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Karsten Möring: Wir befassen uns mit der Frage, mit welchen Maßnahmen wir diese Grenzwerte erreichen

Rede zur Neuüberprüfung der Stickstoffdioxid- und Feinstaubgrenzwerte

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns in der letzten Sitzungswoche im Rahmen der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des BImSchG über die sachlichen Zusammenhänge zwischen Emissionsgrenzwerten und den Maßnahmen, die wir ergreifen, intensiv ausgetauscht. Ich stelle aber fest, dass die Kolleginnen und Kollegen aus der AfD-Fraktion offensichtlich überhaupt keine Erinnerung daran haben; denn alles, was Herr Bernhard eben vorgetragen hat, war bereits Thema. Er glaubt, dass das kein Mensch versteht. Die Gleichsetzung aller Menschen mit den AfD-Kollegen kann ich auch nicht nachvollziehen. Es gibt eine Reihe anderer Menschen, die anderer Auffassung sind, und zwar gut begründet.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich will nicht alles wiederholen, worüber wir in der letzten Sitzungswoche diskutiert haben. So viel Zeit haben wir nicht. Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, einen genauen Blick auf den Antrag der AfD zu werfen.

In den ersten drei Punkten geht es darum – das war auch das Hauptthema von Herrn Bernhard –, dass die Grenzwerte nicht stimmen und dass die Schlussfolgerungen deswegen auch nicht richtig sind. Dann fordert Herr Bernhard – das ist der erste Punkt – eine erstmalige Untersuchung durch unabhängige Wissenschaftler. Was für ein Witz! Weil: Zum Schluss seiner Rede sagt Herr Bernhard, er sei sich sicher, dass es keine Fahrverbote geben wird, weil bei einer solchen Untersuchung nur herauskommen könne, dass die Grenzwerte Quatsch sind.

(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Das sagt er überhaupt nicht!)

– Das ist die Schlussfolgerung, die er gezogen hat. – Ich frage mich, was Sie für eine Vorstellung von unabhängigen Wissenschaftlern haben. Alle Studien, die sich bislang mit dieser Frage befasst haben – es gibt einige Hundert, die teilweise kleinere oder größere Aspekte untersuchen –, wurden von Wissenschaftlern verschiedenster Institutionen durchgeführt, denen man die Unabhängigkeit nicht absprechen kann. Sie müssen im Einzelfall belegen, wenn Sie der Meinung sind, dass Wissenschaftler nicht unabhängig sind.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Von „erstmalig“ kann überhaupt keine Rede sein; denn es gibt seit Jahren – in den USA seit den 30er-Jahren – Untersuchungen in größerem Umfang. Die Grenzwerte, auf denen der Beschluss der EU beruht, sind zahlreich und wurden spätestens 2008 auf ihre Wirkung überprüft, weil man damals 40 Mikrogramm als Durchschnittswert festgelegt hat.

Nun haben Sie als Beispiel die Stickoxidbelastung durch Kerzen genannt. Sie verstehen noch immer nicht, dass es einen Unterschied zwischen einer Spitzenbelastung kurzzeitiger Art und einer Dauerbelastung gibt, die niedriger ist. Für Letzteres gilt ein Durchschnittswert. Es ist ein Vorsorgewert, der auch empfindlichere Bevölkerungsgruppen schützen soll und der nicht für jemanden gilt, der in einer Küche an einem Gasherd kocht. Auf der Straße sind Emissionsspitzenwerte von 200 Mikrogramm zulässig. Aber mit den 40 Mikrogramm wird die Dauerbelastung festgelegt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Baumann [AfD]: Niemand steht den ganzen Tag an einer Kreuzung!)

Wir haben überhaupt nichts dagegen, dass diese Diskussion noch einmal kritisch geführt wird. Wir glauben zwar nicht, dass dabei etwas anderes herauskommt. Aber Maßnahmen, die wir mit viel Geld unterlegen, brauchen eine Begründung, die valide und belastbar ist.

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Herr Möring, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung von Herrn Bernhard?

Karsten Möring (CDU/CSU):

Ja, bitte schön.

(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es wird dadurch aber nicht besser!)

Marc Bernhard (AfD):

Danke schön, Herr Möring. – Ich habe folgende Frage: Sie reden von 40 Mikrogramm als Dauerbelastung. Wie erklären Sie dann den Unterschied zwischen 40 Mikrogramm draußen und 60 Mikrogramm in Wohnungen? Die Menschen sind den größten Teil ihres Lebens in Innenräumen. Da gilt ein Grenzwert von 60 Mikrogramm, wie zum Beispiel in Kindergärten und Krankenhäusern. Dort sind die Menschen doch einer Dauerbelastung ausgesetzt, während sie sich an einer Kreuzung, wo 40 Mikrogramm gelten, nur wenige Minuten am Tag aufhalten. Können Sie das einmal erklären? Sie reden von Spitzen- und Dauerbelastungen. Die Dauerbelastung findet doch in Innenräumen genauso statt, wo die Menschen wohnen, leben und arbeiten.

