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Karsten Möring: "Der Staat zahlt nicht mehr als notwendig"

Rede zur Änderung des Atomgesetzes

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine Angst! Wenn auf der Anzeigetafel „13 Minuten“ steht, liegt das nur daran, dass von der Union nicht noch ein Redner kommt. Wir machen das also nicht allzu lang.

(Beifall der Abg. Judith Skudelny [FDP] und Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich will mich angesichts der fortgeschrittenen Zeit und des nahen Wochenendes auf ein paar Punkte konzentrieren und nicht alles wiederholen, was sachlich eben schon zur Vorgeschichte gesagt worden ist.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielleicht nur eines, liebe Frau Schwarzelühr-Sutter, zum Rückblick. Man sollte eins nicht übersehen: Die Wende in der Atompolitik, die wir alle getragen haben, ist auch ein Beleg dafür, wie schnell die Politik auf völlig veränderte Rahmenbedingungen reagieren kann.

(Beifall der Abg. Judith Skudelny [FDP] – Jürgen Braun [AfD]: Oder wie man in Panik Unsinn produziert! Darum geht es, Herr Möring!)

Man sollte einfach auch mal zur Kenntnis nehmen, dass es sinnvoll und notwendig ist, so etwas hin und wieder zu tun. Dabei geht es nicht darum, dass man in Deutschland keinen Tsunami zu befürchten hat, sondern dabei geht es darum, wie die Akzeptanz in der Bevölkerung bzw. die Befürchtungen bei der Bevölkerung gegenüber bestimmten Formen der Energieversorgung sind.

(Lachen bei Abgeordneten der AfD – Dr. Alice Weidel [AfD]: Oder wie man diese aufbauen kann, glaube ich eher!)

Darauf reagieren wir. Wenn die AfD das populistisch nennt, dann kriege ich einen stillen Lachanfall.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Patrick Schnieder [CDU/CSU])

Jetzt aber zu den Punkten, die wir in diesem Gesetz geregelt haben. Dass die betroffenen Unternehmen das nicht hinnehmen, dazu sind sie im Interesse ihrer Eigentümer verpflichtet. Deswegen haben sie geklagt. Im Bundesverfassungsgerichtsurteil wurde festgestellt, dass das Gesetz im Grundsatz verfassungskonform ist, und hat zur Frage der Entschädigung gefordert: „angemessen“, und gesagt: Es muss nicht um einen vollen Wertausgleich gehen. – Das sind Kriterien, die sich deutlich unterscheiden von einer Enteignung von Rechten und Ähnlichem. Das Gesetz, das wir machen, geht auf dieses Urteil sehr genau und zielgerichtet ein.

In der Praxis ist es nun einmal so, dass von den Belasteten Vattenfall am stärksten belastet ist. Die Sorge, die nicht verstrombaren Reste ökonomisch nicht mehr verwerten zu können, weil es praktisch nur einen Abnehmer, nämlich EON, gibt, ist nachvollziehbar. Aber es ist eine Frage der Verhandlungen. Im Gesetzentwurf steht, dass sie sich bemühen müssen, sie zu vertretbaren Rahmenbedingungen zu vermarkten. Das finde ich auch in Ordnung. Da muss man auch ein Stück Vertrauen in unsere Behörden haben, die im Nachhinein, ex post, feststellen, ob dieses Bemühen ausgereicht hat. Ich gehe einmal davon aus, dass es sich dabei nicht um eine Prüfung handeln wird, die zu willkürlichen Ergebnissen kommt, zumal diese ja auch noch juristisch überprüfbar wäre, wenn man sich darüber streitet. Also, ich denke mal, die Sorge ist nicht berechtigt, dass es hier zu unangemessenen Ausgleichszahlungen kommt.

Was die sogenannten frustrierten Investitionen angeht: Selbst die Beteiligten gehen davon aus, dass angesichts des kurzen Zeitraums, um den es dabei geht, Kosten für frustrierte Investitionen wohl nicht anfallen werden. Der Nachweis, dass darauf ein Anspruch besteht, ist wahrscheinlich sehr schwer zu führen. Zumindest dürfte es sich nicht um nennenswerte Beträge handeln. Also reden wir im Wesentlichen über die Frage: Was ist zu entschädigen für die nicht mehr verstrombaren Mengen?

