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(Quelle: CHROMORANGE / Karl-Heinz Sprembe)

So macht Mobilität Spaß!

e-Bike und Co.

Mobilität von Menschen und Waren ist eine Grundvoraussetzung für unseren Wohlstand in Deutschland. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat daher im Haushalt 2019 Projekte verankert, die zur Verbesserung der Mobilität beitragen sollen. Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur stehen 29,29 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Ministerium verfügt damit über den größten Investitionshaushalt.

Schienenverkehr

Ein Focus liegt auf dem Bahnverkehr. Bahnfahren soll noch attraktiver und vor allem auch nachhaltiger werden. So wird ein Deutsches Zentrum für Schienenverkehrsforschung (DZSF) gegründet, um die Schiene in Forschungsfragen fit für die Zukunft zu machen. Aber auch das das Potenzial alternativer Antriebstechnologien – z.B. Wasserstoff, Batterie oder Hybrid – im Schienenverkehr soll durch Neuinvestitionen in Züge ausgeschöpft werden. Damit wird eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt.

Ein Ziel ist aber auch, mehr Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Daher sind im Haushalt Mittel zur Senkung der Trassenpreise vorgesehen, um Güterverkehr auf der Schiene günstiger zu machen.

Besserer Mobilfunkempfang und barrierefreie Bahnhöfe

Durch eine Modernisierung des Bahnfunks soll der Mobilfunk- und Internetempfang für Bahnreisende künftig verbessert werden. Eine wichtige Aufgabe der Politik ist auch, jedem Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund war es der CDU/CSU Bundestagsfraktion ein großes Anliegen, hier einen Beitrag zu leisten und die vollständige Kostenübernahme für 118 (zukünftig) barrierefreie Bahnhöfe zu beschließen. „Gerade auch in ländlichen Regionen ist die Barrierefreiheit an Bahnhöfen von zentraler Bedeutung für die Mobilität von Menschen mit Behinderung.“ sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Ulrich Lange. Davon profitieren natürlich auch ältere Menschen oder Eltern mit Kinderwagen.

Mobilfunk, automatisiertes Fahren und maritime Wirtschaft

Durch viele Projekte sollen auch Breitbandausbau und die Forschung in den Bereichen Mobilfunkstandard, automatisierten Fahren und innerstädtischen Lieferverkehr gefördert werden. Dazu kommen noch weitere Projekte, die auch die maritime Wirtschaft und die Binnenschifffahrt stärken sollen.

Steuerliche Regelungen

Aber auch steuerlichen Regelungen sorgen für Verbesserungen insbesondere für Pendler. Das entsprechende Gesetz wurde bereits am 8. November 2018 im Bundestag beschlossen. Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen.

Jobticket

Zahlt der Arbeitgeber seinen Arbeitgeber Zuschüsse zu einem Jobticket oder finanziert er dieses sogar ganz, dann ist dies zukünftig steuerfrei. Es wird nicht mehr als Arbeitslohn behandelt. Dies gilt sogar dann, wenn man das Ticket auch privat nutzen darf. Wichtig ist dies für Pendler, die auf den städtischen Nahverkehr oder aber auf Regional- und Fernzüge angewiesen sind.

eBikes und Fahrräder

Ein weiterer wichtiger Baustein betrifft Dienstfahrräder, die der Arbeitgeber kostenlos oder verbilligt zur Verfügung stellt. Auch diese sind zukünftig steuerfrei und werden nicht mehr versteuert. Dies gilt übrigens nicht nur für „normale“ Fahrräder, sondern auch für Elektrofahrräder. 
Da man die Entwicklung in diesem Bereich beobachten möchte, ist die Regelung erstmal bis 2021 befristet.

E-Autos und Hybrid-Fahrzeuge

Dienstwagen, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt und die man privat nutzen darf, muss man mit 1% des Listenpreises im Jahr wie normalen Arbeitslohn versteuern. Zukünftig wird diese Regelung aber speziell für Elektroautos und Hybrid-Fahrzeuge angepasst. Stellt der Arbeitsgeber ein solches Fahrzeug zur Verfügung, dann muss man dieses nur mit der Hälfte, nämlich 0,5% des Listenpreises versteuern.