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Karsten Möring: "Die Erhöhung und die Ausweitung der Reichweite erlauben ein flexibles Reagieren"

Rede zum Wohngeldstärkungsgesetz

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes auch von meiner Seite einen Dank an den Bundesrat, dass er es endlich geschafft, die Sonder-AfA zu verabschieden. Das ist zwar heute nicht unser Thema; aber wir können jetzt einmal feststellen, dass wir bei der Wohnungsfrage auf mehrere Säulen setzen. Wir haben den sozialen Wohnungsbau mit erheblichen Mitteln ausgestattet, die wir vom Bund in die Länder bringen, die Länder geben noch etwas dazu. Wir haben die Förderung im bezahlbaren Mietwohnungsbau ein Stück vorangebracht. Heute reden wir über die individuelle Komponente, nämlich über das Wohngeld.

Ich will die Zahlen, die der Kollege Wanderwitz und meine Kollegin Nissen vorhin im Detail schon ausgebreitet haben, gar nicht wiederholen, sondern auf den Kern des Problems

(Daniel Föst [FDP]: Politikversagen!)

kommen und sagen: Das Wohngeld ist eine flexible Möglichkeit, auf die Situation am Wohnungsmarkt zu reagieren. Das, was wir mit der Erhöhung der Reichweite und der Erhöhung des Betrages gemacht haben, ist eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Situation. Dazu gehört auch die Dynamisierung, das heißt die Anpassung alle zwei Jahre. Unterstellt, dass sie im Bestand mieten, bedeutet das für den Großteil der Wohngeldempfänger tatsächlich eine deutliche Verbesserung. Die Mietsteigerungen sind im Wesentlichen, abgesehen von den regionalen Hotspots, im Bereich der Neuvermietung. So profitiert von dieser Wohngelderhöhung in der Tat eine große Zahl von Mietern, deren Situation sich auch als Bestandsmieter verbessert.

Ich bin der Kollegin Connemann sehr dankbar, dass sie uns auf das besondere Problem der Inseln hingewiesen hat. Meine Kollegin Nissen hat es vorhin schon angesprochen: Wir haben uns nur sehr kurz abgestimmt und verabredet, dass wir hierfür im Beratungsprozess eine Regelung finden werden, die die Sondersituation auf diesen Inseln berücksichtigt. Der Bundesrat hätte gerne eine Länderöffnungsklausel. Die sehen wir kritisch; aber wir wollen die Gemeinden, wo die Bewohner keine ernsthafte Alternative zum Ausweichen haben, wenn Mieten zu hoch sind, wie das bei den Inseln ohne Festlandanbindung der Fall ist, in einer Sonderregelung berücksichtigen. Das halten wir für unbedingt notwendig.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Auf die anderen Fragen ist schon hingewiesen worden. Die Mietstufe VII ist eine Reaktion auf die veränderte Struktur unserer Miethöhen. Die Erhöhung und die Ausweitung der Reichweite erlauben ein flexibles Reagieren auf die Situation.

Zum Antrag der FDP möchte ich nur eines sagen: Wir wissen, dass viele Wohngeldberechtigte gar kein Wohngeld beantragen. „Die Zeit“ hat neulich eine Untersuchung gemacht und versucht, zu analysieren, welche Gründe dafür vorliegen, und hat als einen Grund genannt, dass viele Menschen meinen, Wohngeld habe irgendetwas mit Hartz IV zu tun. Wohngeld ist eine völlig andere Kategorie. Wenn wir aber wissen, dass zu wenige das in Anspruch nehmen, obwohl sie berechtigt sind, dann muss es unser gemeinsames Interesse sein, dieses Instrument stärker einzusetzen und bekannt zu machen.

Wir können nicht einfach nur die PS erhöhen, wir müssen sie auch auf die Straße bringen, um mit diesem Bild zu arbeiten. Das muss unsere gemeinsame Anstrengung sein, auf kommunaler Ebene, die es weitgehend umsetzt, aber auch von uns, indem wir die Menschen darauf aufmerksam machen.

(Hagen Reinhold [FDP]: Also liberales Bürgergeld! Wunderbar! Dann bekomme ich das ja automatisch!)

– Ich habe noch nie von liberalem Geld gehört, Herr Kollege. – Also, wir werden das machen.

(Ulli Nissen [SPD]: Ist das Schwarzgeld?)

Letzter Satz dazu. Wenn die Länder bei dieser Erhöhung vom Bund gerne einen höheren Anteil haben wollen, dann sage ich: Die Länderhaushalte sind genauso gut wie der Bundeshaushalt in der Lage, diese Mehrkosten zu tragen. Was sie dort mitfinanzieren, ist dann im SGB-Bereich in den Kommunen nicht notwendig. Deswegen bleibt es bei der paritätischen Finanzierung in diesem Gesetz.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)