Wenn das Bemühen erfolgreich war, bleibt trotzdem – nach allen Kalkulationen, die wir haben – ein Rest übrig. Die 86 Terawattstunden, die insgesamt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Raum stehen, werden nicht vollständig übertragen werden können. Das ist keine Frage; es bleibt also ein Rest. Aber es wäre auch fatal und nicht hinnehmbar, würde man einfach sagen: „Okay, verzichtet darauf mal“; denn es handelt sich hier ja auch um einen volkswirtschaftlichen Wert, den wir nutzen sollten, wenn es denn möglich ist.

Über eine Forderung, die auch in der Diskussion ist – das Thema ist heute von Schleswig-Holstein im Bundesrat auf den Weg gebracht worden –, nämlich Übertragungen in Bereiche, wo Netzausbaugebiete betroffen sind, nicht zuzulassen, wird im Nachhinein noch einmal zu reden sein.

Das sind die Dinge, die wir machen.

Dann bleibt ein letzter Aspekt, nämlich die Frage: Was passiert mit dem Investitionsschutzverfahren vor dem internationalen Schiedsgericht, das Vattenfall angestrebt hat? Das Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das im Prinzip besagt, bei Streitigkeiten innerhalb der EU ist ausschließlich EU-Recht anzuwenden und der EuGH agiert als letzte Instanz, würde in der Konsequenz bedeuten, dass das internationale Schiedsgericht nicht mehr zuständig ist. Damit regelt nur dieses Atomgesetz, was wir in dieser Form jetzt auf den Weg bringen, abschließend, wie die Entschädigungen durchzuführen sind.

Nun können wir natürlich nicht vorhersehen, wie das Schiedsgericht diese Sache aufnehmen wird. Die Tatsache, dass es sein Urteil bisher noch nicht gesprochen hat, zeigt zumindest, dass dort Bedenken bestehen. Allerdings ist das juristisch wahrscheinlich etwas schwierig; denn das Ganze geht zurück auf die Klimaakte. Davon sind Länder und Unternehmen betroffen, die außerhalb der EU liegen. Also das werden die Juristen klären müssen.

Sei es, wie es will: Sollte das Schiedsgericht zu anderen Ergebnissen kommen als unsere Bewertung hier, haben wir in unserem Atomgesetz eine Vorsorge getroffen. Dann würden nämlich die Leistungen, die wir erbringen, anzurechnen sein. Da nach dieser Regelung erst im Jahr 2023 feststeht, wie viel gezahlt werden muss, und auch dann erst gezahlt wird, wird uns das mögliche Urteil des Schiedsgerichts vorher vorliegen, und wir können entsprechend darauf reagieren. Das ist, wenn man so will, das Sicherheitsnetz, das wir in das Gesetz mit eingebaut haben.

Abschließend will ich sagen, dass wir mit diesem Gesetz das Urteil des Bundesverfassungsgerichts richtig umsetzen, und zwar so umsetzen, dass der Staat nicht mehr als notwendig zahlt; das ist nämlich der entscheidende Punkt dabei. Wir haben nicht das Interesse der Unternehmen zu vertreten, sondern das Interesse des Steuerzahlers. Außerdem machen wir es so, dass die Laufzeiten der Kraftwerke nicht individuell verlängert werden. Das ist auch eine Frage des Vertrauensschutzes. Nachdem wir die Länge der Laufzeiten und die Reststrommengen dieser sechs Kraftwerke, die jetzt noch laufen, und der drei Kraftwerke, die von diesem Verfahren betroffen sind, festgelegt haben, ist auch das sinnvoll. Damit finden wir den bestmöglichen Weg, um aus dieser Situation herauszukommen.

Sagen wir mal so: Das, was wir hier bezahlen werden, sind die Nebenkosten des Atomausstiegs. Den haben wir hier mit breiter Mehrheit getragen. Auch die Konsequenzen sollten wir mit breiter Mehrheit tragen. Das fällt der Opposition vielleicht schwerer als den Koalitionsfraktionen. Wir sollten das jedoch tun.

Weil ich jetzt das Wesentliche gesagt habe und wir in der zweiten und dritten Beratung noch mal darüber sprechen werden, mache ich dieser Runde jetzt ein Geschenk: Ich schenke uns 5 Minuten, 42 Sekunden fürs Wochenende.

Herzlichen Dank fürs Zuhören. Alles Gute.

(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)