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Hermann Färber: Wir werden eine Lösung finden, mit der sich Landwirte, Jäger und Behörden insgesamt identifizieren können

Rede zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele Themen wurden in den letzten Reden angesprochen; allerdings verstehe ich die Vorwürfe und die Aufregung nicht so ganz. Denn dass man diese Themen und Aufgaben jetzt angehen muss, ist doch der Grund dafür, dass die Bundesregierung jetzt diesen Gesetzentwurf einbringt. Man hat den Handlungsbedarf erkannt. Ich bin sicher, dass wir das in diesem Zuge regeln können.

Herr Kollege Busen, jetzt sage ich einmal von Jäger zu Jäger: Wir werden eine Lösung finden, mit der sich Landwirte, Jäger und Behörden insgesamt identifizieren können.

Wir haben in Deutschland bisher Glück gehabt; denn die Afrikanische Schweinepest ist bisher nicht aufgetreten. Deshalb, Frau Kollegin Ali, sage ich jetzt einmal – –

(Amira Mohamed Ali [DIE LINKE]: Mohamed Ali!)

– Ja, Ali, gerne.

(Amira Mohamed Ali [DIE LINKE]: Andersrum! Mohamed Ali ist mein Name!)

– Frau Kollegin Mohamed Ali, zufrieden? – Okay.

Wir müssen schauen, welche Art der Tierhaltung hochrisikoreich ist. Bei uns ist diese Seuche noch nicht aufgetreten. Schauen wir doch einmal dahin, wo die Seuche aufgetreten ist, und beurteilen wir dann, was risikoreich ist und was nicht.

(Amira Mohamed Ali [DIE LINKE]: Aber wenn sie kommt, werden die Folgen umso schlimmer sein! Das habe ich gesagt!)

– Ja, gut, dann müssen wir das fachlich einfach noch vertiefen.

(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, bei euch!)

Meine Damen und Herren, die Viruserkrankung, die Seuche befällt ausschließlich Haus- und Wildschweine. Sie ist für den Menschen und auch für die Bienen ungefährlich. Die Krankheit kann aber sehr leicht durch direkten Kontakt von infizierten auf nicht infizierte Tiere übertragen werden. Andererseits – das wurde auch angesprochen – ist die Übertragung der Seuche aber auch indirekt, nämlich über den Menschen, über verunreinigte Gegenstände, Werkzeuge, Fahrzeuge, Kleidung oder kontaminierte Lebens- oder Futtermittel, möglich. Die Inkubationszeit ist kurz; sie beträgt nur vier Tage. Die Krankheit führt fast immer zum Tod des Tieres. Der Erreger ist hoch widerstandsfähig. In toten Tierkörpern von Wildschweinen, die dann draußen im Wald liegen, bleibt das Virus viele Monate lang vermehrungsfähig.

Darin liegt auch das große Risiko. Die Hauptgefährdungsquelle sind tatsächlich Wildschweine, weil diese Tiere Allesfresser sind, weil bereits befallene Tiere über Landesgrenzen hinweg wechseln können und weil Wildschweine sich sehr rasch vermehren.

Hier müssen wir allerdings unterscheiden. Die Übertragung über weite Strecken – mehrere Hundert Kilometer – erfolgt weniger durch Wildschweine und mehr durch Menschen, Fahrzeuge, Transport und Wegwerfen kontaminierter Lebensmittel. Die Verbreitung vor Ort, also die Übertragung der Seuche selbst, erfolgt allerdings in der Tat über die Wildschweine, die in dieser Region leben.

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Hermann Färber (CDU/CSU):

Ja, gerne.

Verena Hartmann (AfD):

Vielen Dank. – Ich wurde gerade aus den Reihen der FDP gerügt, weil ich behauptet habe, zur Erlegung eines Wildschweins seien durchschnittlich acht Ansitze zu je fünf Stunden notwendig. Das habe ich allerdings aus Ihrer Begründung. Es wäre nicht schlecht, wenn man das Ganze einmal ordentlich lesen würde. Es stammt also nicht von mir, sondern aus Ihrer Begründung. Deshalb möchte ich fragen: War die Einschätzung des Zeitaufwands jetzt eine Übertreibung?