Karsten Möring (CDU/CSU):

Ein Grenzwert für den Wohnbereich ist mir gar nicht bekannt. Wenn Sie öffentliche Räume und Arbeitsplätze meinen, dann dürfen Sie nicht vergessen, dass es dort um andere Gruppen geht, während wir im öffentlichen Raum die Gesamtbevölkerung, von den Kleinkindern bis zu den alten Menschen, von den Asthmatikern bis zu den Gesunden, im Blick haben müssen. Es handelt sich dabei um eine Vorsorgemaßnahme.

Zurück zu dem zentralen Punkt. In den Punkten 2 und 3 Ihres Antrages gehen Sie auf die öffentliche Kritik von hundert Lungenärzten ein. Jetzt will ich natürlich niemandem seine Meinungsfreiheit beschneiden, auch nicht hundert Lungenärzten, aber ein Beitrag zur Diskussion über die Validität verlangt eine inhaltliche Auseinandersetzung und keine Meinungsäußerung. Da hakt es an dieser Stelle.

Noch einmal: Nichts dagegen, dass wir diese Grenzwerte kritisch untersuchen, aber wenn Sie sagen: „Erstmals und überhaupt“, kann ich nur erwidern: Im Jahre 2019 wird die EU diese Grenzwerte diskutieren und noch mal im Lichte der aktuell vorliegenden Studien untersuchen. Die Bundesregierung hat die Leopoldina beauftragt, das für Deutschland ebenfalls zu machen. Wir sind uns aber im Klaren darüber, dass das eine Frage der Europäischen Union ist – schlicht und einfach.

Dann kommt es ganz hart in Ihrem Antrag. Sie verstehen sich doch als Partei, die gerne Recht und Gesetz durchsetzen möchte. Was Sie aber in den Punkten ab Punkt 4 schreiben, ist Rechtsbruch, Rechtsbruch, Rechtsbruch und noch mal Rechtsbruch.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Sie können doch nicht hingehen und sagen: Weil ich anderer Meinung bin, halte ich das gesetzlich festgesetzte Maß nicht ein.

(Ulli Nissen [SPD]: Sehr gut!)

Das geht doch nicht. Sie können dann nur dafür sorgen, dass sich das ändert – das können Sie politisch machen –, aber diese Werte gelten.

(Marc Bernhard [AfD]: Auf EU-Ebene dafür einsetzen!)

Wir im Deutschen Bundestag befassen uns mit der Frage, mit welchen Maßnahmen wir diese Grenzwerte erreichen. Solange sie gelten, gelten sie – schlicht und einfach.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Dann kommt es für uns allerdings darauf an, dass wir die Maßnahmen, die wir dafür ergreifen, in ein Verhältnis zu der Gefährdung und zu der Belastung des Einzelnen im gesundheitlichen Bereich setzen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Genau das tun wir mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, das wir demnächst in zweiter und dritter Lesung behandeln werden. Das Ziel ist, dass wir hier die Verhältnismäßigkeit genau abwägen. Darüber kann man dann streiten – wir sind da politisch sicher nicht einer Meinung –, aber das ist der Weg, den wir gehen.

Wenn Sie jetzt sagen: „Diese Maßnahmen machen wir alle“, dann kann ich nur antworten: Das ist ein fahrender Zug, auf den Sie aufspringen. Und wenn Sie auf einen fahrenden Zug aufspringen wollen, dann müssen Sie aufpassen, dass Sie sich nicht verstolpern. Das, was Sie zu diesem Thema vorgelegt haben, ist eine totale Bruchlandung.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Marc Bernhard [AfD]: Ich ziehe die Notbremse!)

Heute wurden in Düsseldorf und in Köln neue Luftreinhaltepläne vorgelegt. Diese Luftreinhaltepläne verzichten auf Fahrverbote. Sie können das nur, weil sie darlegen, dass mit den ergriffenen Maßnahmen und den Möglichkeiten, die wir haben, die Grenzwerte in absehbarer Zeit erreicht werden können. Das habe ich in der letzten Sitzungswoche schon einmal gesagt, und das sage ich auch jetzt wieder: Das wird uns gelingen. Damit werden wir die Möglichkeit haben, die Belastung durch Fahrverbote weitestgehend zu vermeiden und mit anderen Maßnahmen unser Ziel zu erreichen. Das ist unsere Aufgabe, und das werden wir machen. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag selbstverständlich ab.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Vielen Dank, Karsten Möring. – Nächste Rednerin: Judith Skudelny für die FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP)