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Keine pauschalen Diesel-Fahrverbote

Luftreinhaltung durch Maßnahmenmix verbessern

Innerstädtische Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge sind ausnahmsweise rechtlich möglich. Das hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt geurteilt. Grundlage hierfür war ein Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe und den Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.

Die Fachpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sehen sich in ihrer Haltung bestätigt: Bundeseinheitliche, pauschale Fahrverbote sind nicht notwendig, vielmehr können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie an bestimmten Stellen Fahrverbote zur Verbesserung der Luftqualität verhängen oder nicht.

Dass es keine pauschalen Fahrverbote gibt, bezeichnete der Fraktionsvorsitzende Volker Kauder vor der Fraktionssitzung am Dienstag als "gute Entscheidung". Das Urteil gebe nun Klarheit und rufe die Kommunen jetzt dazu auf, zu handeln. Er betonte dabei auch, dass diese eine Vielzahl von Möglichkeiten habe, die Luftreinhaltung voranzutreiben - oftmals durch den Bund unterstützt.

Pauschale Fahrverbote unverhältnismäßig

Georg Nüßlein, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, empfindet pauschale Fahrverbote für Diesel-PKW ebenfalls als unverhältnismäßig: "Millionen Pendler, Familien oder Mittelständler haben in gutem Glauben in Dieselfahrzeuge investiert, die allen rechtlichen Anforderungen genügen. Wer sie jetzt mit einem pauschalen Fahrverbot belegen will, redet einer faktischen Enteignung und einem tiefen Eingriff in die individuelle Lebensführung vieler Millionen Bürger das Wort.“

Auch Christian Haase, Vorsitzender der AG Kommunalpolitik, ist skeptisch: "Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird den betroffenen Kommunen nicht helfen, die Luftqualität in den Städten entscheidend zu verbessern. Fahrverbote sind bestenfalls ein Beitrag zur Ego-Stärkung beteiligter Protagonisten, sind aber kaum geeignet, die Luftqualität entscheidend zu verbessern und lassen zudem negative Auswirkungen auf die Entwicklung der betroffenen Kommunen erwarten".

Ergriffene Maßnahmen fortführen

Stattdessen sprechen sich die Unionspolitiker dafür aus, die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Luftreinhaltung fortzuführen. Denn: Die Schadstoffbelastung ist über die vergangenen Jahrzehnte hinweg signifikant gesunken. So sind die NOx-Emissionen im Verkehrsbereich seit 1990 um rund 70 Prozent zurückgegangen. 

"Unser Ziel bleibt es, auch künftig die innerstädtische Luftqualität weiter zu verbessern und die europäischen Grenzwerte zu Stickoxiden (NOx) und Feinstaub in den Städten einzuhalten. Da haben wir in den letzten Jahren bereits viel erreicht und gehen diesen Weg konsequent weiter", erläuterte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ulrich Lange.

Mit dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ haben Bund, Länder und Kommunen hierzu ein Maßnahmenbündel geschnürt, um die europäischen Grenzwerte einhalten zu können – und das ohne Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Dazu kommen zahlreiche weitere geplante Maßnahmen, mit denen die Umstellung von Fahrzeugflotten auf emissionsarme Antriebe und Kraftstoffe, die Verlagerung von Individualverkehr auf den Öffentlichen Personennahverkehr und den Radverkehr sowie die Digitalisierung des Verkehrs. All diese Maßnahmen wurden auch in den Koalitionsvertrag aufgenommen.

Diesel-Hersteller in die Verantwortung nehmen

Nicht zuletzt müssen auch die Hersteller von Dieselfahrzeugen in die Verantwortung genommen werden. Die Senkung der Stickoxid-Emissionen der Fahrzeuge soll dazu beitragen, die Überschreitungen der Grenzwerte in den Städten zu reduzieren. Die Unionsfraktion befürwortet technische Nachrüstungen, wenn sie verhältnismäßig und wirksam sind. Denn es gilt: Die Dieselfahrer dürfen nicht die Leidtragenden in dieser Sache sein.