Hermann Färber (CDU/CSU):

Sehen Sie, das sind immer Betrachtungen im Ganzen und Durchschnittswerte. Ich empfehle Ihnen: Machen Sie es so wie ich. Machen Sie den Jagdschein;

(Lachen der Abg. Verena Hartmann [AfD])

gehen Sie auf Ansitz; betreiben Sie die Jagd. Dann wissen Sie genau, wie es ist. – Danke schön.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Meine Damen und Herren, Erfahrungsberichte aus der Tschechischen Republik haben gezeigt, dass im Seuchenfall besondere behördliche Maßnahmen helfen können, die durch das derzeitige Tiergesundheitsgesetz allerdings nicht abgedeckt sind. Dazu zählen Duftzäune und Ernteverbote. Bei Einzäunungen muss man nicht zwingend an Elektrozäune oder Maschendrahtzäune denken. Es gibt auch Duftzäune, die die Tiere von bestimmten Gebieten abhalten. Notwendig ist ferner eine vermehrte Suche nach den toten Wildschweinen, um die Möglichkeiten der Infektion gesunder Tiere zu minimieren. Weiterhin kann die schon angesprochene reduzierte Schwarzwildpopulation dazu beitragen, zu verhindern, dass sich die Seuche langfristig etabliert.

Genau dort setzt der heute vorliegende Gesetzentwurf an. Er soll es den zuständigen Behörden ermöglichen, im Seuchenfall Vorschriften zu erlassen, um die eben genannten Maßnahmen in Kraft zu setzen. Gleichzeitig werden darin die Entschädigungsleistungen für den Fall geregelt, dass die Nutzung von Flächen – sei es für den Landwirt oder auch für den Jäger – beschränkt oder verboten wird.

Entscheidend für die erfolgreiche Bekämpfung der Schweinepest ist jedoch – das wurde heute noch nicht so deutlich gesagt – der reibungslose Handlungsablauf zwischen den Behörden, also zwischen allen Akteuren. Jeder Beteiligte muss genau wissen, in welchem Fall er was zu tun hat, damit die Seuchenbekämpfung dann auch Hand in Hand ablaufen kann.

Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Entscheidungsträger in Ländern und Kommunen bereits im Vorfeld Gespräche mit Jägern und mit Landwirten führen, dass genügend Informationen bereitgestellt werden, dass die entsprechenden Ansprechpartner bekannt gemacht werden und dass Übungen durchgeführt werden. Denn nur bei solchen Probeläufen stellt sich heraus, wo noch eine Lücke besteht und wo man noch etwas klären muss, damit am Ende wirklich jeder weiß, was er zu tun hat.

Dabei muss zweifellos die Frage geklärt werden, ob Jäger lediglich verendete Tiere suchen und die Geodaten des Kadavers melden sollen oder ob sie die Tiere auch aus dem Gelände bergen müssen. Es muss also geklärt werden, von wem und wohin erlegte oder auch verendete Tiere zu transportieren sind.

Ferner ist zu klären, ob den Tierkörperbeseitigungsbehörden bzw. den Veterinärämtern geländetaugliche Fahrzeuge und entsprechende Einrichtungen zur Verfügung stehen, aber auch – das ist sehr wichtig –, zu welchem Zeitpunkt welche Maßnahmen angeordnet werden müssen.

Wir müssen im Seuchenfall schnell und wirkungsvoll handeln können. Die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland würde neben den tödlichen Auswirkungen für die Tiere auch sehr schwere wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen.

Jetzt wende ich mich an Sie von allen Fraktionen: Wir sollten den Gesetzentwurf an die Ausschüsse überweisen und ihn dort fachlich beraten und uns dabei mit allen Argumenten auseinandersetzen. Ich bin sicher, dass wir dann auch eine ordentliche Lösung hinbekommen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)