt zu weniger Mietwohnungen und nicht zu mehr Wohnungen.

(Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist das für ein Schauspieler!)

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], an die CDU/CSU gewandt: Ihr duckt euch weg in der Debatte! – Gegenruf des Abg. Patrick Schnieder [CDU/CSU]: Ganz locker